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Alles übers Bootfahren Bootfahren in der Praxis und was zu bedenken ist. |
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#1
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kroate
wenn du Kroate bist, dann ist das natürlich was ganz anderes, dann darfst du natürlich mit deinem küstenpatent die gesamte österreichische Mittelmeerküste befahren.
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#2
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Der war gut. Muss ich mir merken.
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Gruß, Ranko |
#3
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Gilt das kroatische Küstenpatent nicht in HR auch Binnen ?
Dann würde es nämlich, für Kroaten, auch in Österreich Binnen gelten. Oder gibt es in HR ein eigenes Binnenpatent ? Dann würde ein Kroate in A wohl dieses brauchen. |
#4
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Zitat:
Das "kroatische Küstenpatent" hat in Wirklichkeit nichts mit der "Küste" zu tun, bis auf den erlaubten Fahrbereich von 12 NM von Festland oder Inseln entfernt. Im Original heisst es Bootsführerschein Kat. B bzw. "Befähigungsnachweis für den Führer des Bootes Kat. B für eigene Zwecke" für Boote und Yachten bis 30Brt ... soweit meine Kenntnis. Um Links zu sehen, bitte registrieren
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Gruß, Ranko Geändert von wwoody (03.06.2015 um 22:20 Uhr) |
#5
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gehts bei den führerscheinfragen nicht nach dem wohnsitz? demnach würde ein kroate, der in österreich lebt, in österreich einen österreichischen schein brauchen.
lg martin |
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