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Alt 25.07.2007, 12:00
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Zitat:
Zitat von DieterM
Hat man sich hier eigentlich bei der angestrebten Klage auch mal überlegt, welche Chancen hier bestehen? und wie diese Steuerklage begründet werden soll?
Wie die Chancen stehen, weiss ich auch nicht, aber wie die Klage begründet werden soll steht doch wohl im Link des ersten Beitrages:

Zitat:
Die rückwirkende Erhebung der neuen, höheren Kfz-Steuer für Wohnmobile verstößt nach Auffassung der Reisemobil Union (RU) gegen das Grundgesetz. Auszugsweises Zitat BVerfG: Grundsätzlich erlaubt die Verfassung nur ein belastendes Gesetz, dessen Rechtsfolgen für einen frühestens mit der Verkündung beginnenden Zeitraum eintreten.
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