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Alles übers Bootfahren Bootfahren in der Praxis und was zu bedenken ist.

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  #1  
Alt 15.06.2005, 18:24
albo47 albo47 ist offline
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Teurer Bootsausflug ohne Führerschein

aus FINANZTEST

Gruß Alfred

Geändert von albo47 (15.06.2005 um 18:31 Uhr)
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  #2  
Alt 15.06.2005, 18:26
goeberl
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????????????
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  #3  
Alt 15.06.2005, 18:31
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DieterM DieterM ist offline
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Boot Infos

?????????????????????? Wo bleibt der Textinhalt?
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  #4  
Alt 15.06.2005, 18:38
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Rotti Rotti ist offline
ZarRottiKer
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Boot Infos

Hallo Alfred!

Meindest du diesen Beitrag bei Finanztest: Um Links zu sehen, bitte registrieren ???


Gruß Mathias
__________________
LG
Mathias

.


...

Zugfahrzeug LMC Cruiser 674G Liberty auf Fiat Ducato 2,3 Um Links zu sehen, bitte registrieren
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  #5  
Alt 15.06.2005, 18:41
albo47 albo47 ist offline
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Ruhig Blut, ich krieg den Text nicht rein. Ich versuchs nochmal

jahhhhhhhhhhh das wars!!!!!!!

Gruß Alfred
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  #6  
Alt 15.06.2005, 18:49
goeberl
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danke mathias für den link. ist nicht uninteressant. was passiert jetzt zb, wenn ich jemanden hier aus dem forum bitte, mir den kapitän zu machen, wies doch schon einige male bei treffen vorgekommen ist. dann passiert was und die versicherung putzt sich ab? das kanns doch auch nicht sein.
wie muß man das juristisch, und vorallem für die versicherung richtig lösen? muß der besitzer der yacht denn auch immer gleich der schiffsführer sein? dafür nehmen sich doch millionäre immer einen "mietkapitän".
lg martin
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  #7  
Alt 15.06.2005, 19:10
Benutzerbild von DieterM
DieterM DieterM ist offline
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Boot Infos

Hallo Martin,

ganz einfach. Der Schiffsführer (Skipper) sollte schon den richtigen Befähigungsnachweis für das Revier haben. Hat er den nicht, so muß er auch als Eigner die Schiffsführung (nautische Führung) an einen übertragen der die Befähigung hat, wie es ja viele Millionäre machen die sich eine komplette Bordcrew leisten können.

Fährt zum Bsp. unser Martin (FORTNOX) mit seinem neuen RIB auf der Donau ohne Donaupatent, so nimmt er z.Bsp. den Reini mit weil er das Donaupatent hat. Martin bleibt Schiffseigner, aber überträgt dem Reini die nautische Schiffsführung als Skipper, wobei ihn Reini jederzeit als Rudergänger einsetzen kann, jedoch gibt Reini die Schiffsführung nicht ab. Das heißt konkret Martin hat den nautischen Anweisungen von Reini als Skipper zu folgen. Da ist juristisch nichts dran zu bemängeln, und kommt es zu einem Schadenereignis oder Unfall, dann steht Reini in der Verantwortung.
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