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Alt 16.06.2005, 10:53
goeberl
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Zitat von albo47
Die Sache ist mir auch noch nicht klar.
Beim Sportbootführerschein hieß es " Wer ist auf einem Fahrzeug für die Befolgung der Verkehrsvorschriften veranwortlich?" Antwort " Der Fahrzeugführer oder dessen Vertreter!" Also Vertreter gibts nicht, desshalb ist doch der Cusin(der ja den entsprechenden Führerschein hat) verantwortlich. Da wird nur vom Fahrzeugführer gesprochen und nicht vom Skipper, Eigner oder Rudergänger gesprochen. Oder hab ich den falschen Führerschein gemacht.
Gruß Alfred
also so wie ich das immer beim österreichischen binnenschein verstanden hab, ist der schiffsführer (dürfte juristisch das selbe wie der fahrzeugführer sein) für alles verantwortlich. wem das boot dabei gehört ist völlig wurscht.
lg martin
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