EU Wahnsinn
Hallo Miteinander
der Blödsinn geht weiter , Ich habe persöhnlich in einem Streitfall bezüglich einer Reparatur , des Schlauches ,( Beweissicherungsverfahren ) am 20,02,18 ein Gespräch mit einem Sachverständigen , welcher mir sagte , das nach neuem
EU Recht , ein Schlauch in den ersten 24 H , bis zu 25 % Luftverlust ,
haben darf , und damit hat man als kunde nur das Nachsehen, wenn dies zu trifft .
Welche Deppen lassen sich solch einen Mist einfallen .
Lg Rudolf
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