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Smalltalk Alles was wo anderst nicht reinpasst. |
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#1
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Honda Garantie
Hallo Zusammen,
was haltet ihr von der Honda- Garantie 2 + 3 = 5 Jahre Abschliessen oder nicht ? Gruss Ralf |
#2
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Hallo Ralf,
ich habe sie nicht abgeschlossen. Muss es mir nochmal durchlesen, aber der Hauptgrund war wohl, dass die Leistungen nicht denen einer gesetzl. Gewährleistung entsprechen, dass die meisten Fehler (hoffentlich) in den ersten 2 Jahren auftreten und dass man für den Preis der Garantie schon eine Reparatur bezahlt hat... Naja mal sehen ob es ein Fehler war...
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Viele Grüße vom Bodensee Tom Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee) Infos: Um Links zu sehen, bitte registrieren. Bei Interesse bitte PN an mich! |
#3
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Darüber haben wir auch schon nachgedacht!
Und ich denke, dass wir das machen werden, Vorteil ist, dass man beim wiederverkauf nach einem Jahr den Motor noch mit 4 Jahren Garantie verkaufen kann. mfG Christian |
#4
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Hi
Ich würde das schon empfehlen.Auch wenn nach 2 Jahren nicht mehr alles eingeschlossen ist. Grüße Andi |
#5
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Garantie
Hallo Rolf,
ich kenn die Bedingungen nicht. Als Kaufmann versuche ich aber immer Kosten/Nutzen gegenüberzustellen. Insofern wäre es interessant, was kostet die Verlängerung und an welche Bedingungen (z.B. durchzuführende Inspektionen nach der Originalgarantiezeit) ist sie geknüpft. Rechne einmal ehrlich die Betriebsstunden des Motors in den fünf Jahren hoch dann erübrigt sich die Überlegung wahrscheinlich von alleine. Zumal die Japaner eigentlich für ihre Zuverlässigkeit bekannt sind. Als ich vor der Entscheidung beim Kauf meines neuen Motors stand, habe ich den Händler angerufen, der mich bis dato. mit Ersatzteilen für meinen alten Mercury versorgt hat und der auch japanische Produkte vertreibt. Seine Aussage war "nehmen sie einen Japaner, dann haben sie in den ersten zehn Jahren mal garantiert keinen Streß". Gruß Uli |
#6
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Bis hier erst einmal danke.
Um das einmal auf den Punkt zu bringen. Mehrkosten, Ausgangspunkt ist immer der Listenbruttopreis vom Motor, für die Vollgarantie: Motorpreis 90Ps = 10400 € Garantiepreis für weitere 3Jahre = 261 € inkl. MwSt. Bedingung ist natürlich die, dass alle Wartungen/ Inspektionen bei einem Hondahändler gemacht werden. Jetzt nocheinmal: Für 261 € 3 Jahre längeren Garantieanspruch sichern oder nicht Ralf |
#7
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Hallo Freunde,
die Zusatzgarantie ist nur etwas für leute mit "linken" Händen. Abgesehen davon steht diese Zusatzgarantie nur für Fertigungsfehler und nicht für Verschleiß am Motor. Ohne die teuren Wartungsintervalle beim HONDA-Service - man darf den Motor dann nicht selber warten - ist sie sowieso nichts wert. Ich für meinen Teil habe nirgendswo solche Zusatzgarantien, da ich alles selber warte. |
#8
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Hallo Ralf,
€ 261 für weitere 3 Jahre Garantie - kann sich lohnen, wenn nach 4 Jahren was kaputt ist. Wenn man Dir aber vorgibt, jede Inspektion beim Vertragshändler machen zu müssen, und Du eventuell eine günstigere Wartungsmöglichkeit hast (oder das sogar selber kannst), zahlst Du drauf. Eigentlich sollte bei einem neuen Motor deiner Größenordnung und Preisklasse bei Freizeitgebrauch (bei professionellem Gebrauch sieht das anders aus)innerhalb der ersten 5 Jahre gar nichts fehlen! Wollte aber generell - weil weiter oben angeführt wurde, dass die Garantie nicht der gesetzlichen Gewährleistung entspräche - nur mal erläutern, dass das ein prinzipieller Unterschied ist: Die gesetzliche Sachmängelgewährleistung bedeutet, dass Dir der Verkäufer eine im Zeitpunkt der Übergabe mangelfreie Sache übereignen muss. Wenn Du als käufer dann innerhalb der ersten 6 Monate nach der Übergabe einen Fehler findest, spricht die gesetzliche Vermutung dafür, dass dieser Fehler schon von anfang an vorhanden war. Etwas anderes müsste der Verkäufer beweisen (d.h. er trägt die Beweislast). Im Anschluß an diese ersten 6 Monate, bis zur Verjährung nach 2 Jahren (kann verkürzt werden auf 1 Jahr, zB im Kaufvertrag oder in Allgemeinen Geschäftsbedingungen), hat der Käufer zwar dem Gesetz nach auch denselben Gewährleistungsanspruch, aber nun muss er beweisen, dass die gekaufte Sache schon im Zeitpunkt der Übergabe einen Fehler hatte, und das wird er in den meisten Fällen nicht können. Und da wird jetzt die Garantie wichtig: Garantie bedeutet, dass Dir der Verkäufer (bzw. der Hersteller) zusichert, dass die von Dir gekaufte Sache auch in Zukunft nicht innerhalb der Garantiezeit, also in deinem Fall in den nächsten 2 Jahren, kaputtgeht. ER garantiert nicht nur, dass die verkäufte Sache zum Zeitpunkt der Übergabe mangelfrei war, sondern dies auch weiterhin bleiben wird. Es handelt sich dabei nicht um einen gesetzlichen Anspruch, d.h. die Garantiezeit kann der Hersteller nach Gutdünken festsetzen. Er kann auch gewisse Teile, zB Verschleißteile, von der Garantie ausschließen. Will heißen: Anfangs (in den ersten 6 Mo.) sollte sich der Käufer bei Problemen auf die Sachmängelgewährleistung berufen - er muss sich auch nicht entgegenhalten lassen, dass es sich beim kaputten Teil um ein Verschleißteil handelt (häufig versuchen die Händler das). Später schützt ihn eher die Garantie, allerdings nur im Rahmen der vom Hersteller vorgegebenen Garantiebedingungen. Wenn ich was Falsches geschrieben habe, möge einer der Kollegen mich korrigieren! Klaus |
#9
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Hallo,
also ich habe die Garantieverlängerung für meinen Honda 150 Ps um die 3 Jahre verlängert. Natürlich hoffe ich, daß ich sie nicht in Anspruch nehmen muss, aber es ist schon eine gewisse Sicherheit, auch im Falle eines Verkaufes innerhalb der ersten Jahre. Viel Grüße Manfred |
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