Zitat:
Zitat von Wasserarbeiter
Moin,
wo ist das Problem nachzuweisen, dass man als Käufer mindestens 18 Jahre alt ist ? Und 10 Jahre Aufbewahrungsfrist für die Belege hat der Händler doch eh schon aus Steuergründen. Name und Adresse des Käufers stehen sowieso auf der Rechnung. Also viel Rauch um nichts.
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