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Smalltalk Alles was wo anderst nicht reinpasst.

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  #16  
Alt 07.06.2015, 10:38
Benutzerbild von schlauchi20
schlauchi20 schlauchi20 ist offline
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Inzwischen geht das in D ja auch nicht mehr!
Mit "B" darfst Du auch nur noch mit bis 3,5 t fahren. Aber wir haben damalsja nicht "B" gemacht sondern "Klasse 3". Und die war bis 7,5 t. Erst im Rahmen der EU Harmonisierung wurde ja dieses ganze andere Geraffel eingeführt.
Also wurde der Führerschein 3 überführt in die Klasse B mit einem Extra Eintrag (Bestandsschutz), so dass man eben nach wie vor bis 7,5 t fahren darf. Aber eben nur, wenn der FS vor einem bestimmten Stichtag gemacht wurde, keine Ahnung wann, irgendwann in den 90ern vermute ich.

Mathias, hast ne PN!

Gruß Rüdiger
__________________
Viele Grüße
Heike & Rüdiger
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  #17  
Alt 07.06.2015, 22:07
Benutzerbild von Barny 462
Barny 462 Barny 462 ist offline
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Zitat:
Zitat von schlauchi20 Beitrag anzeigen
Inzwischen geht das in D ja auch nicht mehr!
Mit "B" darfst Du auch nur noch mit bis 3,5 t fahren. Aber wir haben damalsja nicht "B" gemacht sondern "Klasse 3". Und die war bis 7,5 t. Erst im Rahmen der EU Harmonisierung wurde ja dieses ganze andere Geraffel eingeführt.
Also wurde der Führerschein 3 überführt in die Klasse B mit einem Extra Eintrag (Bestandsschutz), so dass man eben nach wie vor bis 7,5 t fahren darf. Aber eben nur, wenn der FS vor einem bestimmten Stichtag gemacht wurde, keine Ahnung wann, irgendwann in den 90ern vermute ich.

Mathias, hast ne PN!

Gruß Rüdiger

Hallo

Sorry Rüdiger, ist so nicht ganz richtig
der "Bestandschutz" wie du schreibst ist aber nur gültig bis zur Vollendung des 50zigsten Lebensjahr, wenn du danach noch Fahrzeuge über 3,5to lenken möchtest muß du ein Ärztliches und Augenärztliches Gutachten vorlegen, und das dann alle 5 Jahre wieder.
Ansonsten ist nichts mit WOMO über 3,5to, usw.
__________________
Schöne Grüße aus dem Westmünsterland
Bernhard und Claudia

-------------------------------------------------


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  #18  
Alt 07.06.2015, 23:09
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Monoposti Monoposti ist offline
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Was gilt für Lkw- Führerscheine der Klasse 2?

Für Lkw über 7.500 kg, wie auch für schwere Gespanne, gilt eine Befristung der Fahrberechtigung auf das 50. Lebensjahr. Um diese Berechtigung danach weiter zu erhalten, muss der Altführerschein umgetauscht werden. Unterbleibt der Umtausch, entfallen beim LKW-Führerschein die Klassen C und CE, beim PKW-Führerschein die Klasse CE 79. Die Fahrberechtigung für Pkw, Motorrad und Lkw unter 7.500 kg bleibt dann bestehen.*

Zitat:
Zitat von Barny 462 Beitrag anzeigen
Hallo

Sorry Rüdiger, ist so nicht ganz richtig
der "Bestandschutz" wie du schreibst ist aber nur gültig bis zur Vollendung des 50zigsten Lebensjahr, wenn du danach noch Fahrzeuge über 3,5to lenken möchtest muß du ein Ärztliches und Augenärztliches Gutachten vorlegen, und das dann alle 5 Jahre wieder.
Ansonsten ist nichts mit WOMO über 3,5to, usw.
Hab ich anderst im Kopf.
Imho hat diese Regelung nur Gültigkeit für den damaligen 2 er LKW Führerschein mit über 7,49 to.
Dann noch die Frage,gewerblich oder privat.....

Mein Wissenstand, lass mich aber gerne aufklären,da das Thema eh komplex.
__________________
LG Ralf

...anerkannter und geprüfter Treibholzslalomfahrer

Geändert von Monoposti (07.06.2015 um 23:32 Uhr)
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  #19  
Alt 08.06.2015, 09:03
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Hi Hias!

Das Gewicht passt schon!!!
Hab mich vor meinem Kauf eigehend mit der thematik beschäftigt, da mein Auto nur 2000kg ziehen darf!
Mein 22er liegt urlaubsfertig mit 1/4 vollen Tanks bei 1940 kg mit Trailer!
Das 23er meines Freundes hat in etwa 150 kg mehr inkl. 40m Ankerkette mehr!
Er hat einen 2200kg Trailer....

Laut Mar.Co ist zwischen 22er & 23 er genau 100kg Unterschied leer.
830 zu 930kg...
__________________
Beste Grüße

FLORIAN

_____________________________________________

Boating - There is NoWayOut !!!
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