|
Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
|
Themen-Optionen | Ansicht |
#24
|
|||
|
|||
Zitat:
Die Ausbildung und die daraus (hoffentlich) resultierenden Fähigkeiten des Schiffsführers sind eben in verschieden umfangreiche Stufen, Pakete, "Fahrtenbereiche" gepackt. Dementsprechend wird der Lehrstoff/Prüfungsumfang, von unten nach oben aufbauend immer umfangreicher. Es macht wohl einen Unterschied ob Du mitm Schlauch dem Sandstrand 2 sm entfliehst und zum eisschlecken mal zurückstichst oder ob Du nachts nach einem Wochen-Törn St. Lucia ansteuerst - wobei vielleicht Dein GPS streikte und Du Dich der Ausbildung in Astro-Navigation entsinnend, den Sextanten auspackst (und feststellst - kann ich nicht mehr, aber das ist eine andere Geschichte) . Aber diese Unterschiede in der Qualifikations-Anforderung sind eben durch die Fahrtenbereiche, ausgedrückt in sm zur Küste definiert. Und auch Fahrten durch internationale Gewässer beginnen ja notgedrungen immer in irgendeinem Hoheitsgebiet und damit ist der Skipper-Fremdling schon verpflichtet, ein dort genehmes Papier vorzuweisen, das ihm sein Heimatstaat ausstellen muß. Zur Info: FB 2 Küstenfahrt (20 sm) FB 3 küstennahe Fahrt (200 sm) FB 4 weltweite Fahrt Praxisnachweise: Küstenfahrt (FB 2) durch 500 Seemeilen einschließlich mindestens von drei Nachtansteuerungen bzw. Nachtfahrten, insbesondere als Schiffsführer oder Wachführer, in Berücksichtigung des Fahrtbereiches, der Art und Größe der Jacht und deren unterschiedlicher Bedienung und Führung bei Tag und Nacht nachzuweisen; Küstennahe Fahrt (FB 3) durch 1000 Seemeilen einschließlich mindestens von fünf Nachtansteuerungen bzw. Nachtfahrten, insbesondere als Schiffsführer oder Wachführer, in Berücksichtigung des Fahrtbereiches, der Art und Größe der Jacht und deren unterschiedlicher Bedienung und Führung bei Tag und Nacht nachzuweisen. 100 Seemeilen davon müssen außerhalb des FB 2 liegen, die geforderten Seemeilen müssen an zumindest 14 Bordtagen erfahren werden Weltweite Fahrt (FB 4) durch 3500 Seemeilen einschließlich mindestens von zehn Nachtansteuerungen bzw. Nachtfahrten, insbesondere als Schiffsführer oder Wachführer, in Berücksichtigung des Fahrtbereiches, der Art und Größe der Jacht und deren unterschiedlicher Bedienung und Führung bei Tag und Nacht nachzuweisen. 200 Seemeilen davon müssen außerhalb des FB 2 und zusätzliche 200 Seemeilen außerhalb des FB 3 liegen, die geforderten Seemeilen müssen an zumindest 70 Bordtagen erfahren werden Gruß Peter
__________________
Gruß, Peter_ _________________________________ Das Leben ist binär: du bist eine Eins oder eine Null Geändert von brummboot (28.09.2005 um 16:46 Uhr) |
|
|