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Smalltalk Alles was wo anderst nicht reinpasst. |
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#1
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Hallo Gemeinde,
kleine Info aus Bayern. Der alte 3 er, der nun bis 12 Tonnen gilt muß ab dem 50 Geburtstag (besser schon vorher beantragen) verlängert werden. Dazu ist ein Gesundheitszeugnis und Sehtest (bei mir 84 Euro Sehtest) notwendig. Hier gibts nur 3 Monate Zeit, sonst fällt man zurück auf 3,5 to. Am Besten beim Landratsamt oder Fahrschulen erkundigen, denn" wer zu spät kommt den bestraft das Leben" Grüße Dirki |
#2
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Moin zusammen, zwei Beiträgen habe ich entnommen das Inhaber des alten Klasse 3 nach Umschreibung bis 12To Fahrzeuggewicht fahren dürfen.
Mein aktueller Wissensstand ist das mit entsprechender Umschreibung Gespanne bis 12 To ohne Achsbegrenzung bewegt werden dürfen. Das Zugfahrzeug darf allerdings nur 7,49To haben. Gespanne über 12 To Gewicht haben dann wieder eine Begrenzung auf 3 Achsen. Das Zugfahrzeug bzw. der Motorwagen darf aber in keinem Falle die 7,5 To knacken. Wenn ich hier falsch liege, klärt mich bitte rechtssicher auf.
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Auch ein Komma kann lebenswichtig sein! Richterspruch A: Hinrichten, kann man nicht laufen lassen! Richterspruch B: Hinrichten kann man nicht, laufen lassen! Gruß Axel |
#3
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Zitat:
da muss ich Dir leider wieder sprechen, denn es stimmt so nicht ganz. Und zwar "fällst" Du nicht auf 3,5T zurück, das bleibt bei 7,5t, lediglich die Regelung mit längerem Fahrzeug, mit 12t im Zug, wie "Schlork" beschrieben hat fällt weg. Bei mir war das ja auch und wollte das ändern, habe mich aber auf der Zulassungsstelle informiert.
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Grüße aus dem Schwarzwald und so oft wie es geht vom Bodensee, oder Oberrhein. Markus Nach der Saison, ist vor der Saison, also freuen wir uns auf die kommende. „Navigation ist, wenn man trotzdem ankommt” Wer gute Freunde hat, ist wahrlich reich, denn die meisten sind Gold wert und einige sogar unbezahlbar. Marlin 500, Yamaha 60 PS 4 Takt. Chronik: Marlin 440S, Yamaha 40 PS 2 Takter, Zeepter 330 Al, Sail 9,9/15 PS mit 4 Takten, Trailer Eigenbau, Johnson 6/8 PS u. Johnson 20 PS. |
#4
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Ausm Netz geholt:
"Beschränkung der Klasse CE aufgrund der (C1E > 12.000 kg, aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden L ≤ 3) Berechtigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr als 12.000 kg betragen kann, und von dreiachsigen Zügen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger, bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt (nicht durch C1E abgedeckter Teil). Die vorgenannten Berechtigungen gelten nicht für Sattelzüge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t. Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen." Ergo: "Der CE79 erlaubt zum 7,5t Zugfahrzeug einen Anhänger bis zum 1,5fachen des Zugfahrzeuggewichtes, sprich 11,25t. Allerdings darf man mit CE79 nur Einachs- bzw. Tandemachanhänger ziehen. Tandemachsen sind auf 11t begrenzt, also ergibt sich ein max. Anhängergewicht von 11t und ein Zuggewicht von 18,5t. " ZUGMASCHINE ALSO ABER NIE MEHR ALS 7,5 TONNEN! (Leider...) |
#5
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Zitat:
Somit ist die Aussage von und von anscheinend nicht ganz korrekt. Grundsätzlich gilt für umgeschriebene alte Klasse 3 Führerscheine. Die LKW dürfen weiterhin lediglich max. 7,5to haben. 12to nur mit Anhänger allerdings ohne Achsbegrenzung. Über 12to mit Begrenzung auf 3 Achsen. Die ganzen Niedlichkeiten, wie Altersbegrenzung, nicht eingetragene Führerscheinklassen, usw., mal nicht beachtet.
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Auch ein Komma kann lebenswichtig sein! Richterspruch A: Hinrichten, kann man nicht laufen lassen! Richterspruch B: Hinrichten kann man nicht, laufen lassen! Gruß Axel Geändert von Stormanimal (11.09.2013 um 07:53 Uhr) |
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