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Smalltalk Alles was wo anderst nicht reinpasst.

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  #1  
Alt 17.08.2010, 07:26
Bernhard
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konkurs

über das vermögen : heinrich lenauer" wurde gestern ein konkursverfahren eröffent!

besser bekannt als captain henry in langenlebarn.

angabe ohne gewähr.
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  #2  
Alt 17.08.2010, 08:01
Benutzerbild von käpt'n iglo
käpt'n iglo käpt'n iglo ist offline
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Boot Infos

Stimmt.
Ist auch in der Wienerzeitung eingetragen.
War aber auch irgendwie zu erwarten, oder?
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Peter
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  #3  
Alt 17.08.2010, 08:39
Bernhard
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rätsel

wir rätseln schon seit vielen jahren, wie das funktionieren kann.

ich denke über die bewertung der auf lager stehenden gebrauchtboote.
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  #4  
Alt 17.08.2010, 12:48
Benutzerbild von reini0077
reini0077 reini0077 ist offline
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Boot Infos

da ja dies wirklich keine Händlerempfehlung ist, verschiebe ich den Thread mal.

Bernhard, ich mir das beim ersten Besuch auf der Hausmesse gedacht.

lgt Reini
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Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gern behalten.
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  #5  
Alt 17.08.2010, 13:12
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FAR FAR AWAY FAR FAR AWAY ist offline
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das war es dan wohl in langenlebarn,...

... bei den vielen Booten, welche er auf Halde hat, kann ich Euch nur zustimmen, dieses Geschäftsmodell konnte nicht ewig gutgehen,...
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lg Roman

*the Boater formerly known as DB600

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  #6  
Alt 17.08.2010, 13:18
Bernhard
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reini

ich hätte es halt als negativ empfehlung gesehen......
damit niemandem etwas passiert in nächster zeit. das geschäft hat übrigens seit gestern baw wegen "inventur" geschlossen.
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  #7  
Alt 17.08.2010, 17:17
Benutzerbild von KlausB
KlausB KlausB ist offline
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Aber wenn es einen Konkurs gibt, dann gibt es die Boote doch in der Insolvenzmasse und der konkursverwalter muss sie versilbern, um die Gläubiger zu befriedigen. Vielleicht gibt es da demnächst günstig was...
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Viele Grüße aus Passau

Klaus

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  #8  
Alt 17.08.2010, 17:36
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DieterM DieterM ist offline
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Zitat:
Zitat von KlausB Beitrag anzeigen
Aber wenn es einen Konkurs gibt, dann gibt es die Boote doch in der Insolvenzmasse und der konkursverwalter muss sie versilbern, um die Gläubiger zu befriedigen. Vielleicht gibt es da demnächst günstig was...
Nicht bei den Booten, die dort zur Vermittlung stehen, die gehören nicht in die Konkursmasse.

Da könnte man ev. nur ein Schnäppchen machen, wenn Neuboote bereits vorher als Sicherheit an die Bank oder Banken übereignet wurden. Allerdings muß man da schnell sein... Das geht aber nur, wenn diese vorher beim Hersteller/Importeur auch bezahlt wurden.
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  #9  
Alt 17.08.2010, 17:43
hobbycaptain
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Zitat:
Zitat von DieterM Beitrag anzeigen
Nicht bei den Booten, die dort zur Vermittlung stehen, die gehören nicht in die Konkursmasse.

Da könnte man ev. nur ein Schnäppchen machen, wenn Neuboote bereits vorher als Sicherheit an die Bank oder Banken übereignet wurden. Allerdings muß man da schnell sein... Das geht aber nur, wenn diese vorher beim Hersteller/Importeur auch bezahlt wurden.
na, die alten Wiking im "Wikingmuseum" gibts sicher günstig
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  #10  
Alt 17.08.2010, 17:56
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Die wollte er wohl nicht verkaufen , auf meine Anfragen zu dem Meteor open
kam nie ne Antwort.
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Gruß
Holger
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  #11  
Alt 17.08.2010, 18:34
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KlausB KlausB ist offline
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Zitat:
Nicht bei den Booten, die dort zur Vermittlung stehen, die gehören nicht in die Konkursmasse.

Da könnte man ev. nur ein Schnäppchen machen, wenn Neuboote bereits vorher als Sicherheit an die Bank oder Banken übereignet wurden.
Natürlich gehört zur Konkursmasse nur das, was dem Insolvenzschuldner gehört. Deswegen versuchen im Insolvenzfall ja auch soundsoviele Leute, glaubhaft zu machen, dass die Sachen in IHREM Eigentum, nicht im Eigentum des Insolvenzschuldners stehen.

Und wenn die Sachen ohnehin der Bank sicherungsübereignet waren, gehören sie auch nicht in die Insolvenzmasse. Dann werden sie von der Bank versilbert.
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Viele Grüße aus Passau

Klaus

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  #12  
Alt 17.08.2010, 18:47
Bernhard
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sicherungseigentum

ich denke da ist das östereichische recht vom deutschen abweichend. sicherungseigentum an einer beweglichen gebrauchten sache kannst du nur begründen indem du es in den eigenen tresor, oder ein eigenes lager bringst. also ein gebrauchtes trum kannst als bankmäßige sicherheit praktisch nicht verwenden. somit fallen nur die boote aus der masse (so heißt es in österreich) die nachweislich nur zur vermittlung bei ihm im geschäft standen. (exzendierungsklage?) d.h. du als rechtmäßiger eigentümer mußt vor gericht dein eigentum nachweisen. beim gemeinschuldner (österreichischer ausdruck) ist aber so denke ich nicht wirklich viel zu holen, die neuboote die nicht bezahlt sind, sind vermutlich unter eigentumsvorbehalt der produzenten geliefert worden, oder wenn eine bank den ankauf finanziert hat, dann wurde dieser eigentumsvorbehalt vermutlich mittels vertrag über die übertragung des eigentumsvorbehaltes an die finasnzierende bank übertragen. die museumsstücke, die sich im laufe der jahre dort angesammelt haben, werden nicht recht viel bringen. auch kann ich mir nicht vorstellen, dass der masseverwalter eine weiterführung anstreben wird. dazu ist der standort einfach nicht schön genug. oder willst du ein boot in einem grindigen geschäft kaufen?

ich denke es wird entweder eine versteigerung geben, auf der der masseverwalter auf vielem sitzen bleiben wird, stichwort wikingmuseum) und dann wird zugesperrt.
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  #13  
Alt 17.08.2010, 19:02
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Hallo Bernhard,

im Regelfall:

Sicherungsübereignung: Sicherungsgeber bleibt im Besitz, Bank wird Eigentümer

Verpfändung: Bank nimmt Besitz des Gegenstandes, Sicherungsgeber bleibt Eigentümer

Denke das ist in A ähnlich, oder?
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Tom


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  #14  
Alt 17.08.2010, 19:16
Bernhard
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thball

die sicherungsübereignung ist bankmäßig wenn ich mich richtig erinnere anfechtungsfest nur durch übergabe möglich, diese übergabe kann auch symbolisch stattfinden, z.b. durch anbringen einer gut sichtbaren tafel auf der "sicherungseigentum der xy bank gem sicherungsübereignungsvertrag vom xx.xx.xxx steht.das geht aber meines wissens nur bei unbeweglichen sachen oder aber das sicherungsübereignete wird in ein pfandlager verbracht und dort von einem gewerblichen lagerhalter "bewacht/verwaltet)

die geschiderten besitz/eigentümerverhältnisse sind so wie du schreibst.

um aber zu den booten zu kommen, dort gibts sicher nur eigentumsvorbehalte. weil ja beweglich...
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  #15  
Alt 17.08.2010, 19:26
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nein, bei uns können Mobilien sicherungsübereignet werden (KFZ, Maschinen etc.).

Sollte Teile mit dem Grundstück verbunden sein, könnte es ein anderes Problem geben - Zubehörhaftung gegenüber dem Eigentümer des Grundstücks

Übergabe benötigt man nur bei einer Verpfändung, hier könnte es dann wirklich Unterschiede zwischen A und D geben. Kann ich leider nicht beurteilen. Das würde aber bedeuten, dass Ihr keine Sicherungsübereignung als Sicherheit kennt. Denn mit der sicherungsübereigneten Maschine soll der Unternehmer normalerweise auch produzieren. Im Banktresor bringt sie beiden Parteien nichts.

(losgelöst vom Eigentumsvorbehalt )
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Viele Grüße vom Bodensee
Tom


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