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Smalltalk Alles was wo anderst nicht reinpasst. |
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#1
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Das darf nicht war sein .....
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und immer eine Handbreit...na Ihr wisst schon Bier im Glas Gruß Harry |
#2
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"Cool"
Die Slowenen wissen sich die Leute "vom Leib" zu halten.
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Liebe Grüsse und immer eine Handbreit Wasser unterm Kiel!!! Dein/Euer Manfred ____________________________________________ Dummheit ist eine grassierende Seuche! Wer achtlos, blind und unbedacht durchs Leben geht, wird gnadenlos von ihr heimgesucht. Sie ist farb- und geruchlos, tut LEIDER nicht weh und ein wirksamer Impfstoff ist nicht in Sicht!!! Die schlimmsten Geisseln der Menschheit sind Neid, Mißgunst, Intoleranz und Egoismus! |
#3
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Fuer Auto und Wohnmobile aendert sich doch nichts, oder?
Monats-Vignette Kategorie 2A 30 EUR oder vertue ich mich da
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Schoene Gruesse aus Rosenheim Franz |
#4
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Da hast du wiederum Recht, das stimmt, Wohnmobile werden in 2a extra erwähnt, in 2b nicht mehr. (Das habe ich direkt überlesen)
Ergo sollte 2b für Womos nicht gelten. Also ändert sich für uns nix. |
#5
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Fahr ich eben weiter über Kozina ;)
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#6
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Nönö, die Gewichtsangabe bezieht sich auf das Fahrzeug.
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#7
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dann war ich einfach zu impulsiv -eigentlich ändert sich für die meisten nichts. Ein Kollege aus Zagreb war eben da ,er meint für ihn ändert sich die Jahresgebühr.
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und immer eine Handbreit...na Ihr wisst schon Bier im Glas Gruß Harry |
#8
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"Mit Anhängefahrzeug oder ohne" klingt irgendwie nicht eindeutig.
Lg Martin |
#9
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ich glaub ich habs,
zugfahrzeug bis 3,5to = scheissegal ob mit oder ohne hänger, d.h. der zählt nicht dann kauf ich mir nen 500 fiat und häng einen 2to trailer dran, dann bin ich auf der gaaaanz sparsammen seite, wenns ginge. es zählt nur das zugfahrzeug also zahl ich den alten preis fürs Womo, und wenn mich wer im Juni 2014 aufhält, dann trink ich ein Bier ihm und klär das persönlich ab.
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gruss aus monaco di bavarese Theo |
#10
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Wohnmobile und zweispurige Kraftfahrzeuge
mit einer Höhe der Fahrzeugs über die erste Achse bis 1,30 m, deren zulässiges Gesamtgewicht 3.500 kg nicht überschreitet, mit Anhängefahrzeug oder ohne. Das heißt doch dass wenn das Fahrzeug an der vorderen Achse über 1,30 m ist, wäre man in der Kategorie 2B, 80,--€ Monatsvignette. Das wäre doch bei allen Alkoven Fahrzeugen der Fall und bei meinem Pössl auch! motz_4: Geändert von Wörn (15.10.2013 um 19:48 Uhr) |
#11
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Also :-) werden womos bis 3,5 Tonnen ob mit oder ohne Anhänger nicht teurer. Mein VW bus kostet jetzt 80 eus.
Ein Dodge RAM mit 3.5 Tonnen ist also billiger als ein Kleinbus weil er ne lange Motorhaube hat. Das ist ja Klasse
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Honk,James Honk Andreas |
#12
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Zitat:
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Honk,James Honk Andreas |
#13
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Zumal wir ja Dank unseres Genies Peter Ramsauer auch "fast" so ein komfortables Wechselkennzeichensystem eingeführt haben wie es unsere österreichischen Nachbarn schon ewig haben...
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#14
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Ja wer wählt denn unsere Pfeifen.......na ?
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LG Ralf ...anerkannter und geprüfter Treibholzslalomfahrer |
#15
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Das Ende der Diskussion ist was die besteuerung der spritpreise angeht noch lange nicht am ende glaub ich. Vielleicht fällt einem noch ein wie hoch der Steueranteil am Liter Sprit ist. In Deutschland als auch anderswo. Da ist der genannte Riester ein Weisenknabe. Da wir wahrscheinlich alle den Bezug dazu verloren haben, wie viel Steuer worauf ist (von Herstellungprozess bis zum endkunden, und wofür diese verwendet werden, sollen wir nicht mit den Fingern aufeinander zeigen.
Ich persönlich finde das was auf den Straßen verlangt wird auch moderne Wegelagerei. Aber das ist meine persönliche Meinung. Da ist keiner aus dem Forum Schuld, darum sollte sich bitte auch keiner angegriffen fühlen. |
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