Wenn das Patent aufgrund der Verkehrsunzuverlässigkeit abgenommen wird, dann hat das auch Auswirkungen auf den Autoführerschein.
Ebenso wenn man ohne Patent unterwegs ist, und deshalb die Verkehrszuverlässigkeit in Frage gestellt wird.
Ich denke, dass das auch in D so ist.
Ich kenne aber bis dato keinen derartigen Fall, was aber auch nix heißen will!
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