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Smalltalk Alles was wo anderst nicht reinpasst.

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  #1  
Alt 04.02.2016, 13:58
Erich der Wikinger Erich der Wikinger ist offline
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Dirk

Hallo Dirk,

leider bin ich spät dran mit meiner Antwort weil ich´s vorher leider
nicht gelesen habe.

Also, wenn Du 140 drauf hattest, nix laufen
Bei 150 wäre das schon anders.

Evtl. zählen mildernde Umstände, da Du ja beweisen kannst, dass
Dein Vater tatsächlich einen Notfall hatte.

Solltest Du also geradeso drüber sein, könnte ein Gericht -da Du ein
unauffälliger gesetzestreuer Fahrer bist- Gnade vor Recht ergehen
lassen.

Wichtig wäre, dass die Geschwindigkeit (es werden ja auch immer 3 kmH
abgezogen) mit der Du gefahren bist vorliegt.

Sollte es vor Gericht gehen, ist "untertänige" Haltung besser als alles
andere. Hoffen wir einfach, dass Du nicht mehr als 140 drauf gehabt hast.

Bei 141 km wäre es nämlich ein einmonatiges Fahrverbot, jedoch ist hier
ein Einspruch möglich, welcher auf Grund der besonderen Situation bei
einem gnädigen Richter sicher Erfolg hätte.

Bitte sag mal durch, wie schnell Du warst, wenn das Schreiben kommt.

Gruß Erich

Geändert von Erich der Wikinger (04.02.2016 um 13:59 Uhr) Grund: Schreibfehler
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  #2  
Alt 04.02.2016, 14:36
Benutzerbild von Wasserarbeiter
Wasserarbeiter Wasserarbeiter ist offline
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Zitat:
Zitat von Erich der Wikinger Beitrag anzeigen
... (es werden ja auch immer 3 kmH
abgezogen) mit der Du gefahren bist ...
Moin,

ich habe das dazu gefunden:

Zitat:

"Blitzer Toleranz für Radar-, Laser- und Lichtschrankenmessverfahren
■ Hier werden 3 km/h für Geschwindigkeiten unter 100 km/h abgezogen
■ Bei Geschwindigkeiten über 100 km/h werden 3 % von der Geschwindigkeit abgezogen

Blitzer-Toleranz für Provida
■ 5 %, mindestens 5 km/h"


Zitat Ende

Quelle: Um Links zu sehen, bitte registrieren


Ab einer gemessenen Geschwindigkeit von 145 km/h reichen die 3% Abzug nicht mehr. Das Tacho im Auto dürfte dabei aber möglicherweise bis ca.150 km/h oder vielleicht sogar mehr angezeigt haben.
__________________
Gruß
Markus


- Et es wie et es.
- Et kütt wie et kütt.
- Et hätt noch emmer joot jejange.
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  #3  
Alt 04.02.2016, 14:55
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Dutchrockboy Dutchrockboy ist offline
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Zitat:
Zitat von Erich der Wikinger Beitrag anzeigen

Sollte es vor Gericht gehen, ist "untertänige" Haltung besser als alles
andere. Hoffen wir einfach, dass Du nicht mehr als 140 drauf gehabt hast.
Genau meine Erfahrung... und Geld regiert.
__________________
Liebe Grüße ,

Robbert

und nicht vergessen, eine Handbreit Wasser unterm Kiel ist schlecht für deine Schraube...
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  #4  
Alt 04.02.2016, 17:00
dirki dirki ist offline
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Liebe Forumsfreunde.
Ich möchte mich bei all denen ganz herzlich bedanken, die durch ihre Anteilname und ihre Bemühungen verbunden mit den mega wertvollen Beiträgen und Hinweisen dazu beigetragen haben, daß man (ich) nun einfach in der Sachlage klar und objektiv für das kommende Anhörungsschreiben gewabnet antworten kann !

In dieser kurzen Zeit so viele fundierte Antworten zu erhalten beeindruckt mich sehr!
Deshalb nochmal,

Vielen herzlichen Dank dafür!

Ihr seits Spitze!

Wir Schlauchbootsfahrer sind halt einfach ein super Volk!

So, jetzt aber genug der Lobeshymden.
Ich möchte euch noch mitteilen das es meinem Vater schon besser geht, und er zwar mit der heutigen Nacht die 3. Nacht auf der Intensiv liegt, aber seine überwachten und bedenklichen Werte sich bereits gebessert haben, und die Ärzte sehr zuversichtlich der Genesung sind!
Und das ist für mich das schönste und wichtigste das ich euch gene erzähle!
Alles andere bringt die kommende Zeit!
Liebe Grüße
Dirk
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  #5  
Alt 04.02.2016, 14:39
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ad-mh ad-mh ist offline
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Erstmal den Anhörungsbogen abwarten. Ansonsten stochert man im Nebel.
__________________
Viele Grüße von der Ruhrmündung

Andreas
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  #6  
Alt 06.02.2016, 19:00
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Icing Icing ist offline
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Zitat:
Zitat von ad-mh Beitrag anzeigen
Erstmal den Anhörungsbogen abwarten. Ansonsten stochert man im Nebel.
und wenn das Foto nix ist kannst Du immer noch sagen Du warst das nicht.

Gegen Angehörige kann man die Aussage verweigern.

Das würde ich aber nur im Notfall (Fahrverbot) auspacken, denn im Wiederholungsfall droht ein Fahrtenbuch....
__________________
Es is ja immer was.....

LG
Gernot
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  #7  
Alt 06.02.2016, 17:14
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schwarzwaelder50 schwarzwaelder50 ist offline
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Unglücklich

Mist,
ich habe heute auch gerade eine Anhörung bekommen, 113km/H im 80er Bereich.
Und ich hatte es so eilig, es war schließlich an einem Samstag.
Laut Bußgeldkatalog 120€ und 1 Punkt.
__________________
Grüße aus dem Schwarzwald und so oft wie es geht vom Bodensee, oder Oberrhein.
Markus

Nach der Saison, ist vor der Saison, also freuen wir uns auf die kommende.

„Navigation ist, wenn man trotzdem ankommt”

Wer gute Freunde hat, ist wahrlich reich, denn die meisten sind Gold wert und einige sogar unbezahlbar.


Marlin 500, Yamaha 60 PS 4 Takt.

Chronik: Marlin 440S, Yamaha 40 PS 2 Takter, Zeepter 330 Al, Sail 9,9/15 PS mit 4 Takten, Trailer Eigenbau, Johnson 6/8 PS u. Johnson 20 PS.
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  #8  
Alt 06.02.2016, 17:38
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Svend Svend ist offline
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Das ist doch guenstig ,Markus ! Das zahlst du hier fuer Falschparken.....

33 kmh wuerden hier ca 820,-Euronen kosten.....

Strekninger med fartsgrense på 70 km/t eller høyere:

Kjører du mellom 25- og 35 km for fort, koster det: 7.800,-
__________________
Hier kønnte mein Name auch stehen....
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  #9  
Alt 06.02.2016, 20:11
dirki dirki ist offline
Schlauchbootbastelwastel
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Zitat:
Zitat von schwarzwaelder50 Beitrag anzeigen
Mist,
ich habe heute auch gerade eine Anhörung bekommen, 113km/H im 80er Bereich.
Und ich hatte es so eilig, es war schließlich an einem Samstag.
Laut Bußgeldkatalog 120€ und 1 Punkt.
Mensch Markus,
hab ich gesagt man soll mir das nachmachen!?
Ich leide mit dir
Liebe Grüße
dirk
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  #10  
Alt 06.02.2016, 17:36
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Visus1.0 Visus1.0 ist offline
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Gester hielt einer das Radar auf mich und jetzt vor einer Stunde wieder, bin schon auf die Organstafe gespannt, bin aber nur 15kmh über 50kmh Beschränkung gefahren im Ortsgebiet da gibts keinen Punkt bei uns.

Momentan wachsen bei uns die Radarsheriffs wie Pilze aus dem Asphaltboden!
__________________



Ich bin jetzt in einem Alter, in dem dir der Körper am nächsten Tag ganz leise ins Ohr flüstert: mach das nie, nie wieder.







Liebe Grüsse
Andreas
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  #11  
Alt 07.02.2016, 09:28
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armstor armstor ist offline
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Zitat:
Zitat von Visus1.0 Beitrag anzeigen
Gester hielt einer das Radar auf mich und jetzt vor einer Stunde wieder, bin schon auf die Organstafe gespannt, bin aber nur 15kmh über 50kmh Beschränkung gefahren im Ortsgebiet da gibts keinen Punkt bei uns.

Momentan wachsen bei uns die Radarsheriffs wie Pilze aus dem Asphaltboden!
Hallo Andreas

Wie kann ein "Sheriff" die gibt's doch nur in Amerika oder?, ein Radargerät auf dich halten?
Ich war 40 Jahre als Polizeibeamter tätig, davon 30 Jahre im Außendienst auf der Straße.
Wurdest du von einem Radargerät geblitzt, oder wurde eine Lasermessung durchgeführt. Wie kommst du auf 15 km/h. Wurdest du angehalten?
Bei Lasermessungen wird man in der Regel angehalten und wenn es möglich ist mit einer Organstrafe bestraft. (Man zahlt an Ort und Stelle und fertig)

Wenn man diesen Fred liest, steigen einem die Haare zu Berge;
soviel Blödsinn kann doch nicht wahr sein.

Dirk wenn du Österreicher wärst würde ich dir einen Tipp geben, aber die bist deutscher und ich weis nicht wie die Deutschen ihre Strafverfahren durchführen.
Bei uns gibt's das Verwaltungsstrafrecht und in diesem werden alle Verkehrsangelegenheiten behandelt. Ausnahme ist ein Verkehrsunfall mit Verletzung da gilt dann das Strafrecht /STGB;

lg Franz
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  #12  
Alt 07.02.2016, 12:46
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nuernberger-1 nuernberger-1 ist offline
Hellwig Bootler
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Zitat:
Zitat von armstor Beitrag anzeigen
Hallo Andreas

Wie kann ein "Sheriff" die gibt's doch nur in Amerika oder?, ein Radargerät auf dich halten?
Ich war 40 Jahre als Polizeibeamter tätig, davon 30 Jahre im Außendienst auf der Straße.
Wurdest du von einem Radargerät geblitzt, oder wurde eine Lasermessung durchgeführt. Wie kommst du auf 15 km/h. Wurdest du angehalten?
Bei Lasermessungen wird man in der Regel angehalten und wenn es möglich ist mit einer Organstrafe bestraft. (Man zahlt an Ort und Stelle und fertig)

Wenn man diesen Fred liest, steigen einem die Haare zu Berge;
soviel Blödsinn kann doch nicht wahr sein.

Dirk wenn du Österreicher wärst würde ich dir einen Tipp geben, aber die bist deutscher und ich weis nicht wie die Deutschen ihre Strafverfahren durchführen.
Bei uns gibt's das Verwaltungsstrafrecht und in diesem werden alle Verkehrsangelegenheiten behandelt. Ausnahme ist ein Verkehrsunfall mit Verletzung da gilt dann das Strafrecht /STGB;

lg Franz
Franz, vielleicht wird das in Wien etwas anders behandelt, ist bei uns auch so. Es gibt Deutschland und es gibt Bayern wo die Uhren etwas anders gehen. Bei euch gibt es Österreich und es gibt Wien, wo es wohl genauso ist.
__________________
Gruß Peter

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  #13  
Alt 07.02.2016, 19:58
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Zitat:
Zitat von armstor Beitrag anzeigen
Hallo Andreas


Ich war 40 Jahre als Polizeibeamter tätig, davon 30 Jahre im Außendienst auf der Straße.
Wurdest du von einem Radargerät geblitzt, oder wurde eine Lasermessung durchgeführt. Wie kommst du auf 15 km/h. Wurdest du angehalten?
Bei Lasermessungen wird man in der Regel angehalten und wenn es möglich ist mit einer Organstrafe bestraft. (Man zahlt an Ort und Stelle und fertig)

Wenn man diesen Fred liest, steigen einem die Haare zu Berge;
soviel Blödsinn kann doch nicht wahr sein.


lg Franz
Sorry aber es ist nicht richtig man muss bei einer Handlasermessung nicht aufgehalten werden um eine Strafe zu bekommen in Österreich.
__________________



Ich bin jetzt in einem Alter, in dem dir der Körper am nächsten Tag ganz leise ins Ohr flüstert: mach das nie, nie wieder.







Liebe Grüsse
Andreas
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  #14  
Alt 07.02.2016, 20:56
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roehrig roehrig ist offline
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Genial. Fast 100 Beiträge reine Spekulationen.

Bevor ich da auch mit mache:
Erstmal abwarten, was kommt. Vielleicht hat es den schräg neben Dir erwischt. Oder es gab schon in der Messung Probleme. Auf der BAB kommt es öfter vor, das das Ergebnis der Kontrolle nicht ganz einwandfrei ist, wegen des sich auf den Fahrspuren überlagernden Verkehrs.
Ist der Bußgeld Stelle das Ergebnis nicht gut genug, kommt gar nix.

Wenn dann doch etwas kommt: wovon reden wir? Dein Auto wird keinen geeichten Tacho haben. Einige Hersteller haben über 10% Voreilung. Heißt der Tacho zeigt deutlich mehr an, wie man tatsächlich fährt.
Deine nicht genaue Angabe der vom Tacho abgelesenen Geschwindigkeit minus Voreilung, minus Toleranz.....vielleicht geht es mit einem Bußgeld und ohne Fahrverbot ab.

Ohne Post von der Bußgeld Stelle ist alles nur blabla.....
__________________
Manuel
LK Göttingen, Südniedersachsen


Erstens: ...es kommt anders...und zweitens: Als man denkt !
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  #15  
Alt 08.02.2016, 11:25
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Dutchrockboy Dutchrockboy ist offline
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Zitat:
Zitat von roehrig Beitrag anzeigen
Genial. Fast 100 Beiträge reine Spekulationen.

.... Ohne Post von der Bußgeld Stelle ist alles nur blabla.....
Sind wir schon weiter? Ist schon Post da?


Nur so nebenbei, ich bin bestimmt 2 mal geblitzt worden wo ich nachher kein Post bekommen habe.

Dann habe ich andermal 2 mal Post bekommen und von meinen Recht "nicht gegen mich aus zu sagen müssen" Gebrauch gemacht.
Um Links zu sehen, bitte registrieren funktioniert gar nicht mal so schlecht wenn das Bussgeldbescheid sehr spät kommt....
__________________
Liebe Grüße ,

Robbert

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