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Reparatur/Instandsetzung/Pflege.. Meinungen zum in Stand halten der Schlauchboothaut und deren Anbauteile. |
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Zitat:
Bei dem Schaden handelt es sich um einen verdeckten Mangel der während der Garantiezeit bereits bestanden hat ( beziehungsweise bereits bei der Herstellung) . Dieser Schaden konnte in der Zeit garnicht erkannt werden, weil die Ursache erst später nach dem Gebrauch aufgetreten ist. Ein verdeckter Mangel hat meines Wissens eine längere Gewährleistungszeit Aber hierzu gibt es sicher einen Rechtsanwalt hier der genauere Auskunft geben kann. Auch nach der Reparatur besteht der Mangel an anderer noch nicht zum Vorschein getretener Stelle weiter. Denke man kann davon ausgehen das dies nicht die einzigen Stellen sind die falsch verarbeitet wurden. Somit kann der Mangel garnicht ausreichend repariert werden, und ich würde hierzu ein gutachterliches Beweissicherungsverfahren einleiten, um den Mangel und den Vortgang der Geschichte fest zu halten. Denn da wird noch nicht aller Tage abend sein. Somit besteht ja nach dreimal erfolgloser Reperatur die Möglichkeit zu wandeln. Wieso macht man da so lange rum von Zar-Seite ? Auch ist das Boot mit dem gravierenden Mangel garnicht zu verkaufen! Nur meine Meinung! Liebe Grüße Dirk |
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Ronald (12.05.2024) |
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