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Alt 20.06.2007, 17:00
rotbart
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Zitat:
Zitat von Mutti
Sorry ich habe mich wohl falsch ausgedrückt,
das Womo wird als Lkw besteuer,ist aber ein Sonderkfz-Womo.

Ps.: siehst du Robert man lernt immer dazu!
Womo`s über 3,5t müssen auch jährlich zum Tüv.
dAS IST LEIDER SO nicht RICHTIG
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Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht
(zGG) bis 3,5 t nach der ersten Zulassung 36 Monate danach alle 24 Mon

Wohnmobile mit einem zGG über 3,5 t bis 7,5 t in den ersten 72 Monaten nach der ersten Zulassung 24 Monate danach 12 Monate

Wohnmobile mit einem zGG über 7,5 t alle 12 Monate

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und auch die Sache mit 80 km/h stimmt so nicht

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Auf Autobahnen und Autostrassen beträgt die Höchstgeschwindigkeit 100 km/h für:

a.
Gesellschaftswagen, ausgenommen Gelenkbusse;
b.
schwere Wohnmotorwagen.
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Mutti Du hast Recht, man lernt immer was dazu :-)))))) (Mein nachbar is 'ne Fahrschule :-)))

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