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Alt 28.07.2006, 10:37
rotbart
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Zitat:
Zitat von bootsboerse.at
Der MSVÖ hat aber zumindest erreicht, dass die Küstenpatente des MSVÖ den amtlichen Patenten gleichzusetzen sind, und es deshalb von den zuständigen Behörden die internationale Bestätigung (ICC) gibt, dass der Patentbesitzer die Befähigung für FB2 usw besitzt.
Dadurch wird aus diesem nationalen nicht amtlichen Schein ein internationaler amtlicher Schein.
Berny

es gibt keine INTERNATIONAL AMTLICHEN SCHEINE (zumindest im Bereich Sportschiffahrt) überleg doch mal : dann müsste ja eine internationale Behörde eine allgemeingültige Prüfungsordnung festlegen und überwachen und der Scheinn müsste automatisch von allen Ländern anerkannt werden.

Es gibt ja noch nicht einmal europaweite Regeln auf welcher Grundlage ein ICC zu haben ist !!

Ein Beispiel der europäische Feuerwaffenpaß, das ist tatsächlich eine EU weite Regelung für den Transport von Waffen, aber um den zu bekommen brauchst du die einheimische Waffenlizenz (in D Waffenbesitzkarte) und ist die weg ist auch der europäische feuerwaffenpaß weg !!!
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