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Alt 26.01.2006, 17:08
rotbart
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Zitat:
Zitat von der mit dem Gummiboot
Auf Nachfragen wurde mir mitgeteilt, daß seitens der DGzRS keine Kostenübernahme der entstandenen Schäden möglich sei.
BEI EINER RETTUNG ist das korrekt, nicht bei einer Belästigung, aber die Hummel war auch sicher von der Landesverteidigung, die fliegt nämlich die Einsätze - also den verteidigungminister verklagen
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