Poah - danke Hans, auf Dich ist Verlass!
Da wird man ja Banane, wenn man im Netz nach Infos sucht, selbst in den WoMo-Foren. Auch Frank liegt da wohl falsch.
Nach den Angaben auf der Polizei-Seite fangen die Probleme doch erst bei 3501 kg an - also kann ich doch die 3,5t lassen. 3499 kg bringt doch nichts.
Wohnmobile bis 3,5 Tonnen dürfen:
- außerhalb geschlossener Ortschaften 100 km/h fahren (§ 3 StVO)
- auf Autobahnen schneller als 80 km/h fahren (§ 18 StVO)
- innerhalb geschlossener Ortschaften auf mehrspurigen Fahrbahnen den Fahrstreifen frei wählen (§ 7 StVO)
LKW-Überholverbot/-Durchfahrverbot gilt auch nicht - na also!
Reinhard