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Alt 25.01.2006, 21:59
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Matt_CDN Matt_CDN ist offline
Brausewind
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Zitat:
Zitat von Udo
Hi,
wem von uns Schlauchbootfahreren ist es denn schon mal passiert das er Bergungskosten zahlen musste.
Mir käme es nie in den Sinn von jemandem etwas zu fordern nur weil ich ihn abgeschleppt habe.
Ich glaube auch nicht das ein Urlauber einen anderen Urlauber abzockt nur weil er ihn abgeschleppt hat.Sorry,aber wir haben alle das gleiche Hobby und jeder kann mal in solch eine Situation kommen.
Am Leukermeer laufen solche Aktionen ohne jegliche Komplikationen ab, da hilft man untereinander und trinkt dann auf den Schreck Abends zusammen ein Bier, fertig.
Und jeder der für eine Abschleppaktion Geld fordern würde hätte bei uns auf dem Campingplatz keine Freunde mehr.
Gruß Udo
ich kenne niemandem dem das schon passiert ist. Es ist auch ein unterschied zwischen abschleppkosten und dem berger ein teil des bootes zu uebereignen ... Wenn einen ein seenotrettungskreuzer irgendwo ohne sprit abschleppt zaht man dem halt seinen zornige stundenlohn aber IMO stellen die nicht einen anspruch auf den marktwertes des bootes.

Dass das ganze sehr selten passiert liegt daran dass (wie ich beschrieben habe) es nicht reicht jemandem eine leine zuzuwerfen und damit das boot zu besitzten.


Die bergeregelung stammt aus zeiten wo schiffe (keine schlauchboote) gerne mal in ernste not kamen (zb im sturm ohne mootr auf ein kliff zutreiben).

Verstaendlicherweise haben sich die anderen kapitaene nicht darum gerissen ihr eigenes schiff in die gleiche lage zu bringen um dem ungluecksraben "fuer umme" zu helfen.

Daher die regel dass wenn man ein solches schiff aus einer fuers schiff (!) bedrohlichen (oder gestrandetes schiff) befreit man entlohnt wird dadurch dass man ein teil des wertes des schiffes als lohn bekommt. Das deshalb da auch ein bankrotter kaeptn nicht wegkommt, da man einfach sein schiff behaelt.

Und nein, ein am strand geparketes schlauchi zehlt nicht als gestrandetes schiff

Also nochmal ein beispiel fuer Rotbart.
Wenn also bei meinem klein schlauchi auf einem kleinen (!) see (!) der motor verstirbt (kein wind, keine wellen, keine stroemung, keine haie, keine gefahr, das boot parkt einfach friedlich auf dem wasser).

Und ich da ohne unmittelbare gefahr im wasserplatsche (genuegend wasser und sonnencreme LSF90 fuer die kids ist auch da) und dann kommt der Rotti angezischt, wirft mir eine leine zu, und zieht mich ans ufer. Dann hat er kein anrecht auf mein boot oder einen teil davon.

Wuerde von mir aber folgendes bekommen:



Er koennte sicher seine unkosten in rechnung stellen, woraufhin ich mich gezwungen saehe alles bier alleine auszutrinken und ihn kraeftig anzuruelpsen ;)


Matt
__________________
Hat sich die Katze an der Hand festgebissen, läßt sie sich unter fliessendem Wasser leicht entfernen.

Geändert von Matt_CDN (25.01.2006 um 22:06 Uhr)
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