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Alt 05.06.2012, 20:58
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DieterM DieterM ist offline
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Boot Infos

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Zitat von desmo Beitrag anzeigen
@ Dieter: Abschleppen in Gleitfahrt ist NICHT verboten! Weder die BinSchStrO noch die SeeSchStrO gehen darauf im Sport- und Freizeitbootbereich ein! Dem entsprechend ist es erlaubt, solange es nicht durch ANDERE Einschränkungen verboten ist!
Das ist richtig, aber man macht es trotzdem nicht, da das abgeschleppte Boot aus der Schlepprichtung laufen und querschlagen kann, oder bei einem plötzlichen Hinderniß wo das Zugboot plötzlich runter von dem Speed muß oder ausweichen muß das gezogene Boot in große Schwierigkeiten versetzen kann, weil es ja praktisch kaum oder garnicht steuerbar ist.

Abgeschleppt wird mit ausreichend langer Schleppleine und so das das abgeschleppte Boot hinter einer Heckwelle läuft. Mann, das bekommt man doch in guten Segel- und Motorschulen in jungen Jahren beigebracht!

Sicher kann man ein Boot an einer ausreichend Schleppleine ziehen, aber man kann es auch Längsseits nehmen gut abgefendert und mit Festmachern seitlich befestigt, dann ist es wenigstens manövrierbar. Wer hier anders denkt handelt leichtfertig und provoziert ev. einen Unfall.

Das Thema hatten wir hier schon Mal. Gerade unsere RIBs sind wegen einem fehlenden Ruderblatt und stehendem Outboarder kaum steuerbar ohne Antrieb, das sollte man bedenken. Gerade bei solchen Situationen sollte man auch den Motorschaft hochtrimmenund aus dem Wasser nehmen um den Wasserwiderstand dann zu minimieren. Hilfreich wäre auch noch der Einsatz eines Hilfsruders mittels eines verlängerten Paddels mit Holepunkt, aber wer macht denn sowas oder wer kann improvisieren? Sicher die Wenigsten. Also ist Vorsicht beim Abschleppen gefragt.
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