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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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Zitat:
Hallo Franz, - ich schon wieder Ich habe bei meinem Mariner 690 in der CE eine zugelassene Personenzahl von 24 drinnen stehen gehabt. Ing. Mazzucco von der Sbg. Landesregierung hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass wenn ich das Boot auf 24 Personen zulasse ich mit meinem Sportbootführerschein nicht mehr fahren darf. Begründung war das ein Boot/Schiff ab 12 Personen als FAHRGASTSCHIFF eingestuft wird und man eine eigene Ausbildung zum Führen eines solchen benötigt. Beim Führerscheinkurs beim Fichtenbauer (siehe Logo oben) hat uns Martin auch erklärt das man in Italien vorsichtig sein muss wegen der Rettungswesten. In Italien musst du für die Personenzahl für das das Boot zugelassen ist eine Weste mitführen. Das heißt ich hätte, auch wenn ich alleine in Italien gefahren wäre 24 Rettungswesten dabei haben müssen. .
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lg. Manfred Wie lange es wohl dauern wird, bis meine Jogginghose begreift, dass sie wohl nie joggen wird. |
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