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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #1  
Alt 23.09.2016, 16:54
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Schebi Schebi ist offline
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Wird das GMDSS-Funkpatent, dass ja eigentlich nur für nicht ausrüstungspflichtige Schiffe nach den SOLAS Bestimmungen im SRC gemacht wurde, auch international auf Binnengewässern anerkannt?

Gibt's da irgendwo eine Quelle?
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MfG
Schebi
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  #2  
Alt 23.09.2016, 23:17
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Bei dieser Frage muss ich leider passen!
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  #3  
Alt 23.09.2016, 23:24
alpha alpha ist offline
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Zitat:
Zitat von Schebi Beitrag anzeigen
Wird das GMDSS-Funkpatent, dass ja eigentlich nur für nicht ausrüstungspflichtige Schiffe nach den SOLAS Bestimmungen im SRC gemacht wurde, auch international auf Binnengewässern anerkannt?

Gibt's da irgendwo eine Quelle?
Hallo,

Das österreichische UKW Betriebszeugnis II beinhaltet auch den Binnenfunk.

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Für Österreicher gibt es eigentlich keine Erfordernis von zwei Zeugnissen...es wird nur von diversen Schulen einem eingeredet...
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  #4  
Alt 27.09.2016, 16:03
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Hallo Schebi,

klare Antwort auf Deine Frage: NEIN

Obwohl SRC und LRC zur Teilnahme am GMDSS, dem weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem berechtigen, ist die Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk nicht zulässig.

Grüsse Horscht

Zitat:
Zitat von Schebi Beitrag anzeigen
Wird das GMDSS-Funkpatent, dass ja eigentlich nur für nicht ausrüstungspflichtige Schiffe nach den SOLAS Bestimmungen im SRC gemacht wurde, auch international auf Binnengewässern anerkannt?

Gibt's da irgendwo eine Quelle?
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Horscht

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  #5  
Alt 27.09.2016, 20:31
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Zitat:
Zitat von Horscht Beitrag anzeigen
Hallo Schebi,

klare Antwort auf Deine Frage: NEIN

Obwohl SRC und LRC zur Teilnahme am GMDSS, dem weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem berechtigen, ist die Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk nicht zulässig.
Klarer Antwort auf deine Antwort: Sie ist für Österreicher nicht zutreffend.

Warum? Siehe Links in meiner Antwort weiter oben.
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  #6  
Alt 27.09.2016, 21:44
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Da haste Recht, hab das verwechselt, dachte Schebi war der Starter des Threats und stammt aus D. Für A kann ich es nicht genau sagen.

Gruß Horscht
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Horscht

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  #7  
Alt 28.09.2016, 08:25
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Zitat:
Zitat von alpha Beitrag anzeigen
Klarer Antwort auf deine Antwort: Sie ist für Österreicher nicht zutreffend.

Warum? Siehe Links in meiner Antwort weiter oben.


Wenn ich jetzt aber auf der Donau in deutschen Gewässern fahre?
Oder in Ungarn?

Laut deinen Links passt das alles, und ist auch international anerkannt.
Warum ist das in D anders?
Ich will ein Zertifikat das international anerkannt ist!
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Schebi
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  #8  
Alt 28.09.2016, 11:38
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Hallo Schebi, hallo Alpha, hallo Zusammen,

das hat mir jetzt doch keine Ruhe gelassen, ich hab einen Bekannten bei der Wasserschutzpolizei Würzburg. Was der sagt widerspricht den Informationen in den Links von Alpha klar. Zumindest auf einer deutschen Binnenschifffahrtsstrasse (dafür wusste er es), ist ein SRC Zertifikat, nicht gültig. Das gilt auch für österreichische Staatsbürger auf einem in Österreich zugelassenen Sportboot. Es wird eine Funkanlage mit ATIS und der UBI gefordert. (Alles andere ist "Funken ohne Führerschein" und wird entsprechend geahndet...wenn se Dich erwischen). Übrigens umgekehrt wird der UBI von jedem Unterzeichnerland der "regionalen Vereinbarung zum Binnenschiffahrtsfunk" anerkannt. (inkl Österreich)

Soviel zum Thema einheitliches Europa. Mein Bekannter hat mir das mündlich versichert, weigert sich aber standhaft das schriftlich in ein Forum zu posten...

Ich habe jetzt mal die Zentrale der Wasserschutzpolizei in Schwabach angemailt weil mich das interessiert.

Um auf die Frage von Schebi nochmal einzugehen... Mit dem Funkzertifikat UBI dürftest Du auf europäischen Binnenschiffahrtsstrassen maximal akzeptiert unterwegs sein, in der regionalen Vereinbarung zum Binnenschiffahrtsfunk wird der UBI von allen Unterzeichnerstaaten anerkannt.

Ergo: Mag sein das das SRC Zertifikat auf österreichischen Binnenschiffahrtsstrassen anerkannt wird und ausreichend ist, auf den restlichen europäischen Binnenschifffahrtsstrassen tut er das zumindest teilweise nicht.

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Grüsse Horscht


Zitat:
Zitat von alpha Beitrag anzeigen
Klarer Antwort auf deine Antwort: Sie ist für Österreicher nicht zutreffend.

Warum? Siehe Links in meiner Antwort weiter oben.
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Horscht


Geändert von Horscht (28.09.2016 um 12:03 Uhr)
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  #9  
Alt 27.09.2016, 12:48
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Hallo Zusammen,

mein Wissensstand zu dem Thema: Um auf Basis der Nutzung eines Sportbootes International bzw. National am Schiffahrtsfunk teilzunehmen bedarf es zwei unterschiedlicher Scheine/Zertifikate:

SRC- Short Range Certificat (Internationale Gewässer) Um Links zu sehen, bitte registrieren

UBI-(Nationale Binnengewässer) Um Links zu sehen, bitte registrieren

Wer braucht welches Funkzertifikat:
Um Links zu sehen, bitte registrieren

Es gibt verschieden Wege diese zu erlangen. Die meisten wurden hier bereits detailliert erklärt. Ich habe meine beiden Scheine bei Bootsfahrschule Schlindwein in Würzburg gemacht da mir das in der Gruppe mehr Spass macht und eindeutig, durch die Praxis mehr hängen bleibt.

Die Registrierung der Funkanlage ist in Deutschland zwingend bei der Bundesnetzagentur A in Hamburg vorgeschrieben. Diese erteilt dann in einer sogenanten Zuteilungsurkunde auch die vorgeschriebenen Codes MMSI Um Links zu sehen, bitte registrieren und ATIS Um Links zu sehen, bitte registrieren

Heisst also: Eine Funkanlage an Bord darf nur installiert und Betrieb sein wenn die Anlage bei der B-Netz A registriert ist. Jetzt kommts aber: Immer dann wenn eine Funke an Bord ist muss mindestens EINE Person an Bord sein die über des notwendige Funkzertifikat verfügt. Das gilt insbesondere auch wenn die Funke ausgeschaltet ist oder sogar wenn die Sicherung der Funke gezogen wurde. (Gilt für Deutschland - Andere Länder handhaben das viel lockerer) In Deutschland werden Verstöße als Ordungswidrigkeit geahndet und mit Bussgeld belegt :-(

Anbei schicke ich Euch mal noch ein Bild mit meiner Zuteilungsurkunde.. so sieht das Ding aus.

Liebe Grüsse Horscht

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Horscht


Geändert von DieterM (27.09.2016 um 18:54 Uhr)
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  #10  
Alt 27.09.2016, 15:43
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KORREKTUR:

Ich habe versehentlich in der Erklärung zu ATIS, im vorherigen Beitrag den falschen Wikipedia Link eingefügt

Dies ist der Richtige Link: Um Links zu sehen, bitte registrieren

Lieber Dieter, sei so gut und kopiere den richtigen Link in meinen Beitrag und lösche den falschen.

Vielen Dank

Grüße Horscht
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Horscht


Geändert von Horscht (27.09.2016 um 15:54 Uhr)
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  #11  
Alt 27.09.2016, 18:56
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Zitat:
Zitat von Horscht Beitrag anzeigen
KORREKTUR:

Ich habe versehentlich in der Erklärung zu ATIS, im vorherigen Beitrag den falschen Wikipedia Link eingefügt

Dies ist der Richtige Link: Um Links zu sehen, bitte registrieren

Lieber Dieter, sei so gut und kopiere den richtigen Link in meinen Beitrag und lösche den falschen.

Vielen Dank

Grüße Horscht
erledigt! Gruß Dieter
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  #12  
Alt 28.09.2016, 07:30
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el greco el greco ist offline
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Zitat:
Zitat von Dutchrockboy Beitrag anzeigen
Also ich finde hier nichts über Funk außer von 2014 und älter und unser neues Boot hat ein Funkgerät, also dachte ich ich stelle mal eine Frage:
Das wie wo was im Bezug auf Sprechfunk.
Wie? Online/Schule?
Wo? Online/Schule?
Was? LRC oder Ubi oder SRC oder alles?
Wo? ich fahre damit in NL/Kroatien binnen und See
Was? Was ist LRC, UBI oder SRC?
Was? Was kostet das?
Wie? Wie lange dauert das?
Wo? wo in NRW gibt es das?
Was? willst du?
Wie? so?
Wann? höre ich denn auf?

Nein aber jetzt im Ernst, ihr versteht hoffentlich die Frage...


Also ich finde hier nichts über Funk außer von 2014 und älter und unser neues Boot hat ein Funkgerät, also dachte ich ich stelle mal eine Frage:

Seit 2014 hat sich nichts Wesentliches geändert.

Das wie wo was im Bezug auf Sprechfunk
Wie? Online/Schule?
Wo? Online/Schule?

zusätzlich geht noch Selbststudium

Was? LRC oder Ubi oder SRC oder alles?

Mit Deinen Fahrgebieten brauchst Du SRC (See) und UBI (Binnen)

Wo? ich fahre damit in NL/Kroatien binnen und See
Überall da, wo Du mit Funke an Bord fährst, brauchst Du das Funkzeugnis

Was? Was ist LRC, UBI oder SRC?

LRC = Long Range Certifikat
UBI = UKW Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk
SRC = Short Range Certifikat


Was? Was kostet das?

Lehrgang mit Lehrmaterial 100- 150
Prüfung 50 bis 100
Anmeldung bei der BNetzA 130
Laufende Kosten ??? (ich habe einmal eine rechnung der BNetzA von rd. 30 € erhalten und habe Funk seit 2010


Wie? Wie lange dauert das?

Vergleichbar mit der Führerscheinausbildung

Wo? wo in NRW gibt es das?

In jeder besseren Bootschule

Was? willst du?

Notrufe absetzen können
Warnungen hören
Mit Schleusen kommunizieren
Mit der Berufsschifffahrt Kontakt aufnehmen
Mit anderen Bootsfahrern quasseln


Wie? so?

Im wesentlichen aus Sicherheitsgründen

Wann? höre ich denn auf?

Wenn ich nicht mehr Boot fahre

Bei Elwis wird Dir weiter geholfen:
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Hier die Infos von der BNetzA:
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  #13  
Alt 28.09.2016, 10:55
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Nationale Zertifikate, die auf der Basis der Regelungen der internationalen Vereinbarung erteilt wurden, werden von den anderen Ländern der Vereinbarung anerkannt:
Ziffer 7.1 im Handbuch Binnenschifffahrtsfunk - Allgemeiner Teil (Seite der 37) der DONAUKOMMISSION
MOSELKOMMISSION
ZENTRALKOMMISSION FÜR DIE RHEINSCHIFFFAHRT
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Grundsätzlich gilt, dass zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk ein gültiges Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk oder ein Funkzeugnis
erforderlich ist, das den Inhaber zum Bedienen einer Schiffsfunkstelle berechtigt. Näheres regeln nationale Vorschriften.

In den einzelnen Ländern können jeweils andere Vorschriften für den Funkbetrieb bestehen. Das ist in den regionalen Teilen des Handbuches geregelt.
Für Deutschland und Österreich für Donau, Main und Main-Donau-Kanal hier:
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Ganz liebe Grüße von
Jürgen
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  #14  
Alt 28.09.2016, 13:56
alpha alpha ist offline
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Hallo Horscht,

Deine Post bestätigt indirekt und direkt meine bisher dazu gepostet Info:

Österreichische Staatsbürger haben mit dem in Österreich bei der Fernmeldebehörde mittels Prüfung erlangtem UKW Betriebszeugnis II ein Funkzeugnis für die Teilnahme am UKW/GMDSS Funkdienst und Binnenfunk. Dieses gilt international, also auch in Deutschland. Der Binnenfunk wird durch das Basel Abkommen geregelt/abgedeckt - gegenseitige Anerkennung.

Die ganze Diskussion basiert darauf, dass in Ö die Prüfung von der Behörde abgenommen wird. Diese hat entsprechende Anforderungen an die ausbildenden Schulen. In D ist Ablegung der Prüfung(en) an die Segelverbänden etc. ausgelagert. Dort sind (offensichtlich) die Anforderungen an die auszubildenden Schulen geringer. Deswegen fahren so viele Ö Schulen nach D bzw. reden einem ein, dass man SRC und UBI benötigt.

Unabhängig davon kann ich jedem nur empfehlen, sich bei den zuständigen (die Dokumente ausstellenden) Behörden sich zu erkundigen. Oder sie die Mühe machen, die publizierten Dokumente dieser auch zu lesen.

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  #15  
Alt 28.09.2016, 14:03
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Hallo Horscht,
es ist klar, dass die Funkanlage (das Gerät) ein Binnenfunk gerät sein muss.
Als Funkzeugnis ist aber das im Heimatland für den Binnenfunk berechtigende Funkzeugnis ausreichend. Steht so auch im Handbuch für Binnenschifffahrtsfunk,(Link siehe meinen Beitrag weiter oben)
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