|
Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
|
Themen-Optionen | Ansicht |
#46
|
|||
|
|||
Zitat:
wieso sollte sich da was ändern, ? der Satz "= Österreicher mit Wohnsitz in Ö und HR Patent = geht nicht" gilt dann immer noch, auch wenn HR in der EU ist. "=Österreicher mit Wohnsitz in Ö und D Patent" gilt ja auch nur in D und nirgend anderswo . |
#47
|
|||
|
|||
Hallo,
mal eine andere Frage. Wenn Kroatien in die EU kommt und die kroatischen Führerscheine könnten wirklich umgeschrieben werden, wie geht das dann mit dem A und B Schein. Werden die in Deutschland auch eingeführt, ich denke mal nicht. Gruss Klaus |
#48
|
|||
|
|||
Zitat:
Den deutschen, italienischen, spanischen FS kannst ja auch nicht auf einen österr. FBII umschreiben. |
#49
|
|||
|
|||
Hallo ferdi,
es kann sein, dass ich da falsch liege, ich war immer der Meinung die Führerscheine werden umgeschrieben. Wenn Deutsche in Amerika den Autoführerschein machen und zurückkommen, wird der doch auch umgeschrieben, kann natürlich sein, das ich da falsch liege. Aber das ich mit dem A Schein von Kroatien, in Deutschland bis 15 kw fahren darf und andere, die nicht in Kroatien waren, müssen den SBF See machen, kann ich mir nicht so recht vorstellen und darum ist es mir in erster Linie gegangen. Aber das wird sich zeigen. Bis es soweit ist, habe ich ich den SBF-See schon in der Tasche ( hoffe ich ). Gruss Klaus |
#50
|
||||
|
||||
Ist schon klar, Ferdi, aber die Spekulation geht in eine andere Richtung:
Wenn der HR-Schein in der EU anerkannt ist, könnte es auch sein, dass der Österreichische IC aufgrund dieses HR-Küstenpatent ausgestellt werden kann. |
#51
|
||||
|
||||
hallo ferdi,
und mit welchem schein darf ich als ösi in der nordsee .bzw ostsee unter österreichischer flagge fahren? mit dem fbII? gruss theo |
#52
|
|||
|
|||
Zitat:
|
#53
|
|||
|
|||
Es ist nicht so, dass jeder US-Schein umgeschrieben wird.Erstens muß er berechtigt erworben worden sein, d.h. während eines längeren Aufenthaltes und nicht während einem kurzen Urlaub (Mittelpunkt der Lebensinteressen in den USA), 2. ist es abhängig vom ausstellenden (Bundes-) Staat und dessen Anforderungen zur Führerscheinprüfung. Hier gibt es eine Liste.
Hinscihtlich der EU-Führerscheine besteht keine Pflicht (bzw. auch Erfordernis) mehr zum Umschreiben, Das Problem ist hier (zum. bei Auto-Führerscheinen) die Umgehung von Auflagen wie z. B. MPU. Hier ist das Ganze auf Grund verschiedener Entscheidungen noch nicht dort, wo es (zumindest in meinen Augen) der gesunde Menschenverstand haben möchte. Grundsätzlich ist jedoch das Wohnortprinzip verankert, d. H. zum Zeitpunkt der Ausstellung muss der Fahrer im ausstellenden Staat seinen Lebensmittelpunkt haben. Erst dann kann dieser Schein wechselweise anerkannt werden. Daran wird es grundsätzlich am HR-Bootsschein fehlen. Ich habe das ganze ziemlich allgemein dargestellt, unsere Rechtsanwälte im Forum haben da vermutluch ein größeres und spezifisches Wissen, ggf. auch aus einem anderen Blickwinkel. mfg Marcus |
#54
|
|||
|
|||
Zitat:
Aber FBII ist korrekt, FBIII geht natürlich auch . |
|
|