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Alt 28.01.2015, 21:24
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Zitat:
Zitat von timo Beitrag anzeigen
Hallo
Ich hab mein trailer aufgelastet
Ohne Freigabe vom Hersteller geht gar nichts mehr.
Desweiteten müssen Achse Deichsel reifen und zugmaul ausgelegt sein für die erhöhte last.

Das sind meine Erfahrungen mit dem TÜV in Hessen.
Das ist regional völlig unterschiedlich. Wenn es TÜV oder DEKRA bestätigen, dann kannst Du damit die Papiere bei der Straßenverkehrsbehörde umschreiben lassen.

Bei uns in MH bei meinem WW wollte der Hersteller für die Bestätigung satte 200 EUR einschließlich unnötigem neuen Typenschild haben. Der nette TÜV Prüfer hat dort per Fax angefragt, ob die Auflastung möglich ist. Die Antwort war "Ja, für 200 EUR". Der Prüfer hat daraufhin das Antwortfax kopiert, einen Aktenvermerk gefertigt, dass der Hersteller die Freigabe bestätigt hat und ein Kurzgutachen geschrieben. Damit bin ich zum Amt und habe die Änderung eingetragen.
Das Typenschild wurde bei der nächsten HU mit dem Schlagstempel abgeändert. Maßgeblich sind die Papiere. Die Änderung auf dem Typenschild wäre nicht nötig.
__________________
Viele Grüße von der Ruhrmündung

Andreas
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