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Smalltalk Alles was wo anderst nicht reinpasst.

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  #1  
Alt 04.04.2006, 13:50
rotbart
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Armes Deutschland

Das kam heute in den NTV Nachrichten :
----------------
Geklagt hat die 2003 in Kolumbien verschleppte Physiotherapeutin Reinhilt Weigel. Sie war nach zehnwöchiger Geiselhaft freigelassen worden und wehrt sich nun gegen eine Forderung des Auswärtigen Amtes in Höhe von 12.640 Euro.....(Kostenbeteiligung für Hubschrauereinsatz).......
-------------------

Wenn das durchgeht, ist das ein Freifahrtschein für alle Spinner und Möchte-Gern-Rambo's
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  #2  
Alt 04.04.2006, 14:07
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BGLer BGLer ist offline
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Tolle Sache. Ist sowieso eine lächerliche Kostenbeteiligung wenn man die Kosten für den Krisenstab und die Millionen an Lösegeld mitrechnet.
Wenn sie unbedingt in diesem doch eher "unsicherem" Land eine geheimnissvolle, sagenumwobene Stadt finden will sollte der Staat wenigstens keine Haftung für diese irren Abenteurer übernehmen...
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  #3  
Alt 04.04.2006, 14:14
rotbart
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Daumen runter Ex-Geiseln zahlen nichts

Zitat:
Zitat von BGLer
........
Wenn sie unbedingt in diesem doch eher "unsicherem" Land eine geheimnissvolle, sagenumwobene Stadt finden will sollte der Staat wenigstens keine Haftung für diese irren Abenteurer übernehmen...
Findest Du
Die Entscheidung des Gerichtes ist bereits da
------
Dienstag, 4. April 2006
Gericht entscheidet
Ex-Geiseln zahlen nichts


Der Bund darf befreiten Geiseln keine Kosten in Rechnung stellen. Das hat das Verwaltungsgericht in Berlin entschieden.

Erstmals hat ein deutsches Gericht über die Beteiligung von im Ausland entführten Bundesbürgern an den Kosten ihrer Befreiung verhandelt. Geklagt hatte die 2003 in Kolumbien verschleppte Physiotherapeutin Reinhilt Weigel. Sie war nach zehnwöchiger Geiselhaft freigelassen worden und wehrte sich nun gegen eine Forderung des Auswärtigen Amtes in Höhe von 12.640 Euro. Die Summe war für einen Hubschraubereinsatz aufgelaufen, .....................

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  #4  
Alt 04.04.2006, 14:19
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Hi,

da wird, da es sich um eine präjudizelle Frage von nicht unerheblicher juristischer und politischer Bedeutung handelt, das Bundesverwaltungsgericht in letzter Instanz noch mitreden dürfen. Die Rechtsfrage dürfte mit dieser erstinstanzlichen Entscheidung noch nicht ausgestanden sein.

Gruss
Rainer
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  #5  
Alt 04.04.2006, 14:22
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BGLer BGLer ist offline
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Dann kann man ja jetzt bedenkenlos ins Ausland fahren. Die Regierung zahlt schon...

Würd ja nix sagen, wenn sie da zu einem humanitären Einsatz gewesen wäre, aber als Abenteuer Urlauberin sollte sie ja schon von dem Risiko wissen wenn man in das Land mit dem Drogendschungel schlechthin fährt...
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  #6  
Alt 04.04.2006, 14:24
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ba0150 ba0150 ist offline
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mer sog i net :
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__________________
Gruss Michael
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  #7  
Alt 04.04.2006, 17:06
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bolbin bolbin ist offline
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hallo ba0150!

einfach Super!

Gruß
Bolbin
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  #8  
Alt 05.04.2006, 14:54
Erich der Wikinger Erich der Wikinger ist offline
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Armes Deutschland

Na ja,

wieso soll Frau Weigelt über 16000 Euro zahlen, weil Sie im Urlaub entführt wurde. Kolumbien ist ein Reiseland und es herrschte keine Warnung vor ?
(zugegebenermaßen ein gefährliches Reiseland)

Allerdings frage ich mich, wieso die allseits bekannte Irak-Tussi nicht mal etwas härter angegangen wurde, nachdem in Ihrer Kleidung Geld aus der Lösegeld-Zahlung gefunden wurde.

Aber da sind wir ja wohl etwas zu doof, offiziell wurde ja nix gezahlt oder ?


Gruß Erich
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  #9  
Alt 05.04.2006, 15:05
rotbart
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Zitat:
Zitat von Erich der Wikinger
Na ja,

Allerdings frage ich mich, wieso die allseits bekannte Irak-Tussi nicht mal etwas härter angegangen wurde, nachdem in Ihrer Kleidung Geld aus der Lösegeld-Zahlung gefunden wurde.

Gruß Erich
Na auch das Lösegeld ist doch nun im Deutschland-Service-Paket enthalten
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  #10  
Alt 05.04.2006, 15:20
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KlausB KlausB ist offline
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Hallo Erich,



Kolumbien ein ganz normales Reiseland? Doch wohl nur, wenn man sich unter Drogendealern und Coca-Bauern wohl fühlt... Entführungen sind da jedenfalls an der Tagesordnung.

Klaus
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  #11  
Alt 05.04.2006, 15:27
rotbart
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Zitat:
Zitat von KlausB
Hallo Erich,



Kolumbien ein ganz normales Reiseland? Doch wohl nur, wenn man sich unter Drogendealern und Coca-Bauern wohl fühlt... Entführungen sind da jedenfalls an der Tagesordnung.

Klaus
Wie könnte man das nennen ???
Zitat:
Das Auswärtige Amt rät dringend von allen Individual- und Gruppenreisen über Land ab.
Zu finden in der Webseite des AA unter Länderinfos Kolumbien
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  #12  
Alt 07.04.2006, 12:28
Erich der Wikinger Erich der Wikinger ist offline
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Armes Deutschland

Sorry, das war mehr ironisch gemeint.

ohne Uzi würde ich da außerhalb von bestimmten Hotels keinen Schritt machen. Und Ruger Riot + einige Handgranaten würden wohl nicht schaden.

Gruß Erich
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  #13  
Alt 07.04.2006, 13:28
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zweistein zweistein ist offline
Peter
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Hallo !
Ich denke, daß uns das Leben unserer Mitbürger dieser Betrag grundsätzlich Wert sein sollte. Es werden so viele Steuergelder in Mist (z.B. div. Subventionen in In- und Ausland) investiert bzw. vernichtet, daß dieser Betrag im Vergleich dazu lächerlich ist.
Außerdem ist es kaum möglich allgemein gültige Grenzen zwischen leicht- und grobfahrlässig zu ziehen.
Frage: Wie hoch werde ich zur Kassa gebeten, wenn ich durch eigenes Verschulden (ist es eigentlich fast immer) in Seenot gerate und von der Küstenwache gerettet werde ?
Das gleiche gilt für "Halbschuhtouristen" im Hochgebirge, die im Sommer in einen Schneesturm geraten und damit in Bergnot kommen.
Eine Entführung ist halt etwas spektakulärer, weil's in die Medien kommt.
Wer zieht die Grenzen zur Solidarität alle für Einen - einer für Alle ?
Alte Frage: Soll die Pflichtversicherung für Risikogruppen (Raucher, gefährliche Freizeitvergnügen, ungesunde Berufe etc.) höher sein ?
Peter
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  #14  
Alt 07.04.2006, 13:53
rotbart
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Zitat:
Zitat von zweistein
Hallo !
Ich denke, daß uns das Leben unserer Mitbürger dieser Betrag grundsätzlich Wert sein sollte. Es werden so viele Steuergelder in Mist (z.B. div. Subventionen in In- und Ausland) investiert bzw. vernichtet, daß dieser Betrag im Vergleich dazu lächerlich ist.
Außerdem ist es kaum möglich allgemein gültige Grenzen zwischen leicht- und grobfahrlässig zu ziehen.
Frage: Wie hoch werde ich zur Kassa gebeten, wenn ich durch eigenes Verschulden (ist es eigentlich fast immer) in Seenot gerate und von der Küstenwache gerettet werde ?
Das gleiche gilt für "Halbschuhtouristen" im Hochgebirge, die im Sommer in einen Schneesturm geraten und damit in Bergnot kommen.
Eine Entführung ist halt etwas spektakulärer, weil's in die Medien kommt.
Wer zieht die Grenzen zur Solidarität alle für Einen - einer für Alle ?
Alte Frage: Soll die Pflichtversicherung für Risikogruppen (Raucher, gefährliche Freizeitvergnügen, ungesunde Berufe etc.) höher sein ?
Peter
Hi Zweigesteinigter
Das ist nun so 'ne Art Kaiserschmarrn schmeckt gut ist aber unbekömmlich und macht dick
Also (A) Subventionen in das Ausland gibt's nicht, meinst Du Entwicklungshilfe ?
(B) Halbschuh/Seenot, wenn einer bei Sturm ausläuft oder bei Schnee aufsteigt, warum sollen dann dutzende von Menschen Ihr Leben für den Trottel riskieren und ja Du wirst zur Kassa gebeten.
(C) Natürlich kann man grob fahrlässig definieren, wird täglich gemacht, wenn Dir einer grob fahrlässig in dein Auto fährst übst Du ja wohl auch keine Solidarität mit ihm sondern willst Kohle oder ????
(D) Die Frage mit der Versicherung ist uralt und schlicht falsch, natürlich gibt es Risikozuschläge, bei jeder privaten Kranken- Unfall- oder Lebensversicherung und in anderen Ländern auch bei den gesetzlichen und es gibt keine Pflichtversicherung für Raucher !!
Das Leben von Mitbürgern die sich wissentlich entgegen den Ratschlägen des AA oder anderer organisation und ohne es zu müssen (BW/THW/DRK und andere Hilfsorg) in Gefahr begeben ist mir nicht EINEN CENT wert.
Sonst müsste ich ja auch die unterstützen, die besoffen Auto fahren und andere umbringen.

Aber vielleicht gibt es ja demnächst ein Reisebüro, das macht werbung mit dem Slogan : "Geh'n ma Terroristen gucken im Iraque"
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  #15  
Alt 07.04.2006, 14:19
LA CREVETTE LA CREVETTE ist offline
Die mit dem Knick tanzen
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Sicherheit in anderen Ländern

Selbst in Moskau oder St. Petersburg kannst Du nur in bestimmten Hotels absteigen. Wenn wir dann das Hotel verlassen müssen schicken uns unsere Kunden immer 2 Wagen mit Bodyguards.

Von daher muss man gar nicht so weit reisen um Gefahr zu laufen entführt zu werden.

Andererseits muss ich sagen, wenn ich mit dem Boot oder dem Auto eine Panne habe und abgeschleppt oder nach D zurückgeführt werden muss, dann muss ich diese Kosten auch tragen (oder meine Versicherung).

Von daher finde ich es nicht unverhältnismässig wenn von Geiseln Kostenbeteiligung verlangt wird.
__________________
Gruss

Peter

c'est mieux de regreter quelque chose qu'on a fait que regreter quelque chose qu'on a jamais fait
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