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Alles übers Bootfahren Bootfahren in der Praxis und was zu bedenken ist.

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  #16  
Alt 25.01.2006, 20:02
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OLKA OLKA ist offline
Administrativbootfahrer
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Zitat:
Zitat von DieterM
Hallo Leute,

also juristisch ist was Roland (Rotbart) hier aufgeführt hat alles soweit richtig, wie auch andere bestätigen.

Hier wird aber von einem Seenotfall dauern gesprochen und das bei einem Schlauchi. Mensch Leute, faßt Euch dochmal an den Kopf was das wirklich sein könnte?

Alle die hier schon mal abgeschleppt wurden, hatten garantiert Motorausfall oder Benzinmangel! Das mal was am Boot selber war wird ganz ganz selten vorkommen. Also sprechen wir hier eigentlich von techn. Problemen mit dem Antrieb.

Und dabei ist es so einfach bei Maschinenausfall (=Motor) weiterzukommen ohne fremde Hilfe.
Ich glaub nicht, dass es den Fischer interessiert, warum er mich abschleppt. Ob Seenot oder Maschine kaputt oder Tank leer.... Der PReis wird der gleiche sein.


Zitat:
Man muß nur ein Notsegel setzen,
Segeln, ich dachte aus der Diskussion wäre herausgekommen, dass das nicht geht
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  #17  
Alt 25.01.2006, 20:16
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Zitat:
Zitat von attorney
So ein Urlaubsrisiko müsste doch auch für unsere Kleinfregatten für die Urlaubszeit versicherbar sein. Kennt sich da jemand aus ?
Nachdem ich obige Erfahrungsberichte gelesen habe, traut man sich ja kaum noch, die eigene Bucht zu verlassen. Was nutzt es dann, wenn unsere Boote quasi unsinkbar sind ?
Hallo Rainer,

beim Segeln nütze ich meistens diesen Anbieter:

Um Links zu sehen, bitte registrieren

Hier gibt es auch Versicherungen, die so was zumindest teilweise abdecken. Aber wie eingangs erwähnt irgendwann ruiniert man sich durch die ganzen Versicherungen...

Vielleicht kann man fürs Forum mal eine Versicherung gewinnen, die den Mitgliedern einen Gruppenrabatt bietet und sich vielleicht noch als Sponsor zur Verfügung stellt???

Und Dieter hat natürlich auch recht, dass beim Schlauchi das Risiko wahrscheinlich nicht ganz so hoch ist wie beim Segeln...

@Mathias: Roland ist mir zuvor gekommen - aber genau das hatte ich gemeint...
__________________
Viele Grüße vom Bodensee
Tom


Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee)
Infos: Um Links zu sehen, bitte registrieren. Bei Interesse bitte PN an mich!
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  #18  
Alt 25.01.2006, 20:18
alex101068
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Also Roland,

dich müssen sie im Leben aber schon oft übers Ohr gehauen haben,
wenn du wirklich was gegen die Liste hast weil du dann Angst vor Bergekostenforderungen hast

Wenn wir hier im Forum, ich sag mal "unter Freunden" (manch einen würd ich fast so bezeichen) über anderen Lohn als Bier Wein und köstliches Abendessen, sowie den verfahrenen Sprit diskutieren,
müsste ich mich schon sehr täuschen.

Beim Militär lernte ich die Bedeutung des Wortes Kammeradschaft kennen
und hoffe doch sehr das es dieses Wort und seine Bedeutung auch heute
noch gibt. Es muß ja nicht immer um die Kohle gehen.

Gruß Alex
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  #19  
Alt 25.01.2006, 20:37
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Fortnox Fortnox ist offline
Reif für die Insel
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Zitat:
Zitat von thball
Hallo Rainer,

beim Segeln nütze ich meistens diesen Anbieter:

Um Links zu sehen, bitte registrieren

Hier gibt es auch Versicherungen, die so was zumindest teilweise abdecken. Aber wie eingangs erwähnt irgendwann ruiniert man sich durch die ganzen Versicherungen...

Vielleicht kann man fürs Forum mal eine Versicherung gewinnen, die den Mitgliedern einen Gruppenrabatt bietet und sich vielleicht noch als Sponsor zur Verfügung stellt???

Und Dieter hat natürlich auch recht, dass beim Schlauchi das Risiko wahrscheinlich nicht ganz so hoch ist wie beim Segeln...

@Mathias: Roland ist mir zuvor gekommen - aber genau das hatte ich gemeint...
Ich hatte schon mal ein Gespräch mit einem Leiter einer großen Bootsversicherungsgesellschaft bzgl. Sponsoring usw. und er kennt auch unser Forum. Er hat aber auch freundlich und dankend abgelehnt, da er schon mitbekommen hat wie User mit unseren Sponsoren umgehen.

Möchte aber darauf hinweissen dass seine Ansicht allgemein aus Vorsicht besteht in einem Forum als Sponsor tätig zu sein.

Ich kann auch gut verstehen was er damit meinte.
__________________
MfG
Martin

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  #20  
Alt 25.01.2006, 21:10
Benutzerbild von Matt_CDN
Matt_CDN Matt_CDN ist offline
Brausewind
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Ein wichtiges merkmal zu sache, zumindest in NA, aber sicher gilt weltweit ist dass ein unterschied zwischen abschleppen und bergen/retten besteht.

Um ein anrecht auf ein teil des schiffswertes zu haben muss sich das zu rettende schiff in einer notlage befunden oder vor der zerstoerung gerettet worden sein.

Z.b.

Dem schlauchi geht bei sonnenschein, null stroemung, kein wind, der motor kaputt. Das boot sitzt also mittem im wasser (ao auch immer) und ist nicht unmittelbar in gefahr.

Ein netter kaeptn kommt vorbei und schleppt das boot zum slip zurueck. Ihm steht kien teil des bootes zu. (Mir wuerden schon so viele boote gehoeren ;)



O.g schaluchi treibt im wind auf einen wasserfall zu und wuerde ohne fremdhilfe runterfallen. Dann steht dem schlepper/retter ein teil des bootes zu

In jedem fall kann es nicht schaden zumindest eine muendliche vereinbahrung zu treffen ...


Matt
__________________
Hat sich die Katze an der Hand festgebissen, läßt sie sich unter fliessendem Wasser leicht entfernen.
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  #21  
Alt 25.01.2006, 21:16
rotbart
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Zitat:
Zitat von Matt_CDN
Ein wichtiges merkmal zu sache, zumindest in NA, aber sicher gilt weltweit ist dass ein unterschied zwischen abschleppen und bergen/retten besteht.

Um ein anrecht auf ein teil des schiffswertes zu haben muss sich das zu rettende schiff in einer notlage befunden oder vor der zerstoerung gerettet worden sein.

Z.b.

Dem schlauchi geht bei sonnenschein, null stroemung, kein wind, der motor kaputt. Das boot sitzt also mittem im wasser (ao auch immer) und ist nicht unmittelbar in gefahr.

Matt
Hi Matt
wir haben ablandige Strömung, der SchlauchiCaptain hat kein Trinkwasser mehr an Bord, Außentemp 35° Celsius, wolkenloser Himmel, außer dem Captain sind zwei kleine Kinder an Bord.
Der ist nicht in Not ???????

und selbst bei Deiner Schilderung hätte er Anrecht auf Schleppgebühren
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  #22  
Alt 25.01.2006, 21:20
rotbart
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Zitat:
Zitat von alex101068
Also Roland,

dich müssen sie im Leben aber schon oft übers Ohr gehauen haben,
wenn du wirklich was gegen die Liste hast weil du dann Angst vor Bergekostenforderungen hast

Beim Militär lernte ich die Bedeutung des Wortes Kammeradschaft kennen
und hoffe doch sehr das es dieses Wort und seine Bedeutung auch heute
noch gibt. Es muß ja nicht immer um die Kohle gehen.

Gruß Alex
Hi Alex
zu (a) No mich nicht
zu (b) Ich bin nicht nur in einem Segelclub, sondern auch in einer Verbindung und habe schon manchem geholfen, allein aus meiner (dort) entstandenen Erfahrung und vielen vielen Meilen segln weiß ich was passieren KANN.
Ich bin nicht gegen Deine Liste, ich versuche nur die Grenzen aufzuzeigen und klar zu machen, dass man für den NOTfall immer die echten Nummern parat haben sollte.
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  #23  
Alt 25.01.2006, 21:40
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DieterM DieterM ist offline
In Memoriam
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[QUOTE=OLKA...

Segeln, ich dachte aus der Diskussion wäre herausgekommen, dass das nicht geht [/QUOTE]

Nein Olaf, es geht!

Ich hätte auf meinem Boot (RIB) gleich zwei Möglichkeiten ein Segel-Notrigg aufzubauen mit vorhandenen Bootsmittel. So einfach, z. Bsp. kann man das aufgespannte Bimini (anBord) seitlich legen und an der Rehling und anderen Punkten befestigen, sogar der Winkel zum hier eher achterlicher Wind ließe sich einstellen. Zweitens könnte man ein großes Badehandtuch (auch anBord) mit den beiden Enterhaken senkrecht an der Festhalteleiste am Steuerstand oder dem hinteren Geräteträger befestigen mit Gummispannern, alles ist anBord. Gelenkt würde mit der Motorfinne, Prop läuft leer da Gang raus. Wenn der Wind um 3-4 Bf wehen sollte, rechne ich immerhin mit etwa 2-3 kn Fahrt.

Auch Wriggen ist sehr einfach um ein Boot vorwärtszubewegen. Derzeit habe ich einen ausziehbaren extralangen kräftigen bis zu 2,5 m langen DAVIS Enterhaken. Der wird mit einem der beiden Paddel verbunden, und dann brauche ich am Heck, hier der Geräteträger , einen Anlenkpunkt, wo ich die improvisierte "Wriggstange" sichere, und los geht es. Und wriggen ist nicht ermüdend wie das Paddeln, wo Du garantiert nach 2 Minuten Dich geschlagen gibst wegen der ungünstigen Sitzposition auf den seitlichen Schläuchen. Beim Wriggen stehst Du.

Auch wenn ich zwei Paddel (anBord) und mit zwei Enterhaken (anBord) verbinde (Gummispanner), und auf jeder Seite an der Rehling einen Halte Punkt anbringe z.Bsp. mit einem Tampen, dann kannst Du auch rudern!

Nur die Wenigsten hier machen sich Gedanken wie kann ich weiter kommen ohne fremde Hilfe aufzunehmen. That's the real problem, aber ... kein Seenotfall!
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  #24  
Alt 25.01.2006, 21:44
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Udo Udo ist offline
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Boot Infos

Hi,
wem von uns Schlauchbootfahreren ist es denn schon mal passiert das er Bergungskosten zahlen musste.
Mir käme es nie in den Sinn von jemandem etwas zu fordern nur weil ich ihn abgeschleppt habe.
Ich glaube auch nicht das ein Urlauber einen anderen Urlauber abzockt nur weil er ihn abgeschleppt hat.Sorry,aber wir haben alle das gleiche Hobby und jeder kann mal in solch eine Situation kommen.
Am Leukermeer laufen solche Aktionen ohne jegliche Komplikationen ab, da hilft man untereinander und trinkt dann auf den Schreck Abends zusammen ein Bier, fertig.
Und jeder der für eine Abschleppaktion Geld fordern würde hätte bei uns auf dem Campingplatz keine Freunde mehr.
Gruß Udo
__________________
Das Leben als Rentner ist nicht das Schlechteste
Na ja , eins stört schon , als Rentner bekommt man keinen Urlaub mehr
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  #25  
Alt 25.01.2006, 21:47
rotbart
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Zitat:
Zitat von DieterM
Nein Olaf, es geht!

Ich hätte auf meinem Boot (RIB) gleich zwei Möglichkeiten ein Segel-Notrigg aufzubauen mit vorhandenen Bootsmittel. So einfach, z. Bsp. kann man das aufgespannte Bimini (anBord) seitlich legen und an der Rehling und anderen Punkten befestigen, sogar der Winkel zum hier eher achterlicher Wind ließe sich einstellen. Zweitens könnte man ein großes Badehandtuch (auch anBord) mit den beiden Enterhaken senkrecht an der Festhalteleiste am Steuerstand oder dem hinteren Geräteträger befestigen mit Gummispannern, alles ist anBord. Gelenkt würde mit der Motorfinne, Prop läuft leer da Gang raus. Wenn der Wind um 3-4 Bf wehen sollte, rechne ich immerhin mit etwa 2-3 kn Fahrt.
Hallo Olaf / Dieter
ich weis ich nerve Dieter aber ich glaube das erst wenn ich es sehe und zwar bei 3-4 BfT
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  #26  
Alt 25.01.2006, 21:49
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Zitat:
Zitat von rotbart
Hi Matt
wir haben ablandige Strömung, der SchlauchiCaptain hat kein Trinkwasser mehr an Bord, Außentemp 35° Celsius, wolkenloser Himmel, außer dem Captain sind zwei kleine Kinder an Bord.
Der ist nicht in Not ???????

und selbst bei Deiner Schilderung hätte er Anrecht auf Schleppgebühren
meiner meinung nach keine not fuer das boot. die menschen muessen ohnehin gratis geborgen werden....

Was ich vergeblich versuchte rueberzubringen ist dass wenn du irgendwo ein boot was in keinerlei gefahr ist ans ufer ziehst du kein anrecht auf das boot hast. Ganz egal wer wem eine leine zugeworfen hat.

Alle anderen haarspaltereien wird wohl nur ein richter beantworten koennen.

Matt
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  #27  
Alt 25.01.2006, 21:59
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Matt_CDN Matt_CDN ist offline
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Zitat:
Zitat von Udo
Hi,
wem von uns Schlauchbootfahreren ist es denn schon mal passiert das er Bergungskosten zahlen musste.
Mir käme es nie in den Sinn von jemandem etwas zu fordern nur weil ich ihn abgeschleppt habe.
Ich glaube auch nicht das ein Urlauber einen anderen Urlauber abzockt nur weil er ihn abgeschleppt hat.Sorry,aber wir haben alle das gleiche Hobby und jeder kann mal in solch eine Situation kommen.
Am Leukermeer laufen solche Aktionen ohne jegliche Komplikationen ab, da hilft man untereinander und trinkt dann auf den Schreck Abends zusammen ein Bier, fertig.
Und jeder der für eine Abschleppaktion Geld fordern würde hätte bei uns auf dem Campingplatz keine Freunde mehr.
Gruß Udo
ich kenne niemandem dem das schon passiert ist. Es ist auch ein unterschied zwischen abschleppkosten und dem berger ein teil des bootes zu uebereignen ... Wenn einen ein seenotrettungskreuzer irgendwo ohne sprit abschleppt zaht man dem halt seinen zornige stundenlohn aber IMO stellen die nicht einen anspruch auf den marktwertes des bootes.

Dass das ganze sehr selten passiert liegt daran dass (wie ich beschrieben habe) es nicht reicht jemandem eine leine zuzuwerfen und damit das boot zu besitzten.


Die bergeregelung stammt aus zeiten wo schiffe (keine schlauchboote) gerne mal in ernste not kamen (zb im sturm ohne mootr auf ein kliff zutreiben).

Verstaendlicherweise haben sich die anderen kapitaene nicht darum gerissen ihr eigenes schiff in die gleiche lage zu bringen um dem ungluecksraben "fuer umme" zu helfen.

Daher die regel dass wenn man ein solches schiff aus einer fuers schiff (!) bedrohlichen (oder gestrandetes schiff) befreit man entlohnt wird dadurch dass man ein teil des wertes des schiffes als lohn bekommt. Das deshalb da auch ein bankrotter kaeptn nicht wegkommt, da man einfach sein schiff behaelt.

Und nein, ein am strand geparketes schlauchi zehlt nicht als gestrandetes schiff

Also nochmal ein beispiel fuer Rotbart.
Wenn also bei meinem klein schlauchi auf einem kleinen (!) see (!) der motor verstirbt (kein wind, keine wellen, keine stroemung, keine haie, keine gefahr, das boot parkt einfach friedlich auf dem wasser).

Und ich da ohne unmittelbare gefahr im wasserplatsche (genuegend wasser und sonnencreme LSF90 fuer die kids ist auch da) und dann kommt der Rotti angezischt, wirft mir eine leine zu, und zieht mich ans ufer. Dann hat er kein anrecht auf mein boot oder einen teil davon.

Wuerde von mir aber folgendes bekommen:



Er koennte sicher seine unkosten in rechnung stellen, woraufhin ich mich gezwungen saehe alles bier alleine auszutrinken und ihn kraeftig anzuruelpsen ;)


Matt
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Geändert von Matt_CDN (25.01.2006 um 22:06 Uhr)
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  #28  
Alt 25.01.2006, 22:01
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attorney attorney ist offline
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Hi,

dass mit der mündlichen Vereinbarung - sog. geschlossener Vertrag - ist ja auch so eine vage Sache wegen der Beweislage.
Wenn du mit z.B. mit Frau und Kind an Bord bist und dich schleppt ein Fischerboot ab, womöglich auch mit 2 Mann Beatzung, ja wem glaubt da wohl der Hafenmeister mit gleicher Nationalität wie die Fischer ?
In der konkreten Praxis sieht dann - wenn es einer darauf anlegt, Reibach zu machen-alles nochmals schwieriger für den Betroffenen aus, insbesondere, wenn die Beute lukrativ ist. Vielleicht sollte man da für den Fall eines Falles in englischer Sprache und der jeweiligen Landessprache ein schriftliches Vertragsformular für den may day-case in der Führerscheinmappe mitführen.

Auch ohne 5 PS-Ersatzhilfsmotor sollten etwas grössere Ribs nicht auf grössere Touren gehen.
Ich kann mir auch vorstellen, dass da viele Urlaubsbootler völlig unbedarft in Fallen tappen können. Auf so was (dass ein hilfsbereiter abschleppender Fischer oder gar noch Sportskollege Rechte am eigenen Schiff für seine Tat erwirbt) kommt ein normal denkender Mensch nicht. An dieser Regel haben offensichtlich noch Freibeuter aus dem 18. Jhdt. mitgeschrieben. Sonderbar finde ich auch, dass von dieser Regel auch die normalen Sportboote betroffen sind. Dass gewerbliche Bergungsunternehmen ein Unternehmerpfandrecht in Höhe der Bergungskosten am geborgenen Schiff erwerben, lass ich ja noch angehen. Alles andere ist aber schon grotesk und im Geiste Störtebeckers,.

Gruss
Rainer
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  #29  
Alt 25.01.2006, 22:57
rotbart
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Zitat:
Zitat von Matt_CDN
... Wenn einen ein seenotrettungskreuzer irgendwo ohne sprit abschleppt zaht man dem halt seinen zornige stundenlohn aber IMO stellen die nicht einen anspruch auf den marktwertes des bootes.

Er koennte sicher seine unkosten in rechnung stellen, woraufhin ich mich gezwungen saehe alles bier alleine auszutrinken und ihn kraeftig anzuruelpsen ;)

Matt
Matt
Du HAST RECHT Ihr alle habt RECHT, nur die Dummheit der Menschen ist unendlich und darauf weise ich hin.
SAR Beispiel (echt) MY läuft aus HH aus Richtung Helgoland, Motor stirbt in der Elbmündung (spät abends, ebbstrom) er macht an einer Fahrwassertonne fest stellt fest kein Sprit mehr, sendet SOS.
DgzRS Kreuzer kommt gegen Mitternacht, holt die (verfrorene) Crew an Bord gibt Ihnen Tee und fragt den Skipper ob man denn sein Boot mit nach HH nehmen sollte ? Antwort ja bitte
Alsdann kam die Rechnung etwa 35.000,-- DM, drei Instanzen der Eigner verloren samt Kosten wohl etwa 50.000,--DM, DGzRS konnte nachweisen, das die Selbstkosten so hoch waren, sie hatten noch nicht einmal was verdiehnt, das Gericht gestand aber BERGELOHN zu (dem Grunde nach).
Nur der Tee und die Passage der Crew nach HH war kostenlos
d.H. einen Schlauchi in der Bucht passiert das nicht, aber man sollte mögliche Risiken kennen
und ausserdem interessiert einen Berger auch kein Schlauchi (hat er selbst)
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  #30  
Alt 26.01.2006, 01:03
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Hab auch noch was zu dem Thema:

1. Also mich hat mal nach einem Motorversager, sprich Vergaserverstopfung durch schmutzigen Treibstoff, ein Italiener aus einer Bucht heimgeschleppt. Von bergeloh war da nie die rede. Ich musste ihn zwingen wenigstens einige Euro als Teibstoff Entschädigung anzunehmen. Ich war froh, wieder daheim zu sein, er tats aus "Kammeradschaft"

2. Vor Jahren Schleppten wir mal mit 8PS einen kleineren, von Toursiten gemieteten Fischkutter ab, bei dem der Motor nicht wieder ansprang. Natürlich für Dank und ein gutes gewissen.

3. Letzten Sommer berichtete der Skipper auf dem Segeltörn (er selbst Weltumsegler) vor Sardinien sei immer wieder die Sat. Meldung über ein "führerloser Frachter ca. 30m" reingekommen. drifft in richtung küste. Ich habe ihn dann auf das Thema "Bergung, etc." angesprochen. er meinte nur dazu: und wer bezahlt die Entsorgungskosten für den Pot?"

Wenn ich die vorgehenden Berichte lese, wird man sich bewust, wie man trotz rettung denn nochmal schwein braucht, um nicht abgerissen zu werden. Sicher ein guter Tipp sich vorher über die "Bergekosten" zu einigen.

P.S. für mich ists eigentlich selbstverständlich sowas für zu tun, nur ob die anderen auch so denken? kommt schwer auf den "Retter" an.

Grüsse Euch
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