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  #1  
Alt 10.09.2007, 15:29
rotbart
Gast
 
Beiträge: n/a


Seifenblasenjournalismus in Boote ???

Also hier gab es einen Thread der MÄCHTIG die Gemüter erhitzt hat, und zu Vorschlägen führte einen UK Funkschein zu machen und Dieter dankte dann noch der EU dafür.

Natürlich wurde ich - wie üblich - beschimpft, leider stellt sich nach einer einfachen Anfrage an das zuständige Ministerium (ein Journalist hat das ja nicht nötig) das ganze als riesige Seifenblase heraus, hier die Aussage die bereits vom DSV veröffentlicht wurde .
Zitat:
----------Zitat-------------------
Funkbetriebszeugnis des britischen Seglerverbandes unzureichend -
Nachprüfung wahrscheinlich


Skipper, auf deren Sportbooten und Traditionsschiffen eine UKW-DSC
Seefunkanlage installiert ist, und die damit ein Seefunkzeugnis (SRC)
benötigen, sollten in Deutschland keine Prüfung nach den Regeln des
britischen Seglerverbandes RYA ablegen. Diese „Crash-Kurse“, die mit
einer kurzen Theorieprüfung abschließen, entsprechen nicht den deutschen
Anforderungen zur Prüfung und Teilnahme am internationalen
Seefunkdienst.

Nach Pressemeldungen bieten Segelschulen in einigen Großstädten
entsprechende Eintages-Kurse an, die mit einem kurzen Theorietest
erfolgreich abgeschlossen werden können. Die in Deutschland verbindlich
vorgesehene unabhängige theoretische und praktische Prüfung entfällt.

Damit sind die vom britischen Seglerverband ausgestellten Funkzeugnisse
in keiner Weise mit den deutschen SRC vergleichbar. In verschiedenen
internationalen Vereinbarungen ist definiert, wie und was für den Erwerb
eines international anerkannten SRC, welches zur Teilnahme am GMDSS
berechtigt, zu prüfen ist.

Im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums untersucht das Bundesamt für
Seeschifffahrt und Hydrographie zur Zeit, inwieweit die Prüfungsinhalte
der RYA von den in Deutschland abgenommenen Prüfungen abweichen. Danach
wird festgelegt, in welchem Umfang sich Inhaber des britischen
Funkzeugnisses einer Nachprüfung unterziehen müssen, um am
UKW-Seefunkdienst auf deutschen Schiffen teilnehmen zu können. Diese
Nachprüfung würde für alle deutschen RYA-Zeugnisinhaber erforderlich
sowie für alle Ausländer, die sich länger als ein Jahr in Deutschland
aufhalten.

In der vorliegenden Form kann das RYA-Funkbetriebszeugnis nicht anerkannt werden.
Deutschland liegt damit auf einer Linie mit anderen
EU-Staaten.
27.07.2007
--------------Zitatende--------------------------------------------
Quelle : Dipl.-Ing Alexander Schwarz BMVBS

der dazu vermerkte :
für Ihre Anfrage, die mir zuständigkeitshalber zugesandt wurde, danke
ich Ihnen. Zur Haltung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung zu britischen Funkbetriebszeugnissen verweise ich Sie
auf die Mitteilung, die z.B. der DSV auf seiner Webseite Um Links zu sehen, bitte registrieren im
Internet veröffentlicht hat.

Man beachte auch das DATUM der Veröffentlichung
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