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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #1  
Alt 31.03.2016, 21:48
goeberl
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Zitat:
Zitat von Keine Ahnung Beitrag anzeigen
Ich habe einmal den SBF Binnen und den SBF See.
das sind führerscheine. hier gehts um die zulassung.

lg martin
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  #2  
Alt 31.03.2016, 21:50
Keine Ahnung Keine Ahnung ist offline
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Gibt denn nicht das Boot es vor.
Mit der Kategorie A, B ,C usw.
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  #3  
Alt 01.04.2016, 06:20
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Schebi Schebi ist offline
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Das Boot gibt vor, für welche Bereiche es gebaut wurde.
Für was du eine Zulassung beantragst ist wieder was anderes!

@Berny:
Das die 3nm auch von Inseln weg zählen ist mir klar!
Aber 3nm sind knapp 6km. Also kannst wenn eine Insel 15km weit draussen liegt, theoretisch nicht mehr hin fahren!

@el greco:
Mit der Binnenzulassung kannst alle Binnengewässer und Meer Fahrtenbereich 1 befahren!
Wenn du am Meer über den Fahrtenbereich 1 hinaus willst, dann brauchst einen Seebrief. Bei der Zulassung zum Seebrief, wird dann angegeben für welchen Fahrtenbereich das Boot tauglich ist!

CE-Kategorien sind ja nicht nach Entfernungen eingestuft, sondern nach Windstärke und Wellenhöhe!

Die meisten Schlauchis haben CE-Kategorie C (Küstennahe Gewässer).
Windstärke 6 Beaufort und 2m Welle!
Was ist Küstennahe
Lässt wieder viel Interpretationsspielraum!
CE-A = Hochsee -> ist jedem klar
CE-B = Alle Hoheitsgewässer -> ist auch klar

Mein Boot hat noch kein CE, daher wird's schon wieder interessant!
In den Papieren der RINA steht 6 Meilen von der Küste!
Was ist das? CE-B halbe oder Fahrtenbereich 1,5 ?!?
__________________
MfG
Schebi
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  #4  
Alt 06.04.2016, 23:39
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ad-mh ad-mh ist offline
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Es geht wohl in Richtung der Zulassung des Bootes in D.

Eigentlich soll wohl eine Zulassung nach WSA, in unserem Fall also eine DU (Duisburg) oder DUR (Duisburg Rhein) Kennung eine reine Binnen-Kennung darstellen. Damit dürfte man genau genommen in HR im Küstenbereich gar nicht fahren.
Hingegen ist die ADAC Zulassung (Also Kennung mit - A am Ende) eine allgemeine Zulassung.

Da man die Binnen-Kennungen seit ewigen Jahren im Ausland akzeptiert, ist es wohl vollkommen egal.

Korrigiert mich, falls ich falsch liege. Jedenfalls ist das Ganze in Europa wohl ziemlich uneinheitlich geregelt. Hoffentlich greift das Thema niemand in Brüssel auf. Wir müssen dann wohl alle umkennzeichnen.
__________________
Viele Grüße von der Ruhrmündung

Andreas
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  #5  
Alt 01.04.2016, 07:51
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el greco el greco ist offline
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Zitat:
Zitat von Flipperskipper Beitrag anzeigen
was haben denn die deutschen Kollegen für einen "Seebrief" ?
Binnen
Wer mit einem Kleinfahrzeug (kleiner als 20m und mehr als 2,21 kW Nutzleistung) auf Binnenschifffahrtsstraßen fahren will, benötigt ein Kennzeichen.
Das kann ein amtliches Kennzeichen sein (i.d.R dass Kennzeichen vom Wasser- und Schifffahrtsam). Oder es kann die Registrierungsnummer vom Binnenschiffsregister sein (macht man mit Sportbooten üblicherweise nicht). Oder die IMO Nummer, wenn es im Seeschiffsregister eingetragen ist.
Oder ein amtlich anerkanntes Kennzeichen (vom ADAC, vom deutschen Motoryachtverband oder vom deutschen Segler-Verband vergeben.
Bei der Zuteilung des Kennzeichen muss lediglich das Eigentum nachgewiesen werden (Kaufvertrag) und dass eine CE-Klassifizierung vorliegt (erstmaliges in Verkehr bringen ab 15. Juni 1998).
In der Praxis finden sich (fast ausschließlich) die Kennzeichen vom WSA, vom ADAC oder vom Motoryachtverband (in der Reihenfolge der Häufigkeit).

See
Auf den Seeschifffahrtsstraßen benötigen Sportboote (Wasserfahrzeuge mit oder ohne Maschinenantrieb, die für Sport- und Freizeitzwecke gebaut worden sind und dafür verwendet werden und die für nicht mehr als zwölf Personen zugelassen sind) kein Kennzeichen. Lediglich Wassermotorräder müssen ein amtlichen Kennzeichen haben.
Freiwillig kann man ein Flaggenzertifikat beantragen und/oder sich ins Seeschiffsregister eintragen lassen. Die Bestimmungen hierfür kenne ich nicht (für mich nicht relevant)

Binnen und See
Eine Vorführung, Überprüfung oder ein sonstiger Nachweis über die Ausrüstung ist nicht erforderlich.
__________________
Ganz liebe Grüße von
Jürgen
aus dem Ruhrpott, der jetzt im Weserbergland lebt.
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  #6  
Alt 01.04.2016, 07:59
Keine Ahnung Keine Ahnung ist offline
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OK, jetzt habe ich verstanden was gefragt war.

Man war ich durcheinander.
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  #7  
Alt 01.04.2016, 11:13
Flipperskipper Flipperskipper ist offline
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Zitat:
Zitat von el greco Beitrag anzeigen
Binnen
Wer mit einem Kleinfahrzeug (kleiner als 20m und mehr als 2,21 kW Nutzleistung) auf Binnenschifffahrtsstraßen fahren will, benötigt ein Kennzeichen.
Das kann ein amtliches Kennzeichen sein (i.d.R dass Kennzeichen vom Wasser- und Schifffahrtsam). Oder es kann die Registrierungsnummer vom Binnenschiffsregister sein (macht man mit Sportbooten üblicherweise nicht). Oder die IMO Nummer, wenn es im Seeschiffsregister eingetragen ist.
Oder ein amtlich anerkanntes Kennzeichen (vom ADAC, vom deutschen Motoryachtverband oder vom deutschen Segler-Verband vergeben.
Bei der Zuteilung des Kennzeichen muss lediglich das Eigentum nachgewiesen werden (Kaufvertrag) und dass eine CE-Klassifizierung vorliegt (erstmaliges in Verkehr bringen ab 15. Juni 1998).
In der Praxis finden sich (fast ausschließlich) die Kennzeichen vom WSA, vom ADAC oder vom Motoryachtverband (in der Reihenfolge der Häufigkeit).






See
Auf den Seeschifffahrtsstraßen benötigen Sportboote (Wasserfahrzeuge mit oder ohne Maschinenantrieb, die für Sport- und Freizeitzwecke gebaut worden sind und dafür verwendet werden und die für nicht mehr als zwölf Personen zugelassen sind) kein Kennzeichen. Lediglich Wassermotorräder müssen ein amtlichen Kennzeichen haben.
Freiwillig kann man ein Flaggenzertifikat beantragen und/oder sich ins Seeschiffsregister eintragen lassen. Die Bestimmungen hierfür kenne ich nicht (für mich nicht relevant)

Binnen und See
Eine Vorführung, Überprüfung oder ein sonstiger Nachweis über die Ausrüstung ist nicht erforderlich.



Danke!
Wenn man das so liest stellt sich schon die Frage, warum uns Österreichern derartige Steine in den Weg gelegt wurden, um zu einem Kennzeichen und einer Urkunde zu kommen, die als Eigentumsnachweis anerkannt wird.

Bei uns müssen alle Boote über 5m , soferne man damit am Meer fahren will, einen "Seebrief" (6 große Seiten) haben. Dazu ist ein Meßbrief eines von sechs zugelassenen Zivilingenieuren für ganz Österreich notwendig, damit die zuständige Landesregierung den Seebrief ausstellen darf.

Um Links zu sehen, bitte registrieren

Abgesehen von den Kosten ist es nicht zu verstehen, warum gerade österreichische Boote einer derart übertriebenen Zulassungsprozedur unterliegen, während andere Staaten mit keiner oder einfacher Verbandsregistrierung das Auslangen finden.

Gruß Werner

Geändert von Flipperskipper (01.04.2016 um 11:31 Uhr)
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  #8  
Alt 01.04.2016, 12:39
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Schebi Schebi ist offline
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Hallo Flipperskipper!

Eben nicht!
Das hab ich jetzt schon mehrmals gesagt!
Mit Binnenschein kann man im Fahrtenbereich 1 am Meer fahren. Man braucht keinen Seebrief!
Hab ich bis jetzt immer so gehabt.

Und das mit den max. 5m für Binnen stimmt auch nicht.
Sonst könnte keiner über 5m auf der Donau fahren!
__________________
MfG
Schebi
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  #9  
Alt 01.04.2016, 12:55
Flipperskipper Flipperskipper ist offline
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Zitat:
Zitat von Schebi Beitrag anzeigen
Hallo Flipperskipper!

Eben nicht!
Das hab ich jetzt schon mehrmals gesagt!
Mit Binnenschein kann man im Fahrtenbereich 1 am Meer fahren. Man braucht keinen Seebrief!
Hab ich bis jetzt immer so gehabt.

Und das mit den max. 5m für Binnen stimmt auch nicht.
Sonst könnte keiner über 5m auf der Donau fahren!

Schebi!

Bin ja auch mit 7m Kabine -zig Jahre mit Binnenschein in Kroatien gefahren. Nur manche Kapitäne akzeptieren nur den Seebrief, weil dieser denen vor einigen Jahren als Eigentumsnachweis eingeredet wurde.
Hier geht es mir lediglich um diese eklatante Ungleichheit hinsichtlich der erforderlichen Bootspapiere.

Gruß Werner
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  #10  
Alt 01.04.2016, 15:30
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Ergänzung:
Überall, wo ich bisher gefahren bin (D, NL, B, GR und HR) hat mein Kennzeichen vom WSA ausgereicht. Länderspezifische Vorschriften, die über eine Kennzeichnung hinausgehen (Ausrüstung, Versicherung) wurden natürlich beachtet.
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  #11  
Alt 01.04.2016, 18:53
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Zum Thema Seebrief:
Ich habe auch schon gehört von ab 5 Meter aber nein erst ab 6 Meter - ist alles Blödsinn. Die Auskunft der Landesregierung wo jeder in Österreich sein Boot anmelden muss lautet:
Der Seebrief bezieht sich auf das Boot, bzw .die Ausrüstung für Fahrten ausserhalb der
3 NM Zone.
Er schreibt vor dass z.b. ein Funkgerät vorhanden sein muss und ein Tisch auf dem man mit der Seekarte navigieren kann usw.also all die Sachen die funktionieren müssen wenn man vom Festland etwas abgschnitten ist.
Natürlich braucht man um den Bereich befahren zu dürfen auch den richtigen Führerschein in Kroatien ist es der B Schein der auch eine Fünkprüfung beinhaltet.

LG Wolfgang
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  #12  
Alt 03.04.2016, 17:00
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Also das mit dem Verlauf....

Es heisst ja "incl den vorgelagerten inseln"
Ergo müssen diese auch drinnen sein.

1) ich würde trotzdem nicht hinfahren
2) ev wissen die kroatienschein Lehrer mehr darüber
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  #13  
Alt 03.04.2016, 19:39
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Hellwig Bootler
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Die Bootszulassung in A ist mir wirklich ein Rätsel. Als ich mich im Januar auf der Boot mit einem hier uns bekannten Österreicher dies bezüglich unterhalten habe, meinte er Scherzhaft, in A muß die Bürokratie so sein, es müssen schließlich einige Beamte, Ministrialräte, Ingenieure usw. beschäftigt werden. Wäre die Zulassung so einfach wie in D, hätten manche ihre Daseinsberechtigung verloren und das geht nun wirklich nicht! Vielleicht kann sich der Kollege aus A noch dran erinnern wenn er das liest. Er hat zwar gescherzt, aber insgeheim denke ich er hat es ernst gemeint.
__________________
Gruß Peter

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  #14  
Alt 04.04.2016, 17:21
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Also ich habe keinen Seebrief und bin mir sicher dass ich alles anfahren darf was nicht mehr als 6 Nm entfernt ist. Egal ob Insel oder Festland.
Also kann ich auch Inselhüpfen.
Wobei ich natürlich nicht vergesse dass ich auf Handymasten angewiesen bin.
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  #15  
Alt 04.04.2016, 18:26
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so haben wir alle unsere Bürokratiemonster.

In A ist es die aufwendige Zulassung für den Seebrief.

in D der große Unsinn mit der BSH zugelassenen Beleuchtung, mit dem auch kleine Boote gezwungen wurden riesige Leuchten zu montieren und das auch noch im vorgegebenen Abstand. Erst mit der Zulassung von LED Lampen sind zumindestens die Abmessungen kleiner geworden..
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