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Alt 25.07.2007, 15:44
rotbart
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Zitat von DieterM
Hallo Freunde,

möchte ich hier doch hervorheben, das es in erster Linie gegen die teils rückwirkend angepaßte allgemeinen KFZ-Steuern von WOMOs geht, die der Bundestag beschlossen hat.

Hat man sich hier eigentlich bei der angestrebten Klage auch mal überlegt, welche Chancen hier bestehen? und wie diese Steuerklage begründet werden soll? Bisher waren ja die WOMOs kaum besteuert. Nun ist eine Anpassung an andere KFZ und damit eine veränderte Besteuerung durch den Bundestag beschlossen worden, die aus meiner Sicht nur vom Bundestag widerrufen werden kann.

Da der Bundestag vom Volke gewählt wird, kann eine Änderung der Steuergesetzgebung nur durch eine Änderung bei den nächsten Wahlen bewirkt werden. So einfach ist das. Ich sehe daher in einer Klage keine Chancen, es sei denn es würde sich eine stichhaltige Begründung in einem Besteuerungsfehler ergeben. Der dürfte aber nicht vorliegen da es sich bei dem WOMO um ein allgemeines Straßenfahrzeug handelt.


Richtig
es handelt sich nicht um eine neue Steuer, sondern um die Abschaffung einer Vergünstigung (= Subvention)
Und das ist modern und in einer globalisierten Welt gewollt ( Merkel/Westerwelle)

UND RICHTIG
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