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Smalltalk Alles was wo anderst nicht reinpasst.

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  #16  
Alt 23.11.2012, 16:04
Benutzerbild von Octopus
Octopus Octopus ist offline
Dahmeschipper
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Hallo,

soweit ich weiss, verfällt die c1e also bis 12 Tonnen ab dem 50 zigsten ohne
Verlangerung.

Ich bin auch gerade dabei zu verlängern.
__________________
Besten Gruß aus Nuthetal bei Berlin

Frank

24:


"Lache nicht über jemanden, der einen Schritt zurück macht. Er könnte Anlauf nehmen...."

Legende:
ex Moritz 360 mit ex Force 5 PS, ex Suzuki DT 5

aktuell: Yammi F6,Trailer: Anssems PLT 750 mit Flachplane, Boot kommt irgendwann wieder...
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  #17  
Alt 23.11.2012, 18:33
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DieterM DieterM ist offline
In Memoriam
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Hallo Frank,

nicht ganz richtig!

Mein grauer Lappen war von 3.12.57. Der C mit den Unterklassen C1, C1E, CE, und T kamen am 20.5.76 dazu. Davon sind 19.12.04 der C und der CE ausgelaufen wegen der fälligen nicht gemachten Gesundheitsprüfung, die anderen Unterklassen sind weiter gültig.
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  #18  
Alt 23.11.2012, 19:33
Honky Honky ist offline
Kroatienfan
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Da möchte ich noch meinen senf dazugeben:
richtig ist das man mit dem umgeschriebenen alten dreier bis 12 tonnen gesamtmasse ziehen darf.
falsch ist das es auf eine achse beschränkt ist.Drehschemel ist genau so erlaubt
falsch ist auch das man mit dem alten dreier nur 7,49 tonnen durfte-man durfte auch noch das gleiche mit einem einachser anhänger ziehen.
also knapp 15 tonnen.
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  #19  
Alt 23.11.2012, 23:28
Benutzerbild von MaxB
MaxB MaxB ist offline
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Hallo Honky,

Du hast Recht, was den Drehschemelanhänger mit C1E betrifft.

Dieter,
Du hast Recht: Wer den alten grauen Lappen hat, muss für den C1 und C1E keine Gesundheitsprüfung machen. Die bleiben unbeschränkt stehen.

Aber: ganz wichtig!

Zitat von Fahrlehrerverband:

Eine Umtauschpflicht gibt es nicht, die alten Führerscheine behalten ihre Gültigkeit. Zu den alten Führerscheinen zählen: Der graue Führerschein (sog. "grauer Lappen"), der rosarote Führerschein, DDR-Führerscheine. Wer allerdings ab dem 50. Lebensjahr die Klassen C1/ C1E oder auch die eingeschränkte Kl. C/ CE 79 weiter behalten möchte, muss den alten Führerschein in den Scheckkartenführerschein umtauschen.

Ich hatte das schon vor 4 Jahren gemacht und habe natürlich bei C1 und C1E keine Einschränkungen. Mein alter 1er gilt natürlich von 50 ccm mit 2 PS bis Hayabusa mit knapp 200 PS (V-max 412 km/h - nur Fliegen ist schöner - nein, stimmt nicht, denn die Startgeschwindigkeit der modernen Kampfflugzeuge liegt bei maximal 300 km/h).

Grüße

Max
__________________
wer gerne Wurst isst oder nach dem Gesetz lebt, weiß nicht, wie beides gemacht wird.
zumindest bei der Wurst rückt Aufklärung gerade näher...wieher...
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  #20  
Alt 27.11.2012, 14:34
DschungisKahn DschungisKahn ist offline
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Zitat:
Zitat von dievoggis Beitrag anzeigen
............................
nach Ablegen einer praktischen Prüfung
............................
Servus Peter,

also wirst in die Fahrschule müssen, auch wennst meinst, dass Du fahren kannst - ohne Vorbereitung kannst das heute vergessen, im Übrigen auch damals war es nicht ohne.

Ich meine, dass meine vorgeführte Vollbremsung damals daneben ging, mir wurde eine 2. chance in Aussicht gestellt, sollte ich die Prüfungsfahrt *überstehen*. Es begann zu regnen, in Nürnberg laufen Schienen der Straßenbahn z. T. mit in der Fahrbahn. So ein Honk macht vor mir Spurwechsel auf meiner Höhe - ich wechsle unfreiwillig/geistesgegenwärtig eine Spur weiter, der Fahrlehrer hat geschimpft, ich hätt mich runterschubbsen lassen sollen, dem Prüfer hat die Reaktion gefallen - Vollbremsung musste nicht wiederholt werden.

Hatte nie eine Maschine, den *1*er hätt ich nicht gebraucht, ebenso hab ich den *2*er nie gebraucht.

Das Bild in meinem Führerschein passt nicht und jetzt fängt es zum Bröseln an.

Also Neues Scheckkartenformat beantragt, ich fahr bis 3,5to mit Anhänger, mehr brauch nicht, also nur den 3er umschreiben.

Da mein 50igster nicht mehr weit ist, wurde mir erklärt, wenn ich alles behalten hätte wollen, hätte ich Sehtest und ärztliche Bescheinigungen 3 Monate vorher herbeischaffen müssen, wegen der Bearbeitungszeit - boa, hab ich da aber *Schwein* gehabt
__________________
grüsse
Jürgen (der 15.te)
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  #21  
Alt 18.12.2012, 18:20
DschungisKahn DschungisKahn ist offline
Schlauchboot-Straßenköter
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update wegen der Bearbeitungszeit: knapp über 3 Wochen später hab ich die Karte in der Tasche - A/C1E/MSLT steht vorne drauf
__________________
grüsse
Jürgen (der 15.te)
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  #22  
Alt 19.08.2013, 08:42
Schlork Schlork ist offline
:)
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Obacht:
Auf ANTRAG wird beim Umschreiben eines alten Lappens (alte Klasse 3 in rosa oder grau) auf Scheckkarte auch die Klasse CE (79) erteilt, hat durchaus so seine Vorteile und sollte man unbedingt drauf achten beim Umschreiben. Mein Straßenverkehrsamt hat das automatisch gemacht.

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  #23  
Alt 19.08.2013, 19:45
dirki dirki ist offline
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Hallo Gemeinde,
kleine Info aus Bayern.
Der alte 3 er, der nun bis 12 Tonnen gilt muß ab dem 50 Geburtstag (besser schon vorher beantragen) verlängert werden. Dazu ist ein Gesundheitszeugnis und Sehtest (bei mir 84 Euro Sehtest) notwendig. Hier gibts nur 3 Monate Zeit, sonst fällt man zurück auf 3,5 to. Am Besten beim Landratsamt oder Fahrschulen erkundigen, denn" wer zu spät kommt den bestraft das Leben"
Grüße Dirki
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  #24  
Alt 09.09.2013, 21:04
Stormanimal Stormanimal ist offline
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Moin zusammen, zwei Beiträgen habe ich entnommen das Inhaber des alten Klasse 3 nach Umschreibung bis 12To Fahrzeuggewicht fahren dürfen.
Mein aktueller Wissensstand ist das mit entsprechender Umschreibung Gespanne bis 12 To ohne Achsbegrenzung bewegt werden dürfen. Das Zugfahrzeug darf allerdings nur 7,49To haben.
Gespanne über 12 To Gewicht haben dann wieder eine Begrenzung auf 3 Achsen. Das Zugfahrzeug bzw. der Motorwagen darf aber in keinem Falle die 7,5 To knacken.
Wenn ich hier falsch liege, klärt mich bitte rechtssicher auf.
__________________
Auch ein Komma kann lebenswichtig sein!
Richterspruch A: Hinrichten, kann man nicht laufen lassen!
Richterspruch B: Hinrichten kann man nicht, laufen lassen!

Gruß
Axel
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  #25  
Alt 09.09.2013, 23:04
Schlork Schlork ist offline
:)
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Ausm Netz geholt:

"Beschränkung der Klasse CE aufgrund der
(C1E > 12.000 kg, aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden
L ≤ 3) Berechtigung zum Führen von dreiachsigen
Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und
zulassungsfreien Anhängern, wobei die
Gesamtmasse mehr als 12.000 kg betragen
kann, und von dreiachsigen Zügen aus einem
Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger,
bei denen die zulässige Gesamtmasse
des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs
übersteigt (nicht durch C1E abgedeckter
Teil). Die vorgenannten Berechtigungen
gelten nicht für Sattelzüge mit einer zulässigen
Gesamtmasse von mehr als 7,5 t.
Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung
für die Anzahl der Achsen."

Ergo:

"Der CE79 erlaubt zum 7,5t Zugfahrzeug einen Anhänger bis zum 1,5fachen des Zugfahrzeuggewichtes, sprich 11,25t. Allerdings darf man mit CE79 nur Einachs- bzw. Tandemachanhänger ziehen. Tandemachsen sind auf 11t begrenzt, also ergibt sich ein max. Anhängergewicht von 11t und ein Zuggewicht von 18,5t. "

ZUGMASCHINE ALSO ABER NIE MEHR ALS 7,5 TONNEN! (Leider...)
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  #26  
Alt 10.09.2013, 06:02
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schwarzwaelder50 schwarzwaelder50 ist offline
Marlinisti
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Lächeln

Zitat:
Zitat von dirki Beitrag anzeigen
Hallo Gemeinde,
kleine Info aus Bayern.
Der alte 3 er, der nun bis 12 Tonnen gilt muß ab dem 50 Geburtstag (besser schon vorher beantragen) verlängert werden. Dazu ist ein Gesundheitszeugnis und Sehtest (bei mir 84 Euro Sehtest) notwendig. Hier gibts nur 3 Monate Zeit, sonst fällt man zurück auf 3,5 to. Am Besten beim Landratsamt oder Fahrschulen erkundigen, denn" wer zu spät kommt den bestraft das Leben"
Grüße Dirki
Hallo Dirki,
da muss ich Dir leider wieder sprechen, denn es stimmt so nicht ganz. Und zwar "fällst" Du nicht auf 3,5T zurück, das bleibt bei 7,5t, lediglich die Regelung mit längerem Fahrzeug, mit 12t im Zug, wie "Schlork" beschrieben hat fällt weg.
Bei mir war das ja auch und wollte das ändern, habe mich aber auf der Zulassungsstelle informiert.
__________________
Grüße aus dem Schwarzwald und so oft wie es geht vom Bodensee, oder Oberrhein.
Markus

Nach der Saison, ist vor der Saison, also freuen wir uns auf die kommende.

„Navigation ist, wenn man trotzdem ankommt”

Wer gute Freunde hat, ist wahrlich reich, denn die meisten sind Gold wert und einige sogar unbezahlbar.


Marlin 500, Yamaha 60 PS 4 Takt.

Chronik: Marlin 440S, Yamaha 40 PS 2 Takter, Zeepter 330 Al, Sail 9,9/15 PS mit 4 Takten, Trailer Eigenbau, Johnson 6/8 PS u. Johnson 20 PS.
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  #27  
Alt 11.09.2013, 07:38
Stormanimal Stormanimal ist offline
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Zitat:
Zitat von Schlork Beitrag anzeigen
Ausm Netz geholt:

"Beschränkung der Klasse CE aufgrund der
(C1E > 12.000 kg, aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden
L ≤ 3) Berechtigung zum Führen von dreiachsigen
Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und
zulassungsfreien Anhängern, wobei die
Gesamtmasse mehr als 12.000 kg betragen
kann, und von dreiachsigen Zügen aus einem
Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger,
bei denen die zulässige Gesamtmasse
des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs
übersteigt (nicht durch C1E abgedeckter
Teil). Die vorgenannten Berechtigungen
gelten nicht für Sattelzüge mit einer zulässigen
Gesamtmasse von mehr als 7,5 t.
Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung
für die Anzahl der Achsen."

Ergo:

"Der CE79 erlaubt zum 7,5t Zugfahrzeug einen Anhänger bis zum 1,5fachen des Zugfahrzeuggewichtes, sprich 11,25t. Allerdings darf man mit CE79 nur Einachs- bzw. Tandemachanhänger ziehen. Tandemachsen sind auf 11t begrenzt, also ergibt sich ein max. Anhängergewicht von 11t und ein Zuggewicht von 18,5t. "

ZUGMASCHINE ALSO ABER NIE MEHR ALS 7,5 TONNEN! (Leider...)
So in etwa kenne ich das auch.

Somit ist die Aussage von
Zitat:
Zitat von skymann1 Beitrag anzeigen
Okay, 12 t ist dann ja besser als früher, da waren es ja nur 7,49 t.
und von
Zitat:
Zitat von dirki Beitrag anzeigen
Der alte 3 er, der nun bis 12 Tonnen gilt.
anscheinend nicht ganz korrekt.
Grundsätzlich gilt für umgeschriebene alte Klasse 3 Führerscheine.
Die LKW dürfen weiterhin lediglich max. 7,5to haben.
12to nur mit Anhänger allerdings ohne Achsbegrenzung.
Über 12to mit Begrenzung auf 3 Achsen.
Die ganzen Niedlichkeiten, wie Altersbegrenzung, nicht eingetragene Führerscheinklassen, usw., mal nicht beachtet.
__________________
Auch ein Komma kann lebenswichtig sein!
Richterspruch A: Hinrichten, kann man nicht laufen lassen!
Richterspruch B: Hinrichten kann man nicht, laufen lassen!

Gruß
Axel

Geändert von Stormanimal (11.09.2013 um 07:53 Uhr)
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