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Smalltalk Alles was wo anderst nicht reinpasst.

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  #1  
Alt 19.08.2013, 19:45
dirki dirki ist offline
Schlauchbootbastelwastel
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Hallo Gemeinde,
kleine Info aus Bayern.
Der alte 3 er, der nun bis 12 Tonnen gilt muß ab dem 50 Geburtstag (besser schon vorher beantragen) verlängert werden. Dazu ist ein Gesundheitszeugnis und Sehtest (bei mir 84 Euro Sehtest) notwendig. Hier gibts nur 3 Monate Zeit, sonst fällt man zurück auf 3,5 to. Am Besten beim Landratsamt oder Fahrschulen erkundigen, denn" wer zu spät kommt den bestraft das Leben"
Grüße Dirki
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  #2  
Alt 09.09.2013, 21:04
Stormanimal Stormanimal ist offline
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Moin zusammen, zwei Beiträgen habe ich entnommen das Inhaber des alten Klasse 3 nach Umschreibung bis 12To Fahrzeuggewicht fahren dürfen.
Mein aktueller Wissensstand ist das mit entsprechender Umschreibung Gespanne bis 12 To ohne Achsbegrenzung bewegt werden dürfen. Das Zugfahrzeug darf allerdings nur 7,49To haben.
Gespanne über 12 To Gewicht haben dann wieder eine Begrenzung auf 3 Achsen. Das Zugfahrzeug bzw. der Motorwagen darf aber in keinem Falle die 7,5 To knacken.
Wenn ich hier falsch liege, klärt mich bitte rechtssicher auf.
__________________
Auch ein Komma kann lebenswichtig sein!
Richterspruch A: Hinrichten, kann man nicht laufen lassen!
Richterspruch B: Hinrichten kann man nicht, laufen lassen!

Gruß
Axel
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  #3  
Alt 10.09.2013, 06:02
Benutzerbild von schwarzwaelder50
schwarzwaelder50 schwarzwaelder50 ist offline
Marlinisti
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Lächeln

Zitat:
Zitat von dirki Beitrag anzeigen
Hallo Gemeinde,
kleine Info aus Bayern.
Der alte 3 er, der nun bis 12 Tonnen gilt muß ab dem 50 Geburtstag (besser schon vorher beantragen) verlängert werden. Dazu ist ein Gesundheitszeugnis und Sehtest (bei mir 84 Euro Sehtest) notwendig. Hier gibts nur 3 Monate Zeit, sonst fällt man zurück auf 3,5 to. Am Besten beim Landratsamt oder Fahrschulen erkundigen, denn" wer zu spät kommt den bestraft das Leben"
Grüße Dirki
Hallo Dirki,
da muss ich Dir leider wieder sprechen, denn es stimmt so nicht ganz. Und zwar "fällst" Du nicht auf 3,5T zurück, das bleibt bei 7,5t, lediglich die Regelung mit längerem Fahrzeug, mit 12t im Zug, wie "Schlork" beschrieben hat fällt weg.
Bei mir war das ja auch und wollte das ändern, habe mich aber auf der Zulassungsstelle informiert.
__________________
Grüße aus dem Schwarzwald und so oft wie es geht vom Bodensee, oder Oberrhein.
Markus

Nach der Saison, ist vor der Saison, also freuen wir uns auf die kommende.

„Navigation ist, wenn man trotzdem ankommt”

Wer gute Freunde hat, ist wahrlich reich, denn die meisten sind Gold wert und einige sogar unbezahlbar.


Marlin 500, Yamaha 60 PS 4 Takt.

Chronik: Marlin 440S, Yamaha 40 PS 2 Takter, Zeepter 330 Al, Sail 9,9/15 PS mit 4 Takten, Trailer Eigenbau, Johnson 6/8 PS u. Johnson 20 PS.
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  #4  
Alt 09.09.2013, 23:04
Schlork Schlork ist offline
:)
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Ausm Netz geholt:

"Beschränkung der Klasse CE aufgrund der
(C1E > 12.000 kg, aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden
L ≤ 3) Berechtigung zum Führen von dreiachsigen
Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und
zulassungsfreien Anhängern, wobei die
Gesamtmasse mehr als 12.000 kg betragen
kann, und von dreiachsigen Zügen aus einem
Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger,
bei denen die zulässige Gesamtmasse
des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs
übersteigt (nicht durch C1E abgedeckter
Teil). Die vorgenannten Berechtigungen
gelten nicht für Sattelzüge mit einer zulässigen
Gesamtmasse von mehr als 7,5 t.
Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung
für die Anzahl der Achsen."

Ergo:

"Der CE79 erlaubt zum 7,5t Zugfahrzeug einen Anhänger bis zum 1,5fachen des Zugfahrzeuggewichtes, sprich 11,25t. Allerdings darf man mit CE79 nur Einachs- bzw. Tandemachanhänger ziehen. Tandemachsen sind auf 11t begrenzt, also ergibt sich ein max. Anhängergewicht von 11t und ein Zuggewicht von 18,5t. "

ZUGMASCHINE ALSO ABER NIE MEHR ALS 7,5 TONNEN! (Leider...)
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  #5  
Alt 11.09.2013, 07:38
Stormanimal Stormanimal ist offline
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Zitat:
Zitat von Schlork Beitrag anzeigen
Ausm Netz geholt:

"Beschränkung der Klasse CE aufgrund der
(C1E > 12.000 kg, aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden
L ≤ 3) Berechtigung zum Führen von dreiachsigen
Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und
zulassungsfreien Anhängern, wobei die
Gesamtmasse mehr als 12.000 kg betragen
kann, und von dreiachsigen Zügen aus einem
Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger,
bei denen die zulässige Gesamtmasse
des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs
übersteigt (nicht durch C1E abgedeckter
Teil). Die vorgenannten Berechtigungen
gelten nicht für Sattelzüge mit einer zulässigen
Gesamtmasse von mehr als 7,5 t.
Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung
für die Anzahl der Achsen."

Ergo:

"Der CE79 erlaubt zum 7,5t Zugfahrzeug einen Anhänger bis zum 1,5fachen des Zugfahrzeuggewichtes, sprich 11,25t. Allerdings darf man mit CE79 nur Einachs- bzw. Tandemachanhänger ziehen. Tandemachsen sind auf 11t begrenzt, also ergibt sich ein max. Anhängergewicht von 11t und ein Zuggewicht von 18,5t. "

ZUGMASCHINE ALSO ABER NIE MEHR ALS 7,5 TONNEN! (Leider...)
So in etwa kenne ich das auch.

Somit ist die Aussage von
Zitat:
Zitat von skymann1 Beitrag anzeigen
Okay, 12 t ist dann ja besser als früher, da waren es ja nur 7,49 t.
und von
Zitat:
Zitat von dirki Beitrag anzeigen
Der alte 3 er, der nun bis 12 Tonnen gilt.
anscheinend nicht ganz korrekt.
Grundsätzlich gilt für umgeschriebene alte Klasse 3 Führerscheine.
Die LKW dürfen weiterhin lediglich max. 7,5to haben.
12to nur mit Anhänger allerdings ohne Achsbegrenzung.
Über 12to mit Begrenzung auf 3 Achsen.
Die ganzen Niedlichkeiten, wie Altersbegrenzung, nicht eingetragene Führerscheinklassen, usw., mal nicht beachtet.
__________________
Auch ein Komma kann lebenswichtig sein!
Richterspruch A: Hinrichten, kann man nicht laufen lassen!
Richterspruch B: Hinrichten kann man nicht, laufen lassen!

Gruß
Axel

Geändert von Stormanimal (11.09.2013 um 07:53 Uhr)
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