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Alt 22.11.2012, 18:49
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DieterM DieterM ist offline
In Memoriam
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Vor vielen Jahre, da fuhr man noch Auto in Belgien und Holland ohne Führereschein, da hatten wir in Brasilien - man überlege im Busch (!) - schon den Jugendführerschein ab 16 und ab 18 Jahren den Regulären für PKWs, allerdings mit einer alle 3 Jahre zu erneuernden Sehüberprüfung.

Hab so immer noch meinen BR Führerschein ohne gültige Sehprüfung. Aber in 2005 hatte ich den deutschen internationalen Führerschein dabei, eben wegen dieser fehlenden aktuellen Sehprüfung.

Aber interessanterweise konnte ich Mitte der 50er Jahre meinen Heinkel Roller mit 175 ccm Motor noch mit dem PKW Führerschein fahren. Das wurde irgendwann später aufgehoben und auf 125 ccm Motoren reduziert. Das hatte ich auch bei der Umschreibung meines grauen Lappens - der mir nie "Abhanden" gekommen ist - auf den EU Führerschein erfahren. Da stehen auch meine anderen Befähigungsnachweise mit drin, und auch meine C Befähigung, die ist inzw. natürlich verfallen weil ja auch nicht mehr benötigt.

Richtig ist, das was Olaf sagt. Wenn bei der ärztlichen Überprüfung zur Revalidierung von der C Befähingung aus Alterswegen etwas Negatives zur Fahrtüchtigkeit festgestellt werden sollte, da können die anderen Befähigungen gesperrt werden. Aber ich denke, das merkt man dann schon selber und läßt dann fahren! Auch die Revalidierung ist befristet nach Verfall, weiß aber nicht wie genau. Ist für mich eeeh egal, aber im Notfall hindert mich das nicht ein schweres Fahrzeug zu fahren, denn das habe ich bei VOLVO, VOLVO BM und MAN gelernt.

Für den Busschein mit Passagieren benötigt man eine Ergänzungsprüfung zum LKW Schein, denn ohne Passagiere darf man auch einen leeren Bus fahren mit der C Befähigung.
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