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Smalltalk Alles was wo anderst nicht reinpasst. |
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#1
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Weltuntergangsparty geschützter Name
Hallo,
nachdem sich jemand den Namen "Weltuntergangsparty" schützen ließ, rechnet er mit Einnahmen aus den Namensrechten: Um Links zu sehen, bitte registrieren Ein tolles Geschäftskonzept, ich habe das zum Anlasse genommen mir die Worte "Suchfunktion", "Sperre" und "Beitragsschließung" sichern lassen. Jeder darf die o.g. Wörter gegen eine Gebühr von 5 EUR benützen. Gilt übrigens für alle Foren. Kontodaten können per PN abgefragt werden.
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Viele Grüße vom Bodensee Tom Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee) Infos: Um Links zu sehen, bitte registrieren. Bei Interesse bitte PN an mich! |
#2
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Da muß man wohl erst mal die Gerichtsurteile abwarten.
Markenrechtstechnisch glaube ich, dass der Disco-Betreiber Schiffbruch erleiden will, der Name ist sicherlich zu allgemein um als Label wirken zu können. Die Abmahnwut in Deutschland ist wirklich ein Wahnsinn und Skandal, man kann nur hoffen, dass diesem Mißbrauch endlich mal ein Riegel vorgeschoben wird. |
#3
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und immer eine Handbreit...na Ihr wisst schon Bier im Glas Gruß Harry |
#4
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Eigentlich wäre es an der Zeit, dass ein Gericht mal zu dem Schluß kommt, dass das A...loch, das versucht, auf diese Art und Weise Kohle zu machen, dafür nicht nur nicht belohnt wird, sondern bestraft wird.
Alles Geld herausgeben, was er mit dieser Aktion erlangt und dann noch 20.000 EUR Strafe. Dann würde sich der nächste schon überlegen, ob er Abmahnungen verschickt.
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Viele Grüße aus Passau Klaus |
#5
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... Klaus, die Chancen stehen diesmal ganz gut.
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Viele Grüße vom Bodensee Tom Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee) Infos: Um Links zu sehen, bitte registrieren. Bei Interesse bitte PN an mich! |
#6
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Moin,
der Abmahnwahn nimmt leider immer eigenartigere Formen an: Um Links zu sehen, bitte registrieren Gruß Carsten
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#7
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Weltuntergangsparty - geschützter Name
Der Typ (leider kommt er auch noch aus meiner Heimat Oberfranken)
hat sich das tatsächlich vom Deutschen Patentamt schützen lassen. Mir ist unbegreiflich, dass das Amt so was macht. Naja, dafür wurden ja auch 300 Mäuse bezahlt. Hoffentlich entscheidet ein Gericht, dass das zu allgemein ist, aber ich befürchte, dass die Gastronomen tatsächlich zahlen müssen. In jedem Fall haben Sie Kosten für Ihre Anwälte. Wir sind schon ein komisches Land. Gruß Erich Manche sagen, die Oberfranken sind halt clever. Aber auf so was -finde ich- muss man nicht stolz sein. |
#8
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Man soll Gott für alles Danken, auch für einen Oberfranken
Gruß aus Mittelfranken
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#9
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Zitat:
Nur, wenn einer der Abgemahnten sich wehrt, wird über SEINE Abmahnung, seinen Fall entschieden. Bestenfalls mit dem Ergebnis, dass er den Fall gewinnt und nicht zahlen muss. Der Abmahner muss dann auch den Anwalt zahlen - alle anderen einkassierten Gelder bleiben aber bei ihm...
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Viele Grüße aus Passau Klaus |
#10
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Weltuntergangsparty
Hallo Klaus,
in Rechtsangelegenheiten kennst Du Dich ja aus Berufsgründen besser aus als die Meisten. Zumindest gibt es dahingehend eine Chance, dass sich bereits einige Kneipenbesitzer zusammengetan haben um eine Sammelklage anzustrengen. Diese werden von einem facherfahrenen Anwalt vertreten und wollen erst mal nicht zahlen. Das wurde heute zumindest bei uns auf dem örtl. Fernsehsender in den Abendnachrichten mitgeteilt. Gruß Erich |
#11
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die Angelegenheit hat es gestern sogar in das RTL Nachtjournal geschafft.
Ich finde es sollte für die 300 Euro schon mal genauer hingeschaut werden, wer sich was da schützen läßt. Ansonsten weckt das wirklich den Eindruck, das es nur um das Einkassieren der Gebühren geht. Man kann ja ganz einfach selber recherchieren was da noch frei ist. Scheint ja Leute zu geben, die haben sonst nichts besseres zu tun... Um Links zu sehen, bitte registrieren
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Es is ja immer was..... LG Gernot |
#12
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Leider ist das gut gemeinte Abmahnrecht zu einem Konstrukt verkommen, mit dem im Regelfall ausgerechnet Justitiare Geld scheffeln wollen. Das hat den Gerichten garantiert mehr statt weniger Streitfälle eingebracht.
Das aber das Marken-/Patentrecht nicht stringenter ist, hätt ich nicht gedacht! Chester
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Ein gerader Kurs ist oft der beste. Frag einfach Deinen Menschenverstand, wenn Du ihn setzt. |
#13
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Zitat:
Da sieht man mal wieder, was für ein juristischer Blödsinn in den Medien verbreitet wird. Eine "Sammelklage" im eigentlichen Sinn - so wie man das aus USA kennt - gibt es im deutschen Recht nämlich gar nicht. Natürlich kann es sein, dass er mehrere Betroffene vertritt, und das Gericht (nicht der Anwalt) kann aus sachdienlichen Gründen mehrere Verfahren miteinander verknüpfen - eine Sammelklage ist das aber bei weitem nicht. Da setzt sich offenbar gerade ein gewiefter Anwalt in Szene und versucht, Mandate auf diese Weise zu bekommen: Jetzt laufen alle Betroffenen zu ihm... Solche Anwälte sind genau so schlimm wie die Abmahnanwälte... Ich weiss schon, warum ich keine Freude mehr an dem Beruf hatte...
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Viele Grüße aus Passau Klaus |
#14
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Hallo Klaus,
Du hast natürlich recht, aber ich könnte mir schon vorstellen, dass die mediale Präsenz eine gewisse abschreckende Wirkung hat. Zudem wird jeder weitere Widerspruch dem "Verursacher" Geld kosten.
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#15
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Weltuntergangsparty
Hallo Klaus,
Danke für Deine Information. Abzocke also von allen Seiten. Mir ist unverständlich, weshalb das Patentamt so was überhaupt einträgt. Wäre dies nicht erfolgt, gäbe es das Problem gar nicht. Gruß Erich |
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