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Smalltalk Alles was wo anderst nicht reinpasst. |
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#1
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Holländische Zulassung in Deutschland gültig?
Hallo
Da ich seit 1989 ein Wohnmobil in Holland besitze,habe ich mein Boot dort zugelassen (Y-Nummer). Frage: Darf ich als deutscher Staatsbürger mit einem in Holland zugelassenem Boot in Deutschland fahren? Verschiedene Meinungen meiner Campingnachbarn brachten da natürlich nichts,haben das Thema dort am Wochenende diskutiert. Bin zwar schon in Deutschland gefahren,wurde aber bisher nicht kontolliert(vielleicht zum Glück ?????) Gruß Jürgen |
#2
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Hallo Jürgen,
ich wüsste keinen Grund wieso nicht. Wichtig ist nur, dass Du den passenden Sportbootführerschein hast. Wenn das Boot länger in D verbleibt, solltest Du es m.E. besser ummelden. Aufpassen musst Du nur in Revieren wo die Zulassungen eingeschränkt sind (Bayerische Seen oder Bodensee). Da gilt weder eine holländische noch eine andere deutsche Zulassung ohne weiteres.
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Viele Grüße vom Bodensee Tom Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee) Infos: Um Links zu sehen, bitte registrieren. Bei Interesse bitte PN an mich! |
#3
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Hi Tom
also da glaube ich 2 Dinge nicht (A) auf keinem bayerischen See bekommt man eine Lizenz zum Motorbootfahren, wenn man den Bodensee ausnimmt (b) Als Deutscher mit deutschen Wohnsitz muß er eigentlich sein Boot in D registrieren, ABER mit dem passenden Schein wird es ein Jahr gutgehen, der Schein ,muß aber ein Equivalent des Deutschen sein ! |
#4
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#5
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Wird wie bei auto's sein... Es ist ja schließlich ein Klein-Fahrzeug
Ich kann als "Waschechte Holländer" kein in Holland angemeldetes Auto fahren, weil mein Wohnsitz* in Deutschland ist. Da ich mich hier länger aufhalte wie 181* Tage bin ich sogar Gesetzlich verpflichtet mich hier anzumelden und auch die Deutsche Steuern zu bezahlen... Wenn ich in ein in Holland angemeldetes Fahrzeug besitzen würde (auf meine Namen angemeldet) bin ich strafbar.. In wie weit man kontrolliert wird... das ist Glücksache.. (nur ich möchte es nicht ausprobieren, kostet mehr...) Gruß, Frank :) * 181 Tage ist die gesetzliche maximale Zeit die ich hier Verbleiben darf ohne Aufenthaltsgenehmigung..
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... Ein Tag nicht geklebt, ist wie ein Tag nicht gelebt... --------------------------------------------------- ... wer bei mir im Text Schreibfehler findet, darf sie gleich behalten... --------------------------------------------------- |
#6
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Als Deutsche seine Yacht auszuflaggen und auf den Virgin Island anzumelden war/ist eine lockere Sache geht auch und du umgehst die Bemannungsbestimmungen in D. (die Yacht ist dann etwas größer) ABER Du brauchst eine (Brief)kastenfirma in Virgin Islands und die Yacht muß die meiste Zeit ausserhalb D unterwegs sein (so war es zu meiner Zeit), besser als Virgin oder Holland wäre dann noch eine Kanalinsel , aber ich glaube kaum, dass die ein schlauchi registrieren und ausserdem würde sich mit solch einer Yacht auch nicht die Frage nach den Binnenwasserstrassen stellen |
#7
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Hallo,
armer Jürgen - jetzt ist er wieder so weit wie auf dem CP! Fazit: Ihr habt recht! Wohnsitz in D --> amtl. Kz. D! siehe auch hier auf Seite 4! Um Links zu sehen, bitte registrieren
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#8
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Hallo
Habe gerade bei der Wasserschutzpolizei in Emmerich angerufen,die richtige Idee kommt meistens zuletzt. NEIN,um in Deutschland zufahren brauche ich eine deutsche Zulassung. Kostet bei einer Kontrolle ca. 25€,fahren ohne Zulassung. Danke für eure Hilfe. Gruß Jürgen Geändert von Seelöwe (11.09.2007 um 13:33 Uhr) |
#9
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