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Alles übers Bootfahren Bootfahren in der Praxis und was zu bedenken ist. |
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#1
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Zitat:
... IX. POSADA BRODICE Članak 49. (1) Osoba koja upravlja brodicom ili zapovijeda jahtom MORA biti osposobljena kao: – Voditelj brodice kategorije A – Voditelj brodice kategorije B – Voditelj brodice kategorije C – Zapovjednik jahte kategorije A (jahta do 100 BT) – Zapovjednik jahte kategorije B (jahta do 500 BT) (2) Osposobljenost se dokazuje Uvjerenjem o osposobljenosti za voditelja brodice, odnosno Svjedodžbom o osposobljenosti za zapovjednika jahte. (3) Isprave iz stavka 1. ovoga članka izdaju se na hrvatskom i engleskom jeziku, i sadrže najmanje sljedeće podatke: – ****v tijela koje ga izdaje – broj uvjerenja/svjedodžbe – ****v osposobljenosti – mjesto i datum izdavanja – ime i prezime imatelja – datum rođenja imatelja – fotografiju – opis ovlaštenja. ... Bitte sehr .. Korrekte Übersetzung: Eine Person, die ein Boot steuert oder eine Yacht befähigt, MUSS qualifiziert sein als: Ist das jetzt soweit vom Tisch? Wie gesagt, das ist die GESETZLICHE Seite ... und die ist sowas von eindeutig. Die Hafenkapitäne, da sie sowohl Offiziere sind als auch Staatsbeamte, müssen (müssten) sich an diese Gesetze halten.
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Gruß, Ranko Geändert von wwoody (04.09.2015 um 17:29 Uhr) |
#2
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Zitat:
Falls er an Bord war, warum hat er überhaupt zugelassen das sein sohn in Ufernähe fährt? Das müsste er selbst doch besser wissen, oder?
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Gruß, Ranko |
#3
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Für das Boot braucht Der Lenker ein Patent, bei einer Yacht lediglich der Skipper (bzw ein Verantwortlicher an Bord) Wo liegt dann genau der Unterschied zwischen Boot und Yacht? Was ist da jetzt alles von sowas von genau? |
#4
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Zitat:
Wenn dir persönlich das immer noch nicht reicht, lerne Kroatisch, hole dir die Gesetzestexte und lies.
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Gruß, Ranko |
#5
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naja, darum gehts jetzt nicht, deine Bemühungen in Ehren, aber einfach irgendwelche "Fakten" zu präsentieren und als Gegeben hinzustellen ist auch zu wenig.
Hier gibt es viele Leute, die unsicher sind, was diese ganzen Gesetze betrifft, wenn also jemand was behauptet, ist es wohl legitim, eine Quelle zur Untermauerung zu fordern. Und hier steht eben nichts davon, was du so vehement behauptest.... Hab ich jetzt eine Yacht oder ein Boot? Der gewerbliche Bereich tangentiert hier sehr wenige.... Und kroatisch lernen: ich bemühe mich, mit Händen und Füßen die Leute etwas zu verstehen, wenn ich was sage, möchte ich gar nicht wissen, wie das für meine kroatischen Freunde klingt ;-) Aber ich hab einfach keine Zeit für ein konzentriertes Lernen, schon gar nicht, für kroatische Amtssprache! Wenn also schon jemand die Sprache beherrscht, wäre es ja sehr nett, wenn derjenige das übernehmen würde. Google? dass ich nicht lache.....ich möchte nicht zu Fuß gehen, wenn ich Boot fahre, sage ich nur.... |
#6
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Zitat:
Mein älterer Bruder wollte vor einigen Wochen unser altes Familienboot, welches einige Jahre am trockenem lag, anmelden und nutzen (Fischen, usw.). Die reine Anmeldung des Bootes (Nummer) haben wir schnell erledigt. Mit einem AB darf er nicht ans Meer raus, solange er keinen Schein hat, zumindest A. Dies wurde absolut unmissverständlich vom Hafenkapitän in Hvar kommuniziert. Rudern darf er .. Das mit den Yachten bezieht sich auf grössere Motorboote und auch andere Scheine, teilweise mit vorgeschriebener Ausbildung und haufenweise Prüfungen, grossteils im gewerblichem Bereich (Charter, usw.).
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Gruß, Ranko |
#7
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Das kroatische Patent Kat. B hat auf der Rückseite hinsichtlich der Berechtigung u.a. stehen: - pleasure Yachts up to 30 GT - charter Yachts up to 30 GT without professional Crew Siehe Bild im Anhang. D.h. also, dass mit dem Kat. B eben solche "Boote", "Yachten" od. "Schiffe" gefahren werden dürfen. Für mich fallen Yachten bis 30 GT nicht mehr unter "größere Motorboote", sondern eher schon unter "handfeste Motoryachten", denn je nach Bauweise können diese "Boote" schon bis zu knapp 20m haben... Die Diskussion zu dem Thema hatten wir übrigens auch schon vor ziemlich genau einem Jahr Um Links zu sehen, bitte registrieren Ich möchte mich nicht auf eine bestimmte Meinung festlegen, denn meine mittlerweile auch knapp 30jähre Erfahrung im Revier hat einfach zu oft gezeigt, dass so ziemlich jeder Hafenkapitän eine andere Meinung zu den kroatischen Bestimmungen hat. (nicht nur in Sachen Bootsführerschein) L.G. Edwin
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#8
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Edwin, genau das was auf der Rückseite steht ist auch erlaubt.
Motorboote bis 30 BRZ für eigene Nutzung (Zwecke) bzw. gecharterte Motorboote bis 30 BRZ ohne proffesionelle Manschaft (Skipper, usw.). JEDER DER DAS BOOT STEUERT MUSS SO EIN SCHEIN HABEN! Unter grössere Motorboote meine ich genau die über 30 BRZ.
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Gruß, Ranko |
#9
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Zitat:
L.G. Edwin
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#10
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Tom, wenn der Autopilot einen SFB hat, sollte es kein Problem sein.
Sorry Tom der mußte sein bei der Vorlage!
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Gruß Peter |
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