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Alles übers Bootfahren Bootfahren in der Praxis und was zu bedenken ist. |
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#1
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Hallo,
ich hatte vor kurzem eine Diskussion mit einem Schlauchboothersteller. Dort wurde mir auf Nachfrage nach einer höheren Motorisierung (35 PS waren als max. angegeben) folgendes angeboten: Eine höhere Motorisierung, hier bis ca. 20% wird ohne Probleme explizit (auf den genutzten Motor beschränkt) freigegeben. Evtl. ist es ja auch bei anderen Herstellern sinnvoll nachzufragen. Tobias |
#2
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übermotorisierung
hi,
auch für mich ist das ein thema !!! nach rücksprache mit dem bootsimporteur habe ich folgede aussage bekommen. die leistungsangabe auf dem typenschild bezieht sich zu 40 % auf die leistung des motors und zu 60% auf das gewicht. wobei bei den neueren booten ab ca. bj 2000 immer von einem viertaktmotor ausgegangen wird. in der praxis so wurde mir erklärt sieht das ungefähr so aus : für zweitakter ist eine leistung von 10% mehr als auf dem typenschild angegeben kein problem, da die motoren ja in der regel immer noch unter dem gewicht des viertakters liegen. beim viertakter entscheidet das zulässige motorgewicht über die mehrleistung, da ja z.b. 25 ps viertackt mit 25 ps zweitakt nicht wirklich zu vergleichen sind. die kräfte am spiegel bei schlauchbooten verteilen sich 45 zu 55 - 45 leistung und 55 gewicht - da man beim fahren nicht von glattwasser ausgeht. heisst auch bei leistungsschwachen sehr gewichtigen motoren mit powertrimm estart selbstmischer und was es da alles noch gibt, wird der spiegel schon gut belastet - zumal bei powertrimm der motor auch in einem grösserem abstand zum spiegel hängt - siehe hebelgesetz!!!! ich denke im einzelfall immer mit dem hersteller max zulässiges motorgewicht abklären. ...... und in der praxis kommt es sicher auch drauf an wann und wie man den hebel auf den tisch legt - ich persönlich finde einen "grösseren motor" besser weil er bei entspannter gleitfahrt mit halbgas sehr leise und sparsam läuft - mir geht es nicht um endgeschwindigkeit .... muss aber sicher jeder selber wissen in diesem sinne stefan
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Ducati 996r und SLK32 AMG um den Arbeitsalltag zu versüssen !!! |
#3
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Hallo Adrian ,
vor 1 1/2 Jahren wollte ich ein Wiking Orion übermotorisieren . Dieses Boot war bis 30 PS zugelassen . 25 PS hingen am Spiegel , an dem ich dann 40 PS hängen wollte . Der 25 ziger und 40 ziger wogen beide um die 56 kg . In einem anderen Forum stellte ich auch die Frage nach einer möglichen Übermotorisierung . Es wurde wild diskutiert ( Verlust des Versicherungsschutzes trotz Genehmigung der Versicherung , da Fahrzeugführer für Sicherheit / Verkehrstüchtigkeit verantwortlich ) . So dann nahm ich Kontakt mit mehreren Versicherungsgesellschaften auf , von denen mir 6 die schriftliche Genehmigung zur Übermotorisierung erteilt hätten ( ohne Gutachten ) . Da ich mir dann ein größeres Boot gekauft habe , hatte sich die Thematik erübrigt . Ich hätte diese `schriftliche Genehmigung zur Übermotorisierung `aber rechtlich gegenprüfen lassen . So eine Prüfung durch einen RA kostet nicht die Welt - kann aber vor hohen Kosten bewahren .
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Danke ! Geändert von Coolpix (16.04.2008 um 19:08 Uhr) |
#4
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bei der ganzen sache sollte man auch immer ein bissl mit hausverstand arbeiten. bei 5ps zuviel, aber gleichzeitig 20 kg unter dem limit, sollte es keine probleme geben, genauso bei 10kg mehr und vielleicht 10ps drunter. die belastung setzt sich ja durch mehrere komponenten zusammen, wie schon weiter oben mit %verteilungen erklärt wurde.
mir stellts nur immer die haare auf, wenn wer 50ps auf ein boot, dass bis 20 zugelassen ist, hängen will. da hört es sich mit dem spaß auf. das ganze natärlich ohne verstärkungen am boot. rücksprache bei der werft ist immer das beste, schon alleine wegen der garantie. lg martin |
#5
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hi,
Ich hatte das eben erst wegen 5 Ps mehrleistung .... mir wurde von meinem Versicherungsfritzen gesagt ich solle mir erst eine Bestätigung vom Händler/ hersteller geben lassen das 5 Ps wie in meinem Fall nichts ausmachen würde und auch das Boot dadurch nicht überbelastet ist, ansonsten versichern sie zwar das Boot mit dem Motor aber im falle eines Schaden oder sogar Diebstahl können sie es abweisen da das Boot ja zu hoch Motorisiert war, und oder ... der Motor ja gar nicht zu dem Boot passen würde .... ( hört sich blöd an ... ist aber so ...) Hab dann eine bestätigung bekommen vom Händler fertig.. nun sollte es passen :) Versichert ist es nun ... und schaden wollen wir ( mein Sohn ) ja keinen haben ..........
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Swen ....... hoas i mit "w" :) |
#6
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Zitat:
eine Herstellererklärung wäre aus meiner Sicht die bessere Erklärung. Eine solche kann auch nachträglich zum Bestandteil der Konformitätserklärung werden. Die Erklärung eines Händlers kann dies nicht. Gruß Hans |
#7
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Zitat:
Hallo Genau so ist es.Ein Händler mit etwas Verstand würde das auch nicht ohne Rücksprache des Herstellers machen.
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#8
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Zitat:
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lG, Gerald ...und irgendwann bleib´i dann dort... |
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