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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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#31
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Zitat:
Und damit wären wir endlich wieder bei der eingangs von mir gestellten Frage! Ein Schwimmer mag zwar ausserhalb "seines Bereiches" im Vorrang sein....überfahren darf (und will) ich ihn trotzdem nicht!
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lg. Alex Wiedereinsteiger 47°18'55.14"N 11°32'43.83"E |
#32
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surfen
war ja klar, auch die wasserstraßen in HR zb. Kornaten Durchfahrt
Einfahrt Sibenik und natürlich auch Uglan Pasman Durchfahrt ist Tabu. Die Kroaten unterscheiden sehr wohl zw. Segler und Surfer Binnen ist nicht mein Revier obwohl ich keine 5 Min zur Donau habe.
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Gruß Herbert |
#33
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als kurze Erinnerung an das Eingangsposting:
Zitat:
Das Problem dabei ist, dass mein "Freund" vor dem Kurs NULL Ahnung, nicht bloß vom Motorbootfahren sondern vom Wassersport im Allgemeinen hatte. Er war zwar selbst erstaunt,wie das am Wasser scheinbar so geregelt ist... Gott sei Dank ist er jemand mit "gesundem Menschenverstand" aber die Aussage des dortigen Kursleiters finde ich u.U. schon eher gefährlich! Da hätte der Satz von "Ferdi" mit der Luftmatratze usw. als Beispiel für angehende Bootsfahrer besser gepaßt! Im Endeffekt sollten wir als Freizeitbootfahrer quasi JEDEM am Wasser ausweichen (wenn nicht erkennbar ist, dass unser Gegenüber unsere Kurshaltepflicht erkannt hat), uns zumindest so verhalten, dass ein Kurs bzw. eine Kursänderung deutlich erkennbar ist. Leider habe ich als Bootsneuling im letzten Urlaub nicht selten am Beherrschen der KVR von so manchen "Speedbootfahrer" zweifeln müssen.
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lg. Alex Wiedereinsteiger 47°18'55.14"N 11°32'43.83"E |
#34
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In Österreich:
Fahrzeuge: Binnenschiffe einschließlich Kleinfahrzeuge, Fahrgastschiffe, Sportfahrzeuge, Fähren, schwimmende Geräte und Seeschiffe. Schwimmkörper: Flöße und andere fahrtaugliche Konstruktionen, Zusammenstellungen oder Gegenstände mit oder ohne Maschinenantrig, die weder Fahrzeuge noch schwimmende Anlagen sind (zB Segelbretter, Wetbike, Jetski, ungemannte Schlepp- oder Wasserschischleppgeräte) Sportgerät: Luftmatratzen, Schwimmreifen und andere, ausschließlich Sport- und Spielzwecken dienenden Geräte ohne Maschinenantrieb. Ein Surfebrett bzw ein Windsurfbrett ist kein Fahrzeug, auch kein Sportfahrzeug, höchstens noch ein Sportgerät, aber auch das ist im Vorrang zum Schluss gelistet! |
#35
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In der Praxis diskutiere ich das nicht -
- ich weiche allem und jedem aus. Grüße Harald
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Bekennender Auf- und Abbauer |
#36
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Zitat:
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#37
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Zitat:
Ja, aber möglichst spät wenn ich Vorrang habe
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Herzlichen Gruss aus Wien - Peter ein neues Charterboot fährt besser als ein altes verkauftes |
#38
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auf der wasserstrasse /donau
auf der wasserstrasse/donau, sind was den vorrang betrifft, die schwimmer das allerletzte.
die dürfen nur schwimmen, wenn sie den verkehr nicht behindern!! trotzdem sollte man sie wenn möglich nicht überfahren, wenn man sie sieht. |
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