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Alt 16.06.2005, 16:23
rotbart
Gast
 
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Eigner / Skipper / Steuermann /Gast

Also mal der Versuch der Zusammenfassung.
Man kann nicht Regeln für jede Art von Boot machen, eine 14m Yacht ist ja auch noch ein Sportboot. Damit gilt bei allen :
--Der Eigner ist der der das Eigentum am Fahrzeug hat (könnte auch die Bank sein, wenn es geleast ist)
--Der Skipper ist derjenige der die Kommandogewalt an Bord inne hat (dies gilt auch bei Sportbooten), dazu ist er vom Eigner bestimmt worden (im Falle der Leasingbank vom Besitzer = Reeder), allerdings muß er die notwendige Befähigung (=Schein) haben.
--Der Skipper wird in HR / Gr /TR etc übrigens in das Permit eingetragen !!!
--Der Skipper ist für alles an Bord verantwortlich auch für die bereitstellung eines Rudergänger (dieser braucht KEINEN schein)

Keine Rolle speilt, ob sich ein Schein umschreiben lässt oder nicht, es zählt (wie beim Fußball) die Tatsachenentscheidung im Moment des Unfalles.
Wenn/Aber Hätte ist hier nicht angesagt.
Kraß gesagt, wenn der Steuermann ein Patent als Kapitän auf großer Fahrt hat und der Skipper den Bodenseeschein, dann wäre das Urteil genauso ausgefallen.
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