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Alles übers Bootfahren Bootfahren in der Praxis und was zu bedenken ist. |
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#16
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Zitat:
Nur ein Beispiel aus der BinnenSchO : Zitat:
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#17
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Da stehen aber (zumindest bei uns am Niederrhein) Schilder, dass die Einfahrt verboten ist.
Grundsätzlich ist es nicht verboten, ausserhalb des Fahrwassers zu fahren. Manchmal ist es nicht nur nicht verboten, sonder auch noch äußerst vorteilhaft.. Beispiel: Fehmarnsundbrücke: Innerhalb des Fahrwassers: Geschwindigkeitsbegrenzung Neben dem Tonnenstrich: Frei Fahrt für freie Bürger. (Aussage der Entenpolizei) Beispiel 2: Die Entenpolizei steht mit Ihrem Kutter auf dem Fluss und zeigt irgendwelcher Bälle, Kegel, Rhomben: Vollsperrung der Wasserstrasse: Ausserhalb des Tonnenstrichs darfst du weiterfahren, weil es nicht zur Wassrstrasse gehört. (so wie ich das sehe )
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Viele Grüsse Evi & Olaf |
#18
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Doch, so einfach ist die Antwort. Daß ich bestimmte Wasserflächen nicht befahren darf hat rein gar nichts mit der Betonnung zu tun. Grüße Harald
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Bekennender Auf- und Abbauer |
#19
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Zitat:
wie erkennst Du sonst dass das Fahrwasser zuende ist ????? Die durchgezogene weisse Linie am Grund ist oft schwer zu sehen Nachtrag Das ganze ist sowieso akademisch, weil es in vielen Fällen (auf Flüssen binnen) garkeine durchlaufende Lateralbetonnung gibt ! Oft muß man froh sein eine Mitteltonne zu sehen :-)) (Beispiel Donau oder auch Rhein Ehrfelden bergauf und und .....) Geändert von rotbart (23.03.2009 um 10:34 Uhr) |
#20
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Zitat:
an welchem Fluß liegt denn die Fehmarnsundbrücke gilt da die BinnenSchO na oben aber sicher die StVO |
#21
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Uiiiiii, und ich dachte, in dem Trööt geht's allgemein um Betonnung.
Ich wusste nicht, dass du das (für dich privat) auf einmal auf BSchStr begrenzt.
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Viele Grüsse Evi & Olaf |
#22
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Hi,
wenn ich doch auf einem Fluß unterwegs bin , egal in welchem Land und am Ufer anlegen möchte , oder muss , dann muss ich das durch Tonnen ausgewiesene Fahrwasser auch verlassen . Daher gilt die Betonnung nur als Richtlinie für die Berufsschifffahrt. Außerhalb darf ich jeder Zeit fahren so das es nicht anders ausgewiesen ist , z.B. das ich einem Mindestabstand zum Ufer einhalten muss. Gruß Udo
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Das Leben als Rentner ist nicht das Schlechteste Na ja , eins stört schon , als Rentner bekommt man keinen Urlaub mehr |
#23
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#24
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Wo und wie Du Flachwasserzonen nutzen darfst ist lokal geregelt (WSD) oder in der entsprechenden Sch0 (siehe quote oben) |
#25
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Soll heißen, wenn ein Schwede mit Vollgas durch eine (natürlich nicht mit Bojen abgetrennte) Badezone rast, ist einfach nur die Wahrscheinlichkeit geringer, dass es überhaupt jemandem auffällt. Ich denke es ist auch kaum möglich auf den zahlreichen Wasserflächen überhaupt Kontrollen durchzuführen. Außerdem haben die Schweden insgesamt eine ruhigere Art mit Sachen umzugehen, vielleicht werden so auch Unfälle vermieden?! Gruß |
#26
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Generell
sollte man sich in der Fahrrinne aufhalten. Ob großer oder kleiner Tiefgang.
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