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#11
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Zitat:
dies erklärst Du nun schon seit 1998 (oder früher ?) und nochmals was die RINA zertifiziert oder nicht ist deren Sache, und wie schon gesehen RINA zertifizierte Fähren gehen scheinbar früher unter Aber darum geht es nicht, sonst könnte ich oder der Händler jezt Lampen stempelt und die wären dann "tadellos" zertifiziert Klaus hat ja RECHT (A) Die Lampen müssen keine Baumusterprüfung (Zertifizierung) mehr haben, ABER (B) sie müssen den Bestimmungen des BSH entsprechen, und dies musst DU (als Betreiber) notfalls nachweisen !! ------------------------------- Ich kann aber gut vorstellen, dass nun die Lampen deutlich billiger werden, denn nicht der BSH ist der Preistreiber sondern Hersteller und Handel, denn man war ja auf den Stempel angewiesen !! Daher wird sich das Preisniveau ändern (sinken) und dann sollte eben doch BSH geprüfte Lampen kaufen, allein schon wegen den Nachweisproblem. @ba0150 Bisher waren Deine Lampen (innerhalb dt. Hoheitsgewässer) unzulässig, JETZT sind Sie zulässig wenn Du nachweisen kannst, dass sie den Bestimmungen des BSH entsprechen |
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