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Smalltalk Alles was wo anderst nicht reinpasst.

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  #1  
Alt 21.11.2012, 18:05
Benutzerbild von dievoggis
dievoggis dievoggis ist offline
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Neue Führerscheinregelung ab 18.01.2013

Servus Zusammen ,

wenn das, was da drin steht richtig interpretiere:
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dann dürfte ich, da mein Führerschein vor dem 01.01.1980 ausgestellt wurde, nach Ablegen einer praktischen Prüfung, auf meine alten Tage , ein Motorrad bis 37KW fahren und 2 Jahre später unbeschränkt.

Jetzt muss ich mir nur noch die Erlaubnis von meiner Frau holen. Das gibt :

Gruß Peter
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  #2  
Alt 21.11.2012, 18:29
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Hallo Peter,
wenn ich jetzt wüßte was für einen Schein/Klasse Du hast könnte ich Dir zustimmen oder auch nicht......

Ich blick da auch nicht mehr ganz durch, hab mich letzens noch gefragt was ich mit meinem alten Klasse 3er eigentlich heute noch für einen Anhänger ziehen darf, gibt es eigentlich eine Umschlüsselungstabelle von "alt" auf "neu" (Führerscheinklassen?)

Aber ist O.T., wie geschrieben, was hast Du für einen Schein/Klasse?

Die eigene Frau zu überzeugen sollte ja wohl möglich sein..

Gruß Peter
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P.G.
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  #3  
Alt 21.11.2012, 18:35
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Servus Peter ,

den alten Dreier (vor. 01.01.1980) hab ich , beim Einser bin ich damals durchgeflogen (hatte keinen Bock mehr ihn zu wiederholen--war auch wohl besser so )

Gruß Peter
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  #4  
Alt 21.11.2012, 18:45
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ich weiß der Witz ist alt Peter aber dass du 125er fahren durftest das wußtest du?
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und immer eine Handbreit...na Ihr wisst schon
Bier im Glas
Gruß Harry
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  #5  
Alt 21.11.2012, 19:25
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Servus Harry ,

ich hab seit 13 jahren einen 125er Roller .

Gruß Peter
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  #6  
Alt 21.11.2012, 20:12
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Servus Berny ,

Zitat unter A2

Zitat:
"Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische Prüfung (das gilt auch für “Altbesitzer” mit einem vor dem 01.04.1980 erworbenen Führerschein der Klasse 3 oder 4)."
Gruß Peter
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  #7  
Alt 21.11.2012, 19:24
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Berny
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wo steht das mit der praktischen Prüfung?

Das mit den Scheinen ist so eine Sache: man erwirbt eine Lenkerberechtigung, die hat man dann, das ist ein persönliches Recht.
Im Führerschein ist lediglich beschrieben, zu was du berechtigst bist.
Der Führerschein ist also nicht die Lenkerberechtigung (wenn auch oft so gedacht)

Offensichtlich haben Personen in DE, die vor 1980 den Führerschein gemacht haben, auch die Berechtigung, 125er zu fahren.
Und dieses Recht hast du immer noch, auch wenn es ev im Schein nicht drinnen steht.

Damit das bereinigt wird, gibts meistens eine Zusatzzahl, bei uns in Österreich heißt die zB 111, oder im Sprachgebrauch B+, damit darf man 125er fahren.

Der Witz, als Österreicher nicht in DE, und als Deutscher nicht in Österreich....
Willkommen EU
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  #8  
Alt 22.11.2012, 12:38
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Hallo,

bekommt das Amt eine negative Bewertung überhaupt mit?
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Viele Grüße vom Bodensee
Tom


Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee)
Infos: Um Links zu sehen, bitte registrieren. Bei Interesse bitte PN an mich!
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  #9  
Alt 22.11.2012, 17:39
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Hallo,
Max, DANKE für die ausführliche Erklärung, ich hatte noch nichts dazu gefunden (aber auch nicht wirklich ernsthaft gesucht).

Okay, 12 t ist dann ja besser als früher, da waren es ja nur 7,49 t.

Obwohl, so ganz verstehe ich nicht wieso einen LKW bis 12 t und einen Bus (ohne Fahrgäste) nur bis 7,49 t ??

Aber ist egal, ich muß ja nicht alles verstehen was der Gesetzgeber sich ausdenkt.

Personenbeförderungsschein habe ich nicht erneuert damals, war ja zeitlich auch begrenzt bzw. immer wieder irgendeine Prüfung nach ... Jahren.

Meinen 2er habe ich auch "verfallen" lassen weil es sich nicht lohnte immer wieder die Gesundheitsprüfung zu bezahlen, mir hatte man aber vor 6 Jahren auch gesagt ich müßte mich spätestens bis vorm 52 Geburtstag entscheiden, danach wär´s unwiderruflich bzw. wenn dann nur komplett neu machen, aber nicht wieder "aktivieren" mit Gesundheitsprüfung.

Egal, hab ja noch (alte Klasse) 1 und 3, mehr brauche ich auch nicht, es hat mich nur interessiert was ich damit eigentlich noch darf heute, es ändert sich ja dauernd was...

Peter: Dann versuchs halt mit dem Motorradschein, wenn Du schon lange 125er Roller fährst sollte das doch klappen, obwohl, heute muß die Prüfung auch auf einem größeren Teil gemacht werden, oder?

Früher reichte eine 100er bei der Prüfung und danach konnte man sich kaufen was man wollte, war auch nicht soo gut, viele haben sich von der Matte getan mit ´nem großen Bock, vielleicht vorher mal ein paar Stunden nehmen auf großer Maschine?

Gruß Peter
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P.G.
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  #10  
Alt 22.11.2012, 18:49
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In Memoriam
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Vor vielen Jahre, da fuhr man noch Auto in Belgien und Holland ohne Führereschein, da hatten wir in Brasilien - man überlege im Busch (!) - schon den Jugendführerschein ab 16 und ab 18 Jahren den Regulären für PKWs, allerdings mit einer alle 3 Jahre zu erneuernden Sehüberprüfung.

Hab so immer noch meinen BR Führerschein ohne gültige Sehprüfung. Aber in 2005 hatte ich den deutschen internationalen Führerschein dabei, eben wegen dieser fehlenden aktuellen Sehprüfung.

Aber interessanterweise konnte ich Mitte der 50er Jahre meinen Heinkel Roller mit 175 ccm Motor noch mit dem PKW Führerschein fahren. Das wurde irgendwann später aufgehoben und auf 125 ccm Motoren reduziert. Das hatte ich auch bei der Umschreibung meines grauen Lappens - der mir nie "Abhanden" gekommen ist - auf den EU Führerschein erfahren. Da stehen auch meine anderen Befähigungsnachweise mit drin, und auch meine C Befähigung, die ist inzw. natürlich verfallen weil ja auch nicht mehr benötigt.

Richtig ist, das was Olaf sagt. Wenn bei der ärztlichen Überprüfung zur Revalidierung von der C Befähingung aus Alterswegen etwas Negatives zur Fahrtüchtigkeit festgestellt werden sollte, da können die anderen Befähigungen gesperrt werden. Aber ich denke, das merkt man dann schon selber und läßt dann fahren! Auch die Revalidierung ist befristet nach Verfall, weiß aber nicht wie genau. Ist für mich eeeh egal, aber im Notfall hindert mich das nicht ein schweres Fahrzeug zu fahren, denn das habe ich bei VOLVO, VOLVO BM und MAN gelernt.

Für den Busschein mit Passagieren benötigt man eine Ergänzungsprüfung zum LKW Schein, denn ohne Passagiere darf man auch einen leeren Bus fahren mit der C Befähigung.
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  #11  
Alt 23.11.2012, 16:04
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Octopus Octopus ist offline
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Hallo,

soweit ich weiss, verfällt die c1e also bis 12 Tonnen ab dem 50 zigsten ohne
Verlangerung.

Ich bin auch gerade dabei zu verlängern.
__________________
Besten Gruß aus Nuthetal bei Berlin

Frank

24:


"Lache nicht über jemanden, der einen Schritt zurück macht. Er könnte Anlauf nehmen...."

Legende:
ex Moritz 360 mit ex Force 5 PS, ex Suzuki DT 5

aktuell: Yammi F6,Trailer: Anssems PLT 750 mit Flachplane, Boot kommt irgendwann wieder...
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  #12  
Alt 23.11.2012, 18:33
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DieterM DieterM ist offline
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Hallo Frank,

nicht ganz richtig!

Mein grauer Lappen war von 3.12.57. Der C mit den Unterklassen C1, C1E, CE, und T kamen am 20.5.76 dazu. Davon sind 19.12.04 der C und der CE ausgelaufen wegen der fälligen nicht gemachten Gesundheitsprüfung, die anderen Unterklassen sind weiter gültig.
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  #13  
Alt 27.11.2012, 14:34
DschungisKahn DschungisKahn ist offline
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Zitat:
Zitat von dievoggis Beitrag anzeigen
............................
nach Ablegen einer praktischen Prüfung
............................
Servus Peter,

also wirst in die Fahrschule müssen, auch wennst meinst, dass Du fahren kannst - ohne Vorbereitung kannst das heute vergessen, im Übrigen auch damals war es nicht ohne.

Ich meine, dass meine vorgeführte Vollbremsung damals daneben ging, mir wurde eine 2. chance in Aussicht gestellt, sollte ich die Prüfungsfahrt *überstehen*. Es begann zu regnen, in Nürnberg laufen Schienen der Straßenbahn z. T. mit in der Fahrbahn. So ein Honk macht vor mir Spurwechsel auf meiner Höhe - ich wechsle unfreiwillig/geistesgegenwärtig eine Spur weiter, der Fahrlehrer hat geschimpft, ich hätt mich runterschubbsen lassen sollen, dem Prüfer hat die Reaktion gefallen - Vollbremsung musste nicht wiederholt werden.

Hatte nie eine Maschine, den *1*er hätt ich nicht gebraucht, ebenso hab ich den *2*er nie gebraucht.

Das Bild in meinem Führerschein passt nicht und jetzt fängt es zum Bröseln an.

Also Neues Scheckkartenformat beantragt, ich fahr bis 3,5to mit Anhänger, mehr brauch nicht, also nur den 3er umschreiben.

Da mein 50igster nicht mehr weit ist, wurde mir erklärt, wenn ich alles behalten hätte wollen, hätte ich Sehtest und ärztliche Bescheinigungen 3 Monate vorher herbeischaffen müssen, wegen der Bearbeitungszeit - boa, hab ich da aber *Schwein* gehabt
__________________
grüsse
Jürgen (der 15.te)
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  #14  
Alt 18.12.2012, 18:20
DschungisKahn DschungisKahn ist offline
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update wegen der Bearbeitungszeit: knapp über 3 Wochen später hab ich die Karte in der Tasche - A/C1E/MSLT steht vorne drauf
__________________
grüsse
Jürgen (der 15.te)
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  #15  
Alt 19.08.2013, 08:42
Schlork Schlork ist offline
:)
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Obacht:
Auf ANTRAG wird beim Umschreiben eines alten Lappens (alte Klasse 3 in rosa oder grau) auf Scheckkarte auch die Klasse CE (79) erteilt, hat durchaus so seine Vorteile und sollte man unbedingt drauf achten beim Umschreiben. Mein Straßenverkehrsamt hat das automatisch gemacht.

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