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Schlauchboot Alles über zerlegbare Schlauchboote mit beweglichem Boden. |
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hi robin!
zuerst mal willkommen im forum! zu deiner frage... die ce bescheinigung gehört zu den bootspapieren und die müßtest du vom vorbesitzer bekommen haben. ist im prinzip das selbe wie der fahrzeugschein (ich glaub in deutschland heißt es so) beim auto. ein fahrzeug ohne papiere kaufen ist immer so eine sache. und die papiere von wem anderen nutzen dir wahrscheinlich wenig, weil die seriennummer ja dann von dem seinen boot eingetragen ist. also entweder bekommst du sie vom vorbesitzer, oder du wendest dich an den hersteller oder einen generalimporteur und lässt dir dort ein duplikat ausstellen. lg martin Geändert von goeberl (24.02.2015 um 22:51 Uhr) |
#17
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Zitat:
Gibt schon mehere Postings davon im Forum (im "Suchfunktion" wird man fündig ) CE-Erklärung (Konformitätserklärung) ist wie ein Fahrzeugbrief vom Auto, und ist an 1.6.1998 Pflicht für derjenige die in der EU ein Produkt im Warenverkehr bringen. (Importeur / Hersteller etc.) Theoretisch müsste der Voreigner die haben, oder wäre bei derjenige die das "Produkt in EU-Warenverkehr" bringt zu bekommen. (Und nicht immer klappt das ohne Kosten) Ohne den "Fahrzeugbrief" ist das Boot nicht anzumelden. Seit ca. 2005 wird beim WSA nach dieses CE-Dokument gefragt, und das gillt auch für Außenbordmotoren... Gruß, Frank :) @ Goeberl : sorry hatte dein posting nicht gesehen...
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... Ein Tag nicht geklebt, ist wie ein Tag nicht gelebt... --------------------------------------------------- ... wer bei mir im Text Schreibfehler findet, darf sie gleich behalten... --------------------------------------------------- |
#18
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