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Alt 20.06.2007, 16:41
Markus[LB] Markus[LB] ist offline
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Zitat von rotbart
ER IRRT (diesmal) NICHT , Lenkzeiten / Sonntagsfahrverbot / Fahrtenschreiber hast Du selbst erwähnt und 80 wäre mir neu !!!!
Hallo Roland,

das in Klammer hättest Du weglassen können...

ansonsten, wenn LKW-Zulassung, dann sollten die auch behandelt werden, wie jeder andere LKW auch... und da langt es dann nicht den Kühlschrank voll mit "verderblichen" Lebensmitteln zu haben, um das Sonntagsfahrverbot aufzuheben.

Die ganze Geschichte geht beim Bußgeldkatalog dann weiter... also die mit LKW Zulassung herumfahrenden, sollten so bestraft werden, wie LKW-Fahrer auch, entsprechend der Überschreitungen. Da wird sich dann so mancher wundern, daß er statt einem Punkt gleich zwei kassiert und das Bußgeld auch plötzlich doppelt so hoch ist...

Es geht ja schon damit los, ab 2,8 t bekam man LKW-Zulassung, kann aber parken, wo man gerade lustig ist und auch so schnell fahren, was die Kiste hergibt! Das ist schon irgendwie komisch...

Ein LKW darf in einem Wohnsiedlungsgebiet nicht geparkt werden, die müssen im Industriegebiet oder auf speziellen Plätzen parken und es gibt gesperrte Straßen etc.

Also ich bin der Auffassung, daß man das Gesetz nur insoweit ändern sollte, daß ein Wohnmobil entweder als LKW zugelassen wird (mit den Konsequenzen) oder eben als PKW... warte mal ab, bis die Speditionen ihre LKW`s als PKW`s zulassen wollen, um das sonntägliche Fahrverbot zu umgehen....

Gruß Markus

PS: Wo Licht ist fällt auch Schatten...
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