|
Campingecke Alles übers Womo, Wowa und Zubehör |
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
|
||||
|
||||
Was mich noch interssieren würde (oder vielleicht sollte ich da gar nicht nachfragen).
Wenn das WoMo 3.5 zGG hat (so wie auch unseres), in den Papieren aber steht, dass sich das um 100 kg erhöht (wie auch die Achslast Achse 2), wenn ein Anhänger gezogen wird. Hat da jemand nen Durchblick?
__________________
Servus aus Oberbayern, Ralf "Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen!" Valentin Ludwig Fey (†) Dahoam is do, wos Gfui is! |
#2
|
||||
|
||||
Zitat:
Mit Anhänger hat dein Womo zulässiges Gesamtgewicht von 3.6to. |
#3
|
||||
|
||||
Zitat:
Selbst, wenn diese Fahrzeuge durch überladung mehr auf die Waage bringen, ist keine GoBox nötig, dann greifen aber Strafen wg. Überladung, aber das hatten wir hier schon....
__________________
Gruß Heinz |
#4
|
||||
|
||||
Danke für deine dezente Art.
Les bitte nochmal und verstehe auch! In seinen Papieren steht 3.5to zulässiges Gesamtgewicht welches sich bei Nutzung eines Anhängers um 100kg erhöht. 3.5to+100kg=3.6to zulässiges Gesamtgewicht! Damit hat das Womo bei Nutzung eines Anhängers 100kg mehr als 3.5to und ist meiner Meinung nach Go-Box-Pflichtig. Völlig ohne Überladung, darum gehts nämlich garnicht. |
#5
|
|||
|
|||
Zitat:
in A wird die Stützlast NICHT dem Zugfahrzeug zugerechnet, folglich wiegt das Womo dann auch keine 3600kg. |
Dieser User bedankte sich für den Beitrag von | ||
jugofahrer (31.03.2022) |
#6
|
||||
|
||||
Wenn durch das ankuppeln z.B. 100 Kg Stützlast auf der Kupplung liegen, dann ist das technisch Zuladung, nichts anderes.
__________________
Gruß Heinz |
|
|