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Alt 15.07.2023, 10:18
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jugofahrer jugofahrer ist offline
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Boot Infos

Nein, Reiner, dem ist nicht so.
Bauartbedingt, also geprüfte Bauteile nach KBA sind nur die Achse und die Zugvorrichtung, bzw. ggf. die Auflaufvorrichtung (Bremse) und die Rückleuchten.
Alles andere bedarf nur einer Endabnahme zur erlangung der Betriebserlaubnis des Fahrzeuges (hier Bootsanhänger).
Hier reicht es völlig aus, mittels entsprechend geformter Flacheisen, wie Andreas in #5 ausführte, das defekte Teil zu ersetzen.
Nur schweißen darf man nicht, und das auch nur nicht in Querrichtung, in Längsrichtung am Zugrohrende ist selbst das erlaubt, beispielsweise innerhalb der Klemmschalenverbindungen zur Achse, das ist aber hier nicht der Fall
Ich würde das allerdings von einem Fahrzeugbaubetrieb ersetzen lassen, u.U. hat man solche Klemmteile dort vorrätig, zumindest, wenn dort auch Bootsanhänger gebaut werden.
(sagt Einer, der 45 Jahre Fahrzeugbauer, auch Bootsanhänger-Hersteller, mit Fahrgestelltechnik beliefert und technisch beraten hat.....)
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Gruß Heinz
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