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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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#1
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Quelle: Schmitz Yachtversicherungen:
"ITALIEN: Grundsätzlich gilt in Italien eine Versicherungspflicht für motorgetriebene Wassersportfahrzeuge und Segelboote mit Hilfsmotoren für die Bootshaftpflichtversicherung. Der italienische Gesetzgeber fordert aktuell folgende neue Mindestdeckungssummen: min. 6.450.000,– € je Schadenfall für Personenschäden (ungeachtet der Anzahl der betroffenen Personen) min. 1.300.000,– € je Schadenfall für Sachschäden Die bisherige Versicherungssumme in Höhe von 7.500.000,- € pauschal für Personen- und Sachschäden ist damit nicht mehr ausreichend."
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Ganz liebe Grüße von Jürgen aus dem Ruhrpott, der jetzt im Weserbergland lebt. |
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