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Alt 21.11.2012, 22:15
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MaxB MaxB ist offline
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Hallo Peter (Skymann1),

mit Deinem alten 3er (wir beide sind ja gleich alt) hast Du, wenn Du Dir einen neuen EU Führerschein ausstellen lässt den B, BE und C1E.
Das heißt: PKW, PKW mit Hänger wobei das zul. Gesamtgewicht (heute heißt das Gesamtmasse) 3,5 t überschreiten darf und Du darfst LKW bis 12 t und LKW mit einachsigem Anhänger (Tandem bis 1 m Achsenabstand gilt als eine Achse) fahren, wobei das zul. Gesamtgewicht des Gespanns die 12 t nicht überschreiten darf.
Außerdem schließt der alte 3er den A1 ein. Das sind Krafträder bis 125ccm Hubraum und nicht mehr als 15 PS - aber gedrosselt auf 80 km/h.
Ab 19.01.2013 fällt die Drosselungspflicht weg und das Leistungsgewicht darf 0,1 KW/kg Gewicht nicht überschreiten. Also ca. 0,13 PS pro kg Motorrad. Bei 15 PS muss das Motorrad also mindestens 112 kg wiegen. Enduro mit 15 PS und 80 kg geht also dann nicht mehr.

Da fällt mir noch etwas ein: Mit dem alten 3er darfst Du auch noch einen Bus mit höchtens 7,49 t fahren - ohne Fahrgäste, wenn Du keine Personenbeförderung hast (Klasse D mit Beschränkung 171. Die 171 ist die Kennung für "unter 7,5 t").

Grüße

Max
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wer gerne Wurst isst oder nach dem Gesetz lebt, weiß nicht, wie beides gemacht wird.
zumindest bei der Wurst rückt Aufklärung gerade näher...wieher...
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