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Alles übers Bootfahren Bootfahren in der Praxis und was zu bedenken ist.

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  #1  
Alt 04.09.2015, 17:14
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wwoody wwoody ist offline
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Boot Infos

Zitat:
Zitat von Gillmor Beitrag anzeigen
O.K
schließen wir das Thema.

Solange kein Gesetzestext vorliegt bleibt die Sache ungeklärt.

Danke Franz
Pomorski zakonik

...

IX. POSADA BRODICE

Članak 49.
(1) Osoba koja upravlja brodicom ili zapovijeda jahtom MORA biti osposobljena kao:
– Voditelj brodice kategorije A
– Voditelj brodice kategorije B
– Voditelj brodice kategorije C
– Zapovjednik jahte kategorije A (jahta do 100 BT)
– Zapovjednik jahte kategorije B (jahta do 500 BT)
(2) Osposobljenost se dokazuje Uvjerenjem o osposobljenosti za voditelja brodice, odnosno Svjedodžbom o osposobljenosti za zapovjednika jahte.
(3) Isprave iz stavka 1. ovoga članka izdaju se na hrvatskom i engleskom jeziku, i sadrže najmanje sljedeće podatke: – ****v tijela koje ga izdaje – broj uvjerenja/svjedodžbe – ****v osposobljenosti – mjesto i datum izdavanja – ime i prezime imatelja – datum rođenja imatelja – fotografiju – opis ovlaštenja.

...


Bitte sehr ..

Korrekte Übersetzung:

Eine Person, die ein Boot steuert oder eine Yacht befähigt, MUSS qualifiziert sein als:

Ist das jetzt soweit vom Tisch?
Wie gesagt, das ist die GESETZLICHE Seite ... und die ist sowas von eindeutig.
Die Hafenkapitäne, da sie sowohl Offiziere sind als auch Staatsbeamte, müssen (müssten) sich an diese Gesetze halten.
__________________
Gruß, Ranko

Geändert von wwoody (04.09.2015 um 17:29 Uhr)
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  #2  
Alt 04.09.2015, 17:44
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Zitat:
Zitat von Gillmor Beitrag anzeigen
Aktuell geschehen.

Ein Freund von mir stellte seinen Sohn 18 Jahre alt ohne Führerschein ans Ruder.

Dieser fuhr zu schnell in Ufernähe und wurde berechtigter Weise vom Hafenkapitano-Murter aufgehalten.

Eine Strafe für zu schnelles fahren und fahren ohne Führerschein war fällig.

Ich bin der Meinung das der Skipper das Ruder übergeben darf .
Gilt dieser § in Kroatien nicht ?

Servus Franz
War Dein Freund an Bord, oder fuhr sein Sohn ohne ihm alleine los?
Falls er an Bord war, warum hat er überhaupt zugelassen das sein sohn in Ufernähe fährt? Das müsste er selbst doch besser wissen, oder?
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Gruß, Ranko
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  #3  
Alt 04.09.2015, 18:00
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Zitat:
Eine Person, die ein Boot steuert oder eine Yacht befähigt, MUSS qualifiziert sein als:
Heisst also,,es wird unterschieden zwischen Boot und Yacht?
Für das Boot braucht Der Lenker ein Patent, bei einer Yacht lediglich der Skipper (bzw ein Verantwortlicher an Bord)

Wo liegt dann genau der Unterschied zwischen Boot und Yacht?

Was ist da jetzt alles von sowas von genau?
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  #4  
Alt 04.09.2015, 18:12
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Zitat:
Zitat von Berny Beitrag anzeigen
Heisst also,,es wird unterschieden zwischen Boot und Yacht?
Für das Boot braucht Der Lenker ein Patent, bei einer Yacht lediglich der Skipper (bzw ein Verantwortlicher an Bord)

Wo liegt dann genau der Unterschied zwischen Boot und Yacht?

Was ist da jetzt alles von sowas von genau?
Man Berny, so ziemlich alle hier im Forum fallen unter die Rubrik "Boot" und "für eigene Nutzung", somit kannst du Yachten und den gewerblichen Bereich komplett ausklammern.
Wenn dir persönlich das immer noch nicht reicht, lerne Kroatisch, hole dir die Gesetzestexte und lies.
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Gruß, Ranko
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  #5  
Alt 04.09.2015, 18:52
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naja, darum gehts jetzt nicht, deine Bemühungen in Ehren, aber einfach irgendwelche "Fakten" zu präsentieren und als Gegeben hinzustellen ist auch zu wenig.

Hier gibt es viele Leute, die unsicher sind, was diese ganzen Gesetze betrifft, wenn also jemand was behauptet, ist es wohl legitim, eine Quelle zur Untermauerung zu fordern.

Und hier steht eben nichts davon, was du so vehement behauptest....

Hab ich jetzt eine Yacht oder ein Boot?
Der gewerbliche Bereich tangentiert hier sehr wenige....

Und kroatisch lernen: ich bemühe mich, mit Händen und Füßen die Leute etwas zu verstehen, wenn ich was sage, möchte ich gar nicht wissen, wie das für meine kroatischen Freunde klingt ;-)
Aber ich hab einfach keine Zeit für ein konzentriertes Lernen, schon gar nicht, für kroatische Amtssprache!

Wenn also schon jemand die Sprache beherrscht, wäre es ja sehr nett, wenn derjenige das übernehmen würde.
Google? dass ich nicht lache.....ich möchte nicht zu Fuß gehen, wenn ich Boot fahre, sage ich nur....
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  #6  
Alt 04.09.2015, 19:28
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Zitat:
Zitat von Berny Beitrag anzeigen
Wenn also schon jemand die Sprache beherrscht, wäre es ja sehr nett, wenn derjenige das übernehmen würde.
Dann glaube mir einfach wenn ich hier hinschreibe das es so ist. Ich habe nicht nur diese eine Passage gelesen, sondern den gesamten Teil, welcher 99,99 % der Forummitglieder hier betrifft, bzw. Motorboote die von uns hier gesteuert werden. Auch deshalb weil ich einen 15-jährigen Sohn habe, der noch keinen Schein hat (noch nicht haben darf). Er durfte heuer auch nicht ans Steuer. Nächstes Jahr macht er den eigenen Schein.

Mein älterer Bruder wollte vor einigen Wochen unser altes Familienboot, welches einige Jahre am trockenem lag, anmelden und nutzen (Fischen, usw.).
Die reine Anmeldung des Bootes (Nummer) haben wir schnell erledigt. Mit einem AB darf er nicht ans Meer raus, solange er keinen Schein hat, zumindest A. Dies wurde absolut unmissverständlich vom Hafenkapitän in Hvar kommuniziert. Rudern darf er ..

Das mit den Yachten bezieht sich auf grössere Motorboote und auch andere Scheine, teilweise mit vorgeschriebener Ausbildung und haufenweise Prüfungen, grossteils im gewerblichem Bereich (Charter, usw.).
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  #7  
Alt 07.09.2015, 00:31
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Zitat:
Zitat von wwoody Beitrag anzeigen
Das mit den Yachten bezieht sich auf grössere Motorboote und auch andere Scheine, teilweise mit vorgeschriebener Ausbildung und haufenweise Prüfungen, grossteils im gewerblichem Bereich (Charter, usw.).
Ranko, nachdem Du ja der kroatischen Sprache offensichtlich mächtig bist - was verstehst Du, bzw. Deiner Meinung nach das kroatische Gesetz, unter dem Begriff "grössere Motorboote", wie Du schreibst?

Das kroatische Patent Kat. B hat auf der Rückseite hinsichtlich der Berechtigung u.a. stehen:

- pleasure Yachts up to 30 GT
- charter Yachts up to 30 GT without professional Crew

Siehe Bild im Anhang.

D.h. also, dass mit dem Kat. B eben solche "Boote", "Yachten" od. "Schiffe" gefahren werden dürfen.

Für mich fallen Yachten bis 30 GT nicht mehr unter "größere Motorboote", sondern eher schon unter "handfeste Motoryachten", denn je nach Bauweise können diese "Boote" schon bis zu knapp 20m haben...

Die Diskussion zu dem Thema hatten wir übrigens auch schon vor ziemlich genau einem Jahr Um Links zu sehen, bitte registrieren

Ich möchte mich nicht auf eine bestimmte Meinung festlegen, denn meine mittlerweile auch knapp 30jähre Erfahrung im Revier hat einfach zu oft gezeigt, dass so ziemlich jeder Hafenkapitän eine andere Meinung zu den kroatischen Bestimmungen hat. (nicht nur in Sachen Bootsführerschein)

L.G.

Edwin
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  #8  
Alt 07.09.2015, 01:02
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Edwin, genau das was auf der Rückseite steht ist auch erlaubt.
Motorboote bis 30 BRZ für eigene Nutzung (Zwecke) bzw. gecharterte Motorboote bis 30 BRZ ohne proffesionelle Manschaft (Skipper, usw.).
JEDER DER DAS BOOT STEUERT MUSS SO EIN SCHEIN HABEN!

Unter grössere Motorboote meine ich genau die über 30 BRZ.
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Gruß, Ranko
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  #9  
Alt 07.09.2015, 01:08
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Zitat:
Zitat von wwoody Beitrag anzeigen
Edwin, genau das was auf der Rückseite steht ist auch erlaubt.
Motorboote bis 30 BRZ für eigene Nutzung (Zwecke) bzw. gecharterte Motorboote bis 30 BRZ ohne proffesionelle Manschaft (Skipper, usw.).
JEDER DER DAS BOOT STEUERT MUSS SO EIN SCHEIN HABEN!

Unter grössere Motorboote meine ich genau die über 30 BRZ.
O.K., was man damit führen darf, sehe ich ohnehin auch so, aber hast Du auch den Link zu dem alten Thread angeklickt?

L.G.

Edwin
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  #10  
Alt 10.09.2015, 18:19
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Hellwig Bootler
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Tom, wenn der Autopilot einen SFB hat, sollte es kein Problem sein.
Sorry Tom der mußte sein bei der Vorlage!
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Gruß Peter

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