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Alt 14.03.2006, 13:54
rotbart
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Zitat von uli_hd
Hallo Rotbart,

"Für Wassersportfahrzeuge im Bereich der Seeschiffahrtsstraßen, Küstengewässer und auf der Hohen See, wird zusätzliche folgende Mindestausrüstung für die Navigation empfohlen:

Seekarte für die Sportschiffahrt, ..... Zirkel und Kursdreiecke,.....Kompass,....."

.................... Bei Schadensregulierungen sind Versicherungen nämlich nicht zimperlich, wenn es darum geht, Kosten abzuwälzen.

Gruß Uli
Soweit ich das sehe strafrechtlich wohl wenig (nur eine Empfehlung) beim Schadenersatz wird es im Zweifel wohl auf den Richter ankommen, wenn Du keine aktuelle (nachgetragene) amtliche Karte dabei hast kann man wohl schon der meinung sein du handelst fahrlässig.
Aber das ist auch eine Frage wie und wo, wenn du durch den englischen Kanal ohne Karte befährst ist das sicher etwas anderes als wenn Du in einer Bucht in HR herumfährst.
Allgemeinregeln wird es da nicht geben.
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