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  #27  
Alt 11.09.2013, 07:38
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Zitat:
Zitat von Schlork Beitrag anzeigen
Ausm Netz geholt:

"Beschränkung der Klasse CE aufgrund der
(C1E > 12.000 kg, aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden
L ≤ 3) Berechtigung zum Führen von dreiachsigen
Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und
zulassungsfreien Anhängern, wobei die
Gesamtmasse mehr als 12.000 kg betragen
kann, und von dreiachsigen Zügen aus einem
Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger,
bei denen die zulässige Gesamtmasse
des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs
übersteigt (nicht durch C1E abgedeckter
Teil). Die vorgenannten Berechtigungen
gelten nicht für Sattelzüge mit einer zulässigen
Gesamtmasse von mehr als 7,5 t.
Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung
für die Anzahl der Achsen."

Ergo:

"Der CE79 erlaubt zum 7,5t Zugfahrzeug einen Anhänger bis zum 1,5fachen des Zugfahrzeuggewichtes, sprich 11,25t. Allerdings darf man mit CE79 nur Einachs- bzw. Tandemachanhänger ziehen. Tandemachsen sind auf 11t begrenzt, also ergibt sich ein max. Anhängergewicht von 11t und ein Zuggewicht von 18,5t. "

ZUGMASCHINE ALSO ABER NIE MEHR ALS 7,5 TONNEN! (Leider...)
So in etwa kenne ich das auch.

Somit ist die Aussage von
Zitat:
Zitat von skymann1 Beitrag anzeigen
Okay, 12 t ist dann ja besser als früher, da waren es ja nur 7,49 t.
und von
Zitat:
Zitat von dirki Beitrag anzeigen
Der alte 3 er, der nun bis 12 Tonnen gilt.
anscheinend nicht ganz korrekt.
Grundsätzlich gilt für umgeschriebene alte Klasse 3 Führerscheine.
Die LKW dürfen weiterhin lediglich max. 7,5to haben.
12to nur mit Anhänger allerdings ohne Achsbegrenzung.
Über 12to mit Begrenzung auf 3 Achsen.
Die ganzen Niedlichkeiten, wie Altersbegrenzung, nicht eingetragene Führerscheinklassen, usw., mal nicht beachtet.
__________________
Auch ein Komma kann lebenswichtig sein!
Richterspruch A: Hinrichten, kann man nicht laufen lassen!
Richterspruch B: Hinrichten kann man nicht, laufen lassen!

Gruß
Axel

Geändert von Stormanimal (11.09.2013 um 07:53 Uhr)
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