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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #1  
Alt 21.02.2017, 11:42
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armstor armstor ist offline
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Zitat:
Zitat von fred_sonnenschein Beitrag anzeigen
Hallo Franz, - ich schon wieder

Ich habe bei meinem Mariner 690 in der CE eine zugelassene
Personenzahl von 24 drinnen stehen gehabt.

Ing. Mazzucco von der Sbg. Landesregierung hat mich darauf aufmerksam
gemacht, dass wenn ich das Boot auf 24 Personen zulasse ich mit meinem
Sportbootführerschein nicht mehr fahren darf.
Begründung war das ein Boot/Schiff ab 12 Personen als FAHRGASTSCHIFF
eingestuft wird und man eine eigene Ausbildung zum Führen eines solchen benötigt.

Beim Führerscheinkurs beim Fichtenbauer (siehe Logo oben) hat uns
Martin auch erklärt das man in Italien vorsichtig sein muss wegen der Rettungswesten.
In Italien musst du für die Personenzahl für das das Boot zugelassen ist eine Weste mitführen.
Das heißt ich hätte, auch wenn ich alleine in Italien gefahren wäre 24 Rettungswesten dabei haben müssen.


.
Fred das mit den 24 Personen ist wahnsinn. Ist 12 schon viel zu viel. Wir sind öfters zu 9 unterwegs. 3 Erwachsene und 6 Kinder, recht viel mehr nur in der Not von Ort zu Ort.
Mit den Rettungswesten glaub ich, dass der Ralf recht hat, nur für die an Bord befindlichen Personen. Da müsste ich ja immer 12 Westen mithaben.
Das mit dem Fahrgastschiff gilt nur für österr. Seen und die Donau . (ausdrücklich glaub ich)
Den Rettungsring habe ich nur bei der Überprüfung durch die Landesregierung mit, sonst nie. Bin schon öfters kontrolliert worden, war nie ein Thema.

lg Franz
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  #2  
Alt 21.02.2017, 12:43
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Visus1.0 Visus1.0 ist offline
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Zitat:
Zitat von fred_sonnenschein Beitrag anzeigen
Hallo Franz, - ich schon wieder

Ich habe bei meinem Mariner 690 in der CE eine zugelassene
Personenzahl von 24 drinnen stehen gehabt.

Ing. Mazzucco von der Sbg. Landesregierung hat mich darauf aufmerksam
gemacht, dass wenn ich das Boot auf 24 Personen zulasse ich mit meinem
Sportbootführerschein nicht mehr fahren darf.
Begründung war das ein Boot/Schiff ab 12 Personen als FAHRGASTSCHIFF
eingestuft wird und man eine eigene Ausbildung zum Führen eines solchen benötigt.

Beim Führerscheinkurs beim Fichtenbauer (siehe Logo oben) hat uns
Martin auch erklärt das man in Italien vorsichtig sein muss wegen der Rettungswesten.
In Italien musst du für die Personenzahl für das das Boot zugelassen ist eine Weste mitführen.
Das heißt ich hätte, auch wenn ich alleine in Italien gefahren wäre 24 Rettungswesten dabei haben müssen.


.
Ja das wollte ich Ulli auch sagen, wenn da die Italienische Küstenwache kontrolliert, zahlt man wenn die das wollen. Kein Mensch hat da 12 bis 18 Schwimmwesten an Bord wenn man zu zweit unterwegs ist mit einem Privatboot!!

Doch es stimmt, es entscheidet in Italien die Zulassung nicht die an Bord befindlichen Personen!
__________________



Ich bin jetzt in einem Alter, in dem dir der Körper am nächsten Tag ganz leise ins Ohr flüstert: mach das nie, nie wieder.







Liebe Grüsse
Andreas
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  #3  
Alt 21.02.2017, 05:18
manerba manerba ist offline
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Ich finde in dem Thread wurde das Thema endlich mal zu Ende diskutiert was für mich und sicher viele andere ewig offen stand.
Vielen Dank euch allen !!

Und Jörg, Deine Bilder tragen ganz erheblich zur Motivation bei, von daher immer sehr gerne
Ich habe mich heute schon im Thread von Florian weggebeamt..
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  #4  
Alt 21.02.2017, 13:05
manerba manerba ist offline
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Rettungsinsel auf nem 600er Ralf ?! Respekt !!
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  #5  
Alt 21.02.2017, 13:57
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Monoposti Monoposti ist offline
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Zitat:
Zitat von manerba Beitrag anzeigen
Rettungsinsel auf nem 600er Ralf ?! Respekt !!
Ja nun , wenn wir z.b. von Vis direkt nach Murter fahren ......was da alles passieren kann...ojejeje, nene, da will ich schon sicher gehen .

Oder von Chiogga na Pula..........na, die war halt schon drin.
Mein italienischer Vorgänger hat das ganze große Paket drin gehabt, da die immer von Elba, Sardinien-Marmi dei Fiori gependelt sind.

Nochmals zur Rettungsweste.Ich habs im ital. Revierführer wie oben beschrieben drin und im ADAC steht s ja auch so drin. Eine Weste pro Person an Bord . So kenn ich es auch von Kontrollen....ich weiß nicht was ihr bei der österreicherischen Gebirgsmarine so lernt ?

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ohnmachtssichere
Rettungsweste mit
CE-Kennzeichnung
für jede Person an
Bord
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LG Ralf

...anerkannter und geprüfter Treibholzslalomfahrer
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  #6  
Alt 21.02.2017, 15:29
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fred_sonnenschein fred_sonnenschein ist offline
-der mit den vier Takten!
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Zitat:
Zitat von Monoposti Beitrag anzeigen
...und im ADAC steht s ja auch so drin.
...tja, dann sollten wir unseren Führerschein doch besser beim ADAC machen und nicht in einer Motorbootschule


.
__________________
lg.
Manfred

Wie lange es wohl dauern wird, bis meine Jogginghose begreift, dass sie wohl nie joggen wird.


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  #7  
Alt 21.02.2017, 18:41
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Monoposti Monoposti ist offline
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Zitat:
Zitat von fred_sonnenschein Beitrag anzeigen
...tja, dann sollten wir unseren Führerschein doch besser beim ADAC machen und nicht in einer Motorbootschule


.
Weisst, unsere sog. Ausbilder wissen auch nicht alles.....?

Euer ÖAMTC macht die gleiche Aussage.....is aber eh wurscht....da OT
__________________
LG Ralf

...anerkannter und geprüfter Treibholzslalomfahrer

Geändert von Monoposti (21.02.2017 um 19:00 Uhr)
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  #8  
Alt 21.02.2017, 19:27
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Zitat:
Zitat von Monoposti Beitrag anzeigen
Weisst, unsere sog. Ausbilder wissen auch nicht alles.....?

Euer ÖAMTC macht die gleiche Aussage.....is aber eh wurscht....da OT
Der OEAMTC kopiert ja alles von euch (Tatsache)
__________________
LG
Mathias

.


...

Zugfahrzeug LMC Cruiser 674G Liberty auf Fiat Ducato 2,3 Um Links zu sehen, bitte registrieren
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  #9  
Alt 23.02.2017, 16:08
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Zitat:
Zitat von Monoposti Beitrag anzeigen
Weisst, unsere sog. Ausbilder wissen auch nicht alles.....?

Euer ÖAMTC macht die gleiche Aussage.....is aber eh wurscht....da OT
Wenn ich was wissen will, dann ist der ÖAMTC die letzte Anlaufstelle.
Kann ich gleich zum Kartenlesen gehen!
__________________
MfG
Schebi
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  #10  
Alt 21.02.2017, 17:13
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Freunde, ruhig Blut.
Grundsätzlich gilt die Ausrüstungspflicht des Herkunftlandes, welche ggf. durch die Vorschriften des Ziellandes ergänzt werden. Und da es in D keine Ausrüstungspflicht gibt, zählen hier die Vorschriften des Gastlandes, Und da ist der ADAC schon eine valide Quelle.

Nochmal zum aus- und einklarieren. Im Schengenraum nicht Notwendig, sonst ja. Leider ist HR (noch) kein Schengenstaat.
__________________
Ganz liebe Grüße von
Jürgen
aus dem Ruhrpott, der jetzt im Weserbergland lebt.
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  #11  
Alt 21.02.2017, 17:32
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Also empfehle ich hier jedem, der sein Boot noch nicht in HR angemeldet hat, grundsätzlich auf der Fahrt zu einem Hafenamt die gelbe Flagge Q = Quebec zu setzen.

Damit zeigt der Skipper an das auf dem Boot alles i.O. ist, und er auf dem Weg zum Hafenamt ist um das Boot mit Besatzung einzuklarieren und die Vignette für die kroatische Küstenfahrt besorgen möchte.

Da HR noch nicht dem Schengenabkommen beigetreten ist sollte man sich international verhalten. Uli Hd hatte auch schon darauf hingewiesen.
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  #12  
Alt 21.02.2017, 17:53
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uli_hd uli_hd ist offline
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Sorry Doppelposting

Gruß Uli
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  #13  
Alt 21.02.2017, 17:55
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uli_hd uli_hd ist offline
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Zitat:
Zitat von DieterM Beitrag anzeigen
Also empfehle ich hier jedem, der sein Boot noch nicht in HR angemeldet hat, grundsätzlich auf der Fahrt zu einem Hafenamt die gelbe Flagge Q = Quebec zu setzen.

Damit zeigt der Skipper an das auf dem Boot alles i.O. ist, und er auf dem Weg zum Hafenamt ist um das Boot mit Besatzung einzuklarieren und die Vignette für die kroatische Küstenfahrt besorgen möchte.

Da HR noch nicht dem Schengenabkommen beigetreten ist sollte man sich international verhalten. Uli Hd hatte auch schon darauf hingewiesen.
Dieter,

jetzt bringst du etwas durcheinander. Wenn ich von See einreise, dann Q-Flagge (an Bord alles ok/komme zum Einklarieren)

Wenn ich das Boot in HR ins Wasser lege, brauche ich selbstverständlich keine Quarantäne Flagge zu setzen, um beim Hafenmeister anzumelden, früher Vignette besorgen, die es ja jetzt nicht mehr gibt.

Gruß Uli
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  #14  
Alt 21.02.2017, 18:10
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Richtig Uli,

kenne ja das Procedere mit der Q-Flagge aus meinen früheren Hochseetörns nach Skandinavien, noch vor der EU-Zeit.

Das man keine Q-Flagge zeigen muß in HR, wenn man zur Anmeldung bei Urlaubsbeginn zum Hafenamt mit Boot fährt ist mir klar, es ist eine Grauzone, aber man kann dadurch signalisieren das man auf dem Weg dahin ist zur KLarierung, also ein "Alibisignal". Aber es ist nur eine persönliche Überlegung, denn ohne der Anmeldung im Hafenamt sollte man garnicht das Boot im Wasser bewegen.
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  #15  
Alt 11.05.2017, 15:03
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So- das wars dann vorläufig mit der spontanen Überfahrt nach Kroatien wie es laut Günters neuestem Beitrag aussieht...

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